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Autor Thema: Antwort meiner Stadtverwaltung auf Widerspruch der Datenweitergabe  (Gelesen 9971 mal)

G
  • Beiträge: 48
Hallo,

da ist endlich das Antwortschreiben meiner Stadtverwaltung, nix wirklich überaschendes, willkommen in der Bananenrepublik.


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T
  • Beiträge: 915
Du bekommst wenigstens ne Antwort.
Meine Gemeinde hält das nicht mal für nötig.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Dito, bei mir auch keine Antwort von Seiten der Gemeinde. Und ich habe mein Schreiben sogar persönlich abgegeben.  >:(


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

j

jetzt_reicht_es

Ich habe sinngemäß das gleiche Schreiben bekommen.
Eine Schande!
Ich wollte mich am liebsten abmelden, aber ich glaube das bringt nichts!


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B

Beitragsverweigerer

Ich habe letzte Woche eine ähnlich lautende Antwort bekommen, nachdem ich
einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt hatte, da auf meinen Widerspruch
nicht in angemessener Zeit reagiert wurde. Das Gericht hatte die Meldebehörde dann
zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme hatte einen ähnlichen, aber noch
ausführlicheren Wortlaut.

M.E. bezieht sich diese Stellungnahme aber nicht auf den Widerspruch der Weitergabe
an den AZDBS, denn diese Begründung hat damit gar nichts zu tun und bezieht sich
allgemein auf das Meldegesetz. Der Widerspruch jedoch war auf den RBStV bezogen
und hat nichts mit der turnusmäßigen Änderungsmeldung nach dem Meldegesetz zu
tun und diese Meldungen landen ohnehin nicht in dem verfassungswidrig entstehenden
Zentralregister.

Ich lese daraus lediglich, daß es hier diejenigen trifft, die sich vor dem 3. März 2013 abgenmeldet
haben, denn diese Änderung wurde bzw. wird demnächst direkt der Landesrundfunkanstalt
gemeldet.

Ich wollte mich am liebsten abmelden, aber ich glaube das bringt nichts!

Sei froh, daß Du das nicht getan hast.


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j

jetzt_reicht_es

Sei froh, daß Du das nicht getan hast.
Warum?


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B

Beitragsverweigerer

Warum?

Na, habe ich doch oben geschrieben. Damit wären Deine Daten auf Grundlage des Meldegesetzes
an die Landesrundfunkanstalt im Monatsturnus übermittelt worden. Erstmal hättest Du dann zwar
Ruhe gehabt, aber Du mußt Dich ja wieder irgendwo anmelden, und spätestens dann wirst Du erneut
erfaßt.


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j

jetzt_reicht_es

Warum?

Na, habe ich doch oben geschrieben. Damit wären Deine Daten auf Grundlage des Meldegesetzes
an die Landesrundfunkanstalt im Monatsturnus übermittelt worden. Erstmal hättest Du dann zwar
Ruhe gehabt, aber Du mußt Dich ja wieder irgendwo anmelden, und spätestens dann wirst Du erneut
erfaßt.
Ja, aber ich wäre ja nicht schlechter dran als jetzt, oder?


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B

Beitragsverweigerer

Ja, aber ich wäre ja nicht schlechter dran als jetzt, oder?

Doch. Jetzt hast Du noch die Chance, gegen die Widerspruchsentscheidung und die
Weitergabe der Daten zu klagen, denn die Daten werden erst an eine Zwischenstelle
übermittelt und dann nach einem vorgegebenen Plan, den das Innenministerium bestimmt,
im Laufe der nächsten 2 Jahre an den AZDBS übermittelt.

Die Begründung der Entscheidung bezieht sich auf das Meldegesetz und nicht auf den
Stichtag und den RBStV. Das ist ein kleiner, aber erheblicher Unterschied, denn daß es
für diese einmalige Übermittlung keine Widerspruchsmöglichkeit gibt, ist nirgendwo geregelt
bzw. in jedem Fall strittig. Darüber hätte ein Gericht zu entscheiden, und die Chancen
auf eine positive Entscheidung stehen gar nicht so schlecht.


