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GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige

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Florian:
@ Tobias:

Jens könnte natürlich versuchen, sich dagegen zu wehren; die Frage ist halt, wie wahrscheinlich es ist, dass er damit Erfolg hat, und ob sich der finanzielle und zeitliche Aufwand lohnt...
Ich kann nicht sagen, was ich in der Situation machen würde, aber 800 Euro sind ein haufen Geld; ich glaube ich würde es mal mit Widerspruch und 2-3 Briefen probieren...

- Flo

Flappi:
@Tobias,

das Problem ist, dass die Mutter mit der Unterschrift unter die Anmeldung keinen Vertrag im Namen ihres Sohnes unterschrieben hat. Sie hat lediglich ihre (Zeugen-)Aussage, dass ihr Sohn Rundfunkgeräte hat, mit ihrer Unterschrift gerichtsfest dokumentiert.

Ja, und theoretisch könnte sogar dein Nachbar befragt werden und das Anmeldeformular unterschreiben. Dann müsstest Du damit kämpfen, die Anmeldung wieder storniert zu bekommen. Die einzige Möglichkeit ist, die Richtigkeit der unterschriebenen Aussage anzuzweifeln.

Dieses dürfte beim Nachbarn gelingen (der war nie in meiner Wohnung, woher will der das wissen?). Bei einem Haushaltsangehörigen fällt das schon deutlich schwieriger (meine Mutter war nie in meinem Zimmer, die kann also gar nichts wissen, ob ich Rundfunkgeräte habe).

Viele Grüße
Flappi 

Schergenschreck:

--- Zitat von: Flappi am 27. September 2008, 09:06 ---Sie hat lediglich ihre (Zeugen-)Aussage, dass ihr Sohn Rundfunkgeräte hat, mit ihrer Unterschrift gerichtsfest dokumentiert.
--- Ende Zitat ---

Das stimmt so pauschal aber nicht. Es gab durchaus Gerichtsprozesse, in denen sogar von Haushaltsangehörigen unterschriebenen Anmeldungen lediglich ein "Indizwert" zugesprochen wurde und diese mithin letztlich "gekippt" wurden. Entscheidend ist - neben der Unbefangenheit des Richter (oder Befangenheit gegen die Gebührenmafia - vielmehr oder sogar vor allem, ob bzw. daß und wie (stark) man den Irrtum plausibilisiern ("glaubhaft machen") kann.

Florian:
@ Tobias:

Die Sache wird so aussehen: Wenn der Threadsteller eine Klage einreicht, wird sich der bearbeitende Richter fragen, was hier die Wahrheit ist:
Hatte die Mutter evtl. aus Unkenntnis falsche angaben gemacht (welche Mutter kennt schon den Unterschied zwischen einem TV und einem Beamer, nur als Beispiel?).
...oder ist der Scherge glaubwürdig?
Das ist extrem schwierig, weil die Mutter in dem Verwaltungsrechtsverfahren aussagen müsste, damit der Threadsteller da raus kommt.

Wie schon geschrieben, auf einen Rechtsstreit würde ich es gar nicht erst ankommen lassen; erstmal einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid schreiben, danach würde ich 2-3 Briefe an die LRA schicken, in denen ich ihnen klar machen würde, dass ich jederzeit klagen würde, aber versuche, die Sache "außergerichtlich" im Vorverfahren zu beenden.

z.B. so was: Meine Mutter kannte den Unterschied zwischen einem Fernseher und einem Beamer nicht, und hat letzteren deshalb als Rundfunkgerät angegeben. Allerdings handelt es sich hier um eine falsche Information. bla bla bla...

...einen Widerspruch schreiben kostet inkl. Einschreiben-Porte vielleicht 5-6 Euro.
...genau so verhält es sich auch mit den folgenden Briefen.

Ausprobireren kostet nix außer Porto.

- Flo

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