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Autor Thema: Gutachten zum Rundfunkbeitrag, Fraktion Die Linke  (Gelesen 4695 mal)

O
  • Beiträge: 52
Gutachten zum Rundfunkbeitrag, Fraktion Die Linke
Autor: 27. Februar 2013, 19:44


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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Danke, sieht auf den ersten Blick(!) ganz brauchbar aus. Werde es mir bei gelegenheit komplett durchlesen.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

S
  • Beiträge: 550
Die Forderungen verlieren sich aber in Details und sind nicht Richtungsweisend


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w
  • Beiträge: 109
Linkes sozialistisches Gesabbere.
Wo sind die, die die ÖR ablehnen, aus humanistischen, ethischen und moralischen Gesichtspunkten?
Oder die Menschen, die nur das Radio benutzen?
Ist diese Masse für die Linke nicht unerheblich oder was?
Ist das kein Klientel?


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Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Bitte einmal genau und vor allem alles lesen.  Zitat:  "Nur-Radio-Nutzer und Nutzer internetfähiger PC sollen nur eine Drittelgebühr zahlen."

Und auch hier, ich zitiere wie folgt - aus dem Schlusswort  - der Erklärung:

"Auch wenn immer wieder betont wird, dass sich für 90 % der Betroffenen im privaten Bereich nichts geändert habe: Es verbleiben 10 %, für die sich etwas geändert hat. Das sind über 4 Millionen Betroffene.  Der vorliegende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat vor allem die Großunternehmen und die Hotelbranche sowie Wohngemeinschaften und Familien (mit volljährigen,
bei den Eltern wohnenden Kindern) entlastet.  Andere, wie u.a. Menschen mit Behinderungen, gemeinnützige Vereine, Nur-Radio- und -PC-Nutzer, Kommunen und Landkreise, Filialunternehmen sowie Hostels und Jugendunterkünfte, werden zusätzlich belastet – zum Teil entgegen der Intention des Gesetzgebers.

Rentner und Geringverdienende konnten bis zum Inkrafttreten des 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (1. April 2005) beim Sozialamt den Erlass der Rundfunkgebühr beantragen, wenn sie nur den anderthalbfachen Sozialhilfesatz zum Leben hatten.  Nicht alle Studierenden, die ein geringes Einkommen haben, erhalten einen BaföG-Bescheid, der Voraussetzung für eine
Befreiung ist.  Prof. Paul Kirchhof sieht „übermäßige Lasten […] bei Eltern von studierenden Kindern, die kein BaföG beziehen“. (F.A.S., 20.01.2013, http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-imgespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html)

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bringt für einen Teil der Beitragszahler nicht weniger, sondern mehr Verwaltungsaufwand.  Er befördert nicht die soziale Gerechtigkeit und stärkt nicht die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender.  Es besteht medienpolitischer Handlungsbedarf.  Die Ministerpräsidenten haben in der Vergangenheit schon bewiesen, dass sie zu schnellen Novellierungen in der Lage sind.  So müssen sie sich nur auf einen Konsens einigen.  Selbst bei einem normalen parlamentarischen Verfahren könnten entsprechende
Änderungen innerhalb der nächsten 6 Monate Gesetzeskraft erlangen."

Wie auch immer - diese Erklärung zur Diskussion ist die erste wirkliche Stellungnahme einer Partei GEGEN dieses Medien-Unrecht.  In diesem Zusammenhang von "linkem sozialistischem Gelabbere" zu reden, dient weder der grundsätzlichen Diskussion das Thema betreffend, noch dem Kampf gegen diese "rechtliche" Obszöniät,  sondern ist m. M. nach eher ein Zeichen persönlicher Frustration.



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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

S
  • Beiträge: 550
Ist halt die Wiederherstellung des vorigen Modells. Klar, ist besser als nichts.


