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Autor Thema: Holger Mann lädt ein BürgerInnensprechstunde am 4. März  (Gelesen 5141 mal)

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  im bayerischen Verfassungsgericht läuft eine popukarklage die deutschlandweit gültig sein wird. argumentiert wird unter anderem damit, dass der rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine versteckte Steuer ist.

Und von wem werden die Richter fürs bayerische Verfassungsgericht ernannt?

Zitat
... In Bayern haben die Menschen eine fairere Auffassung von Gerechtigkeit und Korruption ist hier wegen den moralischen Werten seltener. ich erinnere auch daran, dass apple z.b. überall in Deutschland mit seinen klagen wegen patentverletzungen gewonnen hat. doch in München wurde die letzte Klage abgewiesen mit der Begründung: die Technologie zur Entstehung der Geräte war vorher schon da. kurz gesagt: ihr, die firma Apple habt das nicht erfunden und nur Technologie anderer genutzt.

Hmm! Ich habe früher in Bayern gewohnt. In Bayern ist es mit dem Zusammenhalt der Amigos viel viel schlimmer. In Bayern erinnert mich alles an Farm der Tiere! Alle Tiere sind gleich. Manche sind gleicher:)


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Und was fängst du mit dem Wissen an? Willst du nun die ÖRR verklagen, weil sie die hilflosen Politiker erpresst haben?

Lass uns unsere noch vorhandene Energie woanders hinleiten. Hier bringts nix.
Ein Gesetz, das durch Erpressung zustande kommt ist vom Prizip her verfassungswidrig!
Wenn das kein Ansatz ist, was dann?

GENAU darum ging es mir!

Abgeordnete sollen in ihrer Entscheidungsfreiheit auch wirklich frei sein - ohne wie auch immer gearteten Druck. Eine Bannmeile um die Parlamente herum können wir uns nämlich sparen, wenn auf derart subversive Weise Druck auf die Abgeordneten ausgeübt wird.

In dem o. g. Link war nämlich zu lesen:

Zitat
Ausschlaggebend war letztlich die zu befürchtende Beitragserhöhung um ca. einen Euro bei einem Scheitern des Vertrages.

So, und genau die müssen die Abgeordneten den Wählern dann mal erklären - zusätzlich zu den anderen Erhöhungen wie z. B. beim Strom.

Es ist keine vergeudete Energie. Da gibt es hier im Forum weitaus größere Hirngespinste über die man nur mit dem Kopf schütteln kann.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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