"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ)

Aufforderung zur Anmeldung

<< < (5/7) > >>

obelix:

--- Zitat von: Radio_Libertas am 13. Mai 2013, 06:45 ---Zitat aus dem Schreiben vom Beitragsservice:

--- Zitat ---...Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro...
--- Ende Zitat ---

Na, da ist sie ja wieder, die gute alte GEZ, unter neuem Namen, aber genau so freundlich wie immer ;-)

--- Ende Zitat ---


Das wäre Zwang = Gewalt beides Verboten nach EU - Völkerrecht. Das würde mir die Notwehr Erlauben die besagt das ich mich mit dem geringsten mittel jeder Zahlung verweigern darf.  >:D

seppl:
Ich frage mich gerade, warum in diesem Brief zwar die Zahlungspflicht bei Innehaben eines Fahrzeuges mit dem §7 Abs.1 des Rundfunkbeitragstaatsvertrags belegt wird, jedoch bei den 1000 Euro Bußgeld nicht der §17 Abs.1 des Ordungswidrigkeitengesetzes angegeben wird.

Die Geldbuße beträgt gemäß § 17 Abs. 1 OWiG mindestens fünf EUR und wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1000 EUR.

Es wird der Eindruck erweckt, die 1000 Euro sind auch mit dem Rundfunkbeitragstaatsvertrags begründet, da es direkt unter dem Zitat der RBStV Paragraphen und sinngemäß damit in Verbindung steht.

Ich nehme an, damit sind sie schon bei der GEZ gut gefahren, die Leute im Unklaren zu lassen, dass das Nichtzahlen keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit Bußgeld belegt werden KANN, aber nicht MUSS (Opportunitätsprinzip). Bei einer Ordnungswidrigkeit ist das Bußgeld ausserdem EINKOMMENSABHÄNGIG. Klar, wenn man das nicht erwähnt, schrecken Leute mit wenig Einkommen davor zurück, diese Ordnungswidrigkeit zu begehen, obwohl sie laut Gesetz im Vorteil wären. Es gibt bestimmt in den Briefen der GEZ/BS noch mehr solche Verschleierungsformulierungen.

CoK_Thor:
Endlich wird mir im aktuellen Schreiben ein Gebührenbescheid angekündigt, ich hatte um diesen bereits im Januar gebeten. Hier nun meine letzte Antwort darauf.


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.07. diesen Jahres. Es ist mir ein innerliches Bedürfnis darauf zu reagieren.

Da die Rundfunksteuer verfassungswidrig zu Stande kam und ich Ihre sogenannte Programmvielfalt nicht nutze,
schulde ich Ihnen nach meinem Verständnis keine Beiträge. Wie die anderen Zahlungsaufforderungen zuvor werde
ich auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlung veranlassen. Sehr entspannt sehe ich dem hoffentlich nun bald erstellten
Gebührenbescheid entgegen, nur dieser gibt mir die Möglichkeit meine Rechte um die Rundfunksteuer gerichtlich
durchzusetzen. Ich kündige Ihnen bereits jetzt an, dass mich auch der Gebührenbescheid zu keinerlei Zahlungen veranlassen
wird.

ViSa:
Absolut Super !!!

Bin auch heftig gespannt wie es weitergeht. Viel Glück !! *GanzfestdieDaumendrück*

Gruß,
ViSa

CoK_Thor:
So, nach langer Zeit will ich hier den aktuellen Stand darlegen:

Gebührenbescheid im September 2013 erhalten
Widerspruch erfolgte zum 15.09.2013
Im Juli 2014 kam dann der Widerspruchsbescheid, mit einer Fristsetzung von 4 Wochen um Klage einzureichen.
Klage wurde über meinen Anwalt im Juli 2014 am Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
Im August 2014 erfolgte die Klageerwiderung des NDR.

Daraus möchte ich mal einen Satz zitieren: " Er (Der öRR) nimmt damit eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."
Das scheinen die tatsächlich zu glauben :-)

Ich warte jetzt auf einen Verhandlungstermin, der NDR hat dem Gericht vorgeschlagen ein Urteil ohne mündliche Verhandlung
zu führen. Dem werde ich nicht zustimmen.
Bis jetzt zahlt meine Rechtschutz, aber selbst wenn das nicht mehr der Fall ist klage ich mich durch alle Instanzen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln