2. Artikel 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft."
[/quote]
Müssen die Meldeämter so Pflichtgetreu alles erfüllen gegenüber einer Privaten Forderung wie des ÖRR? Und welche "Strafe" Droht einem Amt das sich darauf beruft erst in drei Wochen die Daten
weitergeben zu können aus diesem oder jenem Grund? Es sollen Stellen gestrichen werden wegen
denen und und und . Wenn ein Kreativer Bürgermeister zur Erkenntnis gelangt das das seine Stunde sein kann und sich das rum spricht. Was könnte ÖRR dagegen machen?
Auch wenn der 1.3. schon morgen ist werden sie ein oder zwei Wochen brauchen um die Daten wie
gewünscht zu liefern.
Jeder der dazu eine gute Idee hat soll es sagen und tun.