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Autor Thema: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!  (Gelesen 6884 mal)

o

obelix

Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
Autor: 28. Februar 2013, 02:55
Jetzt gleiches oder ähnliches tun.  >:D


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obelix

Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#1: 28. Februar 2013, 18:29
Und ich bekam eine Antwort.  ;D


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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#2: 28. Februar 2013, 19:22
Frage: Wovon ist das Datum 01.04.13 abzuleiten?


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obelix

Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#3: 28. Februar 2013, 20:00
Ab dem 01.04.2013 tritt das Nachgebesserte Gesetz in kraft und löst das jetzt neue wieder ab.
So das jeder dem Amt verbieten kann seine Daten weiterzugeben.  ;)


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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#4: 28. Februar 2013, 20:08
"Obelix"
Können Sie dem Forum das Gesetz und die Gesetzpassagen im Wortlaut aufzeigen, in denen explizit steht, dass der Bürger der Weitergabe der Meldedaten an den Beitragsservice Köln gesetzekonform widersprechen kann?

Gilt dies auch für alle anderen bisher an den Beitragsservice Köln auskunftspflichtigen Behörden in Deutschland?

Herzlichen Dank.


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obelix

Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#5: 28. Februar 2013, 20:35
Hallo Lina.
Nein das kann ich nicht, denn ich lese seit Monaten alles mögliche und das was ich benötige wird
im PC gespeichert. Datenschutz war für mich zuerst Nebensache weil ich dachte das das was jetzt
geschieht nicht möglich wäre. Deshalb Rate ich dir die Suchfunktion des Forums zu nutzen um schnell und direkt auf deine Fragen Antwort zu finden. Bei dem was ich rate oder meine kann Fehlerhaft
sein aber in der regel klärt sich das schnell auf.   :laugh:


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Uwe

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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#6: 28. Februar 2013, 20:36


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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#7: 28. Februar 2013, 20:51
Hallo,

also müssen wir alle Fakten herauspicken und morgen zum Bürgeramt. Wenn es wirklich ab morgen gelten soll.
Ich muss jetzt leider los zu Arbeit.... Könnte evt. jemand ein Wisch zusammen werfen, was man bei Meldebehörde aushändigen kann?

Gruß


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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#8: 28. Februar 2013, 20:54
Aber in der PDF liest man dies:

Zitat
Artikel 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft."


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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#9: 28. Februar 2013, 20:57
Was mich ein bisschen stutzig macht ist der letzte Satz in der amtlichen Veröffentlichung. Da heißt es: "Dieses Gesetz trifft am 01.05.2015 in Kraft". Danach müsste das Zeitfenster bis 30.04.15 gehen. Aber vielleicht irre ich mich?


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obelix

Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#10: 28. Februar 2013, 21:04
So geht das mit dem Datenschutz seit Wochen und heute hat die Nürnberger Zeitung einen Bericht gebracht der wieder alles offen Läst.  Pressemitteilungen von Uwe reingestellt.  :o


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Uwe

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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#11: 28. Februar 2013, 21:06


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Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#12: 28. Februar 2013, 21:43
"Obelix"
Sie haben meine Frage nicht verstanden. Ich will es von Ihnen wissen. Sie haben diesen thread eröffnet, aber inhaltlich nicht untermauert.


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jetzt_reicht_es

Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#13: 28. Februar 2013, 21:59
Ab dem 01.04.2013 tritt das Nachgebesserte Gesetz in kraft und löst das jetzt neue wieder ab.
So das jeder dem Amt verbieten kann seine Daten weiterzugeben.  ;)
Ich glaube das ist falsch angekommen.
Mir wurde heute mitgeteilt, dass die GEZ schon immer einen Sonderstatus hatte und weiter haben wird. Der neue Gesetz schließt nur gewebliche Käufer (ohne deine Zustimmung) aus.
Ich fürchte zu früh gefreut!
Außerdem Schau mal:
Berlin. Bürger sollen nach der Neuregelung ihre Zustimmung zur Weitergabe von Daten entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig prüfen, ob eine Einwilligung vorliegt. Ein Unternehmen darf die Daten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden. Das Gesetz soll erst im Mai 2015 in Kraft treten. Bis dahin zahlen wir alle!


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themob

Re: Zeitfenster 1.3.-1.4.2013 Schließen!
#14: 01. März 2013, 08:31
Das inhaltliche Thema bezüglich des geänderten Meldegesetzes hat nichts mit dem Beitragsservice als solches zu tun.

Ursprung lag im Jahr 2012 als der Bundestag während des EM Spiels Deutschland - Italien innerhalb 57 Sekunden dem neuen Meldegesetz zugestimmt hat. Dieses hätte es den Meldeämtern erlaubt, alle Daten ohne Einwilligung der Bürger an Unternehmen etc zu verkaufen . Jeder Bürger hätte einzeln der Weitergabe (Verkauf) seiner Daten widersprechen müssen.

Dies wurde jetzt geändert. Die Meldeämter dürfen die Daten nicht verkaufen.

Das ganze hat Auswirkungen auf Bundesmeldegsetz.

Ausführlicher Bericht dazu hier: .... im Artikel sind Stellen verlinkt zu "vorher" und "nachher"
http://www.it-rechtsanwalt.com/datenschutz/meldegesetze-und-datenschutz-opt-in-opt-out-einwilligung-und-widerspruch-3437.php

Das alles hatte aber nichts im Ursprung mit der alten GEZ oder dem Beitragsservice zu tun. Im o.g. ging es ursprünglich darum, dass der Staat mit unseren Daten Geld verdienen kann (durch Verkauf) und das wie, also mit oder ohne Freibrief.

Für den Beitragsservice bzw. den Landesrundfunkanstalten wurde dafür entsprechend in den Landesmeldegesetzen und dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag alles eingebaut.

Als Beispiel §31 a "Datenübermittlung an den MDR" des  Meldegesetzes von Sachsen Anhalt.
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-lr&docid=jlr-MeldeGSTV3P31a

ÖRR wurde / wird auf Landesebene entschieden. Entsprechende "negative Auswirkungen" werden auch in den Landesgesetzen verankert in Verbindung mit den ÖRR Staatsverträgen.







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