Mit Beginn der Dunkelheit beginnt wieder die Jagdsaison der GEZ-Schergen.
Hier eine Argumentationshilfe, falls der GEZ-Scherge verräterische Farbspiele am Fenster festgestellt haben will:
http://www.thinkgeek.com/gadgets/security/a8d6/
Gruss
Spock
Hallo. Niemand darf unberechtigt Haus oder Grundstück betreten. Ein GEZler schon gar nicht.
Selbst ein von der GEZ beauftragter Gerichtsvollzieher (woher der allerdings einen Titel her haben wollte, ist wirklich schleierhaft, aber als Beispiel gut geeignet !), darf ohne einen zusätzlichen richterlichen Beschluss durch einen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG weder Haus noch Grundstück betreten.
BVerfG 1 BvR 994/76
Ach herrlich, Aufklärung ist die Maxime, selber zu denken.