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B

Beitragsverweigerer

Im Anhang mal die Stellungnahme, die die Einwohnermeldebehörde dem
Verwaltungsgericht geben mußte.


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j

jetzt_reicht_es

Ja, aber ich wäre ja nicht schlechter dran als jetzt, oder?

Doch. Jetzt hast Du noch die Chance, gegen die Widerspruchsentscheidung und die
Weitergabe der Daten zu klagen, denn die Daten werden erst an eine Zwischenstelle
übermittelt und dann nach einem vorgegebenen Plan, den das Innenministerium bestimmt,
im Laufe der nächsten 2 Jahre an den AZDBS übermittelt.

Die Begründung der Entscheidung bezieht sich auf das Meldegesetz und nicht auf den
Stichtag und den RBStV. Das ist ein kleiner, aber erheblicher Unterschied, denn daß es
für diese einmalige Übermittlung keine Widerspruchsmöglichkeit gibt, ist nirgendwo geregelt
bzw. in jedem Fall strittig. Darüber hätte ein Gericht zu entscheiden, und die Chancen
auf eine positive Entscheidung stehen gar nicht so schlecht.
Das Ding hatte bei mir keine Rechtsbelehrung! Wie soll man dagegen Klagen? Außerdem, bringt doch die Klage nichts, oder? Außerdem steht bei meinem Schreiben drin, dass die Datenübermittlung durch RBStV geregelt ist und dagegen ist kein Widerspruch vorgesehen. Deshalb machen sie es nicht!


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B

Beitragsverweigerer

Das Ding hatte bei mir keine Rechtsbelehrung! Wie soll man dagegen Klagen?

Das ist ja gerade der Klagegrund. Wenn kein Rechtsbehelf mit Frist vorhanden ist, kann Klage
innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Es ist eine Entscheidung in einem Verwaltungsvorgang,
und dagegen kann immer geklagt werden. Die Begründung ist die Meinung der Meldebehörde. Ob
diese Meinung rechtens ist, entscheidet immer das Gericht. Nur weil vom Gesetz keine
Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen ist, bedeutet das nicht, daß es keine Widerspruchsmöglichkeit gibt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2013, 23:27 von Beitragsverweigerer«

j

jetzt_reicht_es

Das mache ich:
Welches Gericht?
Was muss ich Schreiben?
Gerichtskosten?


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B

Beitragsverweigerer

Welches Gericht?

Verwaltungsgericht

Was muss ich Schreiben?

Als Grundlage kannst Du den Inhalt des hier im Forum empfohlenen Widerspruchstextes an die Meldebehörden verwenden.
Auch sollte erwähnt werden, daß sich die Begründung der Meldebehörde nicht auf den Widerspruch bezieht, da es nicht um
die regelmäßige Weitergabe nach dem Meldegesetz geht, sondern um die einmalige Weitergabe nach dem RBStV.

Gerichtskosten?

Keine Ahnung. Es gibt ja keinen Streitwert. Ich würde sagen, mindestens 75 Euro.
Am besten Anwalt nehmen. Das ist auch der bequemste Weg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2013, 23:26 von Beitragsverweigerer«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.580
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke @Beitragsverweigerer für die spannenden Ausführugen - die ich angesichts der abendlich herabgesunkenen Aufmerksamkeit heute wohl leider nicht mehr vollumfänglich rezipieren kann.

Dafür aber diese Antwort einer anderen Stadtverwaltung, welche mir gerade eben "zugespielt" wurde:

Zitat
[...]nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen ist ein Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung weder durch das Sächsische Meldegesetz noch durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen.

Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfassung Ihres Widerspruchs nicht gegeben.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Erfassung Ihres Widerspruchs aus den o.g. Gründen zur Zeit nicht möglich ist.

Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und aufgrund der bereits beim Verfassungsgericht entsprechend laufenden  Klageverfahren, wurden die Widersprüche auch an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden übergeben.

Leider liegt uns bis heute noch keine Stellungnahme diesbezüglich vor.

Aus diesen Gründen ist eine abschließende Bearbeitung derzeit nicht möglich.


Was kann man daraus wohl machen...?


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