Ich habe letzte Woche eine ähnlich lautende Antwort bekommen, nachdem ich
einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt hatte, da auf meinen Widerspruch
nicht in angemessener Zeit reagiert wurde. Das Gericht hatte die Meldebehörde dann
zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme hatte einen ähnlichen, aber noch
ausführlicheren Wortlaut.
M.E. bezieht sich diese Stellungnahme aber nicht auf den Widerspruch der Weitergabe
an den AZDBS, denn diese Begründung hat damit gar nichts zu tun und bezieht sich
allgemein auf das Meldegesetz. Der Widerspruch jedoch war auf den RBStV bezogen
und hat nichts mit der turnusmäßigen Änderungsmeldung nach dem Meldegesetz zu
tun und diese Meldungen landen ohnehin nicht in dem verfassungswidrig entstehenden
Zentralregister.
Ich lese daraus lediglich, daß es hier diejenigen trifft, die sich vor dem 3. März 2013 abgenmeldet
haben, denn diese Änderung wurde bzw. wird demnächst direkt der Landesrundfunkanstalt
gemeldet.
Ich wollte mich am liebsten abmelden, aber ich glaube das bringt nichts!
Sei froh, daß Du das nicht getan hast.