Nach unten Skip to main content

Autor Thema: nichtigkeit von (staats-)verträgen  (Gelesen 1702 mal)

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
nichtigkeit von (staats-)verträgen
Autor: 01. März 2013, 18:30
evtl hat das schon mal jemand recherchiert aber falls nicht, gäbe es hier evtl etwas zum recherchieren und interpretieren. im allgemeinen habe ich nach paragraphen zur nichtigkeit eines vertrages recherchiert und bin auch auf landesgesetzesebene fündig geworden.
für mich ist vieles davon chinesisch und google übersetzt leider beamtendeutsch nicht in hochdeutsch. vielleicht findet jemand eine interpretation, weshalb der rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag nach diesen paragraphen und ausführungen ungültig sein könnte.


hier die links, insbesondere interessant wäre §59 im ersten link:
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/59.html
querverlinkungen die durch den paragraphen erwähnt werden:
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/44.html
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/54.html
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/56.html


vielleicht findet jemand bessere paragraphen in bezug auf nichtigkeit eines (staats-)vertrages.
insbesondere dachte ich an sowas wie "nichtigkeit durch nichterfüllung des vertragsbestandes" - in unserem fall unabhängigkeit zur politik, bildungsauftrag nicht ausreichend durchgeführt, gelder verblasen für unzulässige eigenwerbung, einschränkung der freien meinungsäußerung etc - somit wäre der vertrag dann offiziell nichtig, wenn wir einen entsprechenden paragraphen finden und richtig interpretieren.
http://www.rechtsanwaelte-vorarlberg.at/publikationen/aktuelles-recht/news/artikel/nichtigkeit-von-vertraegen-und-klauseln.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

 
Nach oben