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F
  • Beiträge: 276
Prof. Paul Kirchhof sieht „übermäßige Lasten […] bei Eltern von studierenden Kindern, die kein BaföG beziehen“. (F.A.S., 20.01.2013, http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-imgespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html)

Super, Danke für den Hinweis!
Das ist mir damals beim Lesen gar nicht aufgefallen und bestärkt mich (als Student) in meinem weiteren Vorgehen.
Denn, wenn Kirchhof schon übermäßige Lasten sieht, dann heißt das im Klartext: "Bei den Studenten stinkt das System sowas von zum Himmel" ;)

Wie auch immer - diese Erklärung zur Diskussion ist die erste wirkliche Stellungnahme einer Partei GEGEN dieses Medien-Unrecht.
In diesem Zusammenhang von "linkem sozialistischem Gelabbere" zu reden, dient weder der grundsätzlichen Diskussion das Thema betreffend, noch dem Kampf gegen diese "rechtliche" Obszöniät,  sondern ist m. M. nach eher ein Zeichen persönlicher Frustration.

Eins ist klar. Ob links, rechts, grün, gelb, Student, Hartz 4 oder Unternehmer .....,bei diesem Kampf darf diesmal jeder mitmachen. Das Drecksding heißt ja nicht umsonst Demokratieabgabe  ;D


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j

jetzt_reicht_es

Finde ich gut:

Das wre auch mein Ansatz:

"Es muss eine Befreiungsmöglichkeit geben, wenn
man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen
kann."

Zum Beispiel: Keine RF Geräte!


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Es muss auch eine Befreiungsmöglichkeit geben wenn man die Inhalte der ÖRR nicht nutzen möchte egal ob man Geräte hat oder nicht.


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Es muss auch eine Befreiungsmöglichkeit geben wenn man die Inhalte der ÖRR nicht nutzen möchte egal ob man Geräte hat oder nicht.

Das sehe ich mittlerweile auch so. Bis vor kurzem war ich noch anderer Ansicht. Denn irgendwann wird die Nutzung von TV über das Internet wohl genauso komfortabel laufen wie über Kabel/Schüssel i. V. m. einem großen TV-Gerät. Und dann sind wir wieder da, wo wir jetzt sind.

Man wird dann wohl um eine Verschlüsselung wohl kaum herumkommen. Darauf sollten sich die ÖRR schon mal einstellen. Auch wenn das BVerwG und das BVerfG das (derzeit) anders sehen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es



Man wird dann wohl um eine Verschlüsselung wohl kaum herumkommen. Darauf sollten sich die ÖRR schon mal einstellen. Auch wenn das BVerwG und das BVerfG das (derzeit) anders sehen.
Das wird in Deutschland nie passieren. Denn das bedeutet das Ende der ÖRR, die aber laut BVG eine Bestandsgarantie auf Kosten des Volkes haben. Dann stehen sie in direkter Konkurrenz zu Sky und andere Pay TV Channels.
Dieser miese Beamtenverein wird doch kein Jahr überleben, wenn er Qualität liefern muss!


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Beamtenverein? Also Behörde? Niemals!


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Diesen Schritt würde der ÖRR vermutlich nicht ohne weiteres überleben. Aus der Sicht des ÖRR vermutlich der Supergau.


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Für alle noch eine Information die besondere Beachtung finden sollte: Herr Hilker ist   n i c h t   Mitglied der Fraktion "Die Linke"! Er saß zwischen 1998 und 2008 als Parteiloser für die Linke im Sächsischen Parlament mit der Funktion des medienpolitischen Sprechers.  Er ist noch heute eines von 42 Mitgliedern des Rundfunkrates des MDR. Es macht zumindest Hoffnung, das wenigstens 1 Mitglied des MDR Rundfunkrates den Ar... in der Hose hat, Missstände anzusprechen und zu versuchen gegen eine bequeme Übermacht anzukämpfen. Sein Gutachten ist also durchaus von Sachkentniss der Materie  ö.r.R. geprägt und er weiß sehr gut um die Schwachstellen im System . Hut ab, Deutschland braucht mehr solche Rundfunkratsmitglieder!


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Es muss auch eine Befreiungsmöglichkeit geben wenn man die Inhalte der ÖRR nicht nutzen möchte egal ob man Geräte hat oder nicht.

Diesen Schritt würde der ÖRR vermutlich nicht ohne weiteres überleben. Aus der Sicht des ÖRR vermutlich der Supergau.
Wenn man zahlen muß, wenn man ein Gerät hat, es aber nicht für den ÖRR nutzt, ist es nur der logische nächste Schritt, auch zahlen zu müßen wenn kein Gerät existiert.

Wenn man also gegen die jetzige Regelung ist, sollte man logischerweise auch gegen die Alte sein.
Es sind schließlich beide nicht an die Nutzung der Angebote gekopelt.


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