Bitte einmal genau und vor allem alles lesen. Zitat: "Nur-Radio-Nutzer und Nutzer internetfähiger PC sollen nur eine Drittelgebühr zahlen."
Und auch hier, ich zitiere wie folgt - aus dem Schlusswort - der Erklärung:
"Auch wenn immer wieder betont wird, dass sich für 90 % der Betroffenen im privaten Bereich nichts geändert habe: Es verbleiben 10 %, für die sich etwas geändert hat. Das sind über 4 Millionen Betroffene. Der vorliegende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat vor allem die Großunternehmen und die Hotelbranche sowie Wohngemeinschaften und Familien (mit volljährigen,
bei den Eltern wohnenden Kindern) entlastet. Andere, wie u.a. Menschen mit Behinderungen, gemeinnützige Vereine, Nur-Radio- und -PC-Nutzer, Kommunen und Landkreise, Filialunternehmen sowie Hostels und Jugendunterkünfte, werden zusätzlich belastet – zum Teil entgegen der Intention des Gesetzgebers.
Rentner und Geringverdienende konnten bis zum Inkrafttreten des 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (1. April 2005) beim Sozialamt den Erlass der Rundfunkgebühr beantragen, wenn sie nur den anderthalbfachen Sozialhilfesatz zum Leben hatten. Nicht alle Studierenden, die ein geringes Einkommen haben, erhalten einen BaföG-Bescheid, der Voraussetzung für eine
Befreiung ist. Prof. Paul Kirchhof sieht „übermäßige Lasten […] bei Eltern von studierenden Kindern, die kein BaföG beziehen“. (F.A.S., 20.01.2013,
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-imgespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html)
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bringt für einen Teil der Beitragszahler nicht weniger, sondern mehr Verwaltungsaufwand. Er befördert nicht die soziale Gerechtigkeit und stärkt nicht die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender. Es besteht medienpolitischer Handlungsbedarf. Die Ministerpräsidenten haben in der Vergangenheit schon bewiesen, dass sie zu schnellen Novellierungen in der Lage sind. So müssen sie sich nur auf einen Konsens einigen. Selbst bei einem normalen parlamentarischen Verfahren könnten entsprechende
Änderungen innerhalb der nächsten 6 Monate Gesetzeskraft erlangen."
Wie auch immer - diese Erklärung zur Diskussion ist die erste wirkliche Stellungnahme einer Partei GEGEN dieses Medien-Unrecht. In diesem Zusammenhang von "linkem sozialistischem Gelabbere" zu reden, dient weder der grundsätzlichen Diskussion das Thema betreffend, noch dem Kampf gegen diese "rechtliche" Obszöniät, sondern ist m. M. nach eher ein Zeichen persönlicher Frustration.
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)