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Autor Thema: Antwort meiner Stadtverwaltung auf Widerspruch der Datenweitergabe  (Gelesen 9972 mal)

G
  • Beiträge: 48
Hallo,

also die haben sich bei mir auch 4 Wochen Zeit gelassen und vermutlich nur reagiert, weil ich eine Erinnerung hingeschickt habe mit der Aufforderung zur Antwort.


Grüße


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j

jetzt_reicht_es


Was kann man daraus wohl machen...?

Das kann so oder so ausgehen. Bei mir haben sie einfach gesagt, dass sie alles trotz Widerspruch senden werden.


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B

Beitragsverweigerer

Was kann man daraus wohl machen...?

Man kann Klage erheben, und zwar nicht gegen die Entscheidung, sondern allgemein
dagegen, daß die eigenen Daten aus dem am 3.3.2013 generierten Datensatz von
der Übermittlung ausgeschlossen werden. Die Klage dauert nicht so lange. Wenn
doch der Übermittlungstermin drohen sollte, kann man immer noch einen Eilantrag
stellen.

Jedenfalls scheinen die sich bei Dir ja mehr Mühe zu machen als bei anderen
Meldebehörden.


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G
  • Beiträge: 48
was kann ich denn nun mit der Antwort meiner Stadtverwaltung machen, die auch ohne Rechtsbehelf war (sh. gescanntes Schreiben).
ICh würde da gerne weitermachen, weil die Übermittlung für unsere Stadt erst 2014 ist, also noch Zeit genug.


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B

Beitragsverweigerer

(sh. gescanntes Schreiben).

Wo ist das Schreiben?

ICh würde da gerne weitermachen, weil die Übermittlung für unsere Stadt erst 2014 ist, also noch Zeit genug.

Ohne die Antwort gesehen zu haben, könnte man darauf die Grundlage der Klage aufbauen, nach dem
Motto: Die Stadtverwaltung redet sich mit unzutreffenden Argumenten unter Anführung nicht anwendbarer
Gesetze (Meldegesetz) raus und will die Daten nicht schützen und unerlaubt weitergeben. Dadurch bist Du
in Deinen Rechten eingeschränkt, und dieser Schutz soll durch die Klage wiederhergestellt werden.

So in der Art sinngemäß. Ein Anwalt kann das besser formulieren.


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a
  • Beiträge: 4
hallo, du schreibst, das meldegesetz ist nicht anwendbar. was heißt denn das? ich habe mich doch nach dem meldegesetz bei meinem einwohnermeldeamt angemeldet. bzw. ich mußte mich anmelden. und nun klage ich gerade vor dem verwaltungsgericht wegen der weitergabe meiner daten an die gez. und in meiner klage beziehe ich mich doch auf das meldegesetz. also ich verstehe bald überhaupt nichts mehr. sei so lieb und versuche es mir zu erklären. ich danke dir. liebe grüße von rolf lichtlein


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u
  • Beiträge: 3
Wenn man die Datenerfassung nicht rechtzeitig stoppen konnte kann man vieleicht die Berechtigung der GEZ diese Daten zu 'halten' nehemn! Gern erhalte ich Komentare zu meinem ersten Rückschreiben and die GEZ (basiert auf der Arbeit von Robert Arthur Menard Canadian Freeman on the Land):

Sehr geehrter Sachbearbeiter,
 
Als Verwalter der Wohnung XXX in YYY antworte ich ihnen auf ihr Schreiben (Aktenzeichen NNN) vom DD MM JJJJ unter Protest! Ich möchte Sie darauf Aufmerksam machen, das weitere Beanspruchung meiner Zeit Gebührenpflichtig behandelt wird!

Hiermit entziehe ich ihnen die Berechtigung über meinen Haushalt Daten zu Speichern!
In diesem Haushalt befindet sich kein Bewohner der ihre Rundfunkdienste in Anspruch nimmt!
Falls Sie bereit sind die dafür anfallenden Gebühren zu bezahlen könnte ich ihnen im einzelnen klarmachen wie Sie ihrer angeblichen Rechte Gebühren zu beziehen durch moralische Verdorbenheit verwirken! Es wird Zeit das Ihre Benutzer sich zusammenzuschließen Sie wegen Gefährdung der Mentalen Unversehrtheit (speziell der jüngeren Benutzer) zu verklagen! Glücklicherweise habe ich die einfache Möglichkeit auf jegliche Benutzung ihrer Angebote zu verzichten, und sehe daher auch vorerst davon ab Sie zu verklagen!

Weitere Belästigung durch ihre Briefe oder persönliche Anträge muss ich als Unterlassung der Löschung ihres Datensatzes bezüglich meines Verwaltungsbereiches interpretieren. Sollten Sie weiter irgendeinen Anspruch geltend machen wollen, verlange ich hiermit das Sie mir einen von mir unterzeichneten rechtlich bindenden Vertrag vorlegen der mich direkt an ihre Beitragsgesuche bindet! Falls Sie dazu nicht in der Lage sind müssen Sie sich mit den rechtlichen Konsequenzen der betrügerischen Vorgabe von rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen! Zunächst aber auch mit meinem Gebührenplan der 200 Euro pro angefangener Stunde Zuhause, oder 2000 Euro pro Stunde außer Haus vorsieht!

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Mit freundlichen Grüßen


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Zitat
unterzeichneten rechtlich bindenden Vertrag vorlegen
Das wird nicht funktionieren. Der ÖRR bzw die LRAs haben Regelungen die es nicht erfordern dass man etwas unterzeichnet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2013, 08:36 von Hailender«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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