In dem 15. Rundfunkänderungsstaatenvertrag steht:
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person
vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Was bedeutet hier "vermutet" juristisch?
Heißt es, dass ich auch den "Gegenbeweis" antretten kann, dass ich trotz melderechtliche Anmeldung oder Miete der Wohnung dort nicht wohne?
Man könnte ja al Zeugin meine in Österreich lebende Tnte nennen, die auch im Zweifelsfalle auch aussagen wird, dass ihr Neffe und seine Frau die ganze Zeit bei ihr in Österreich gelebt haben.
Sehe ich das richtig, dass die GEZ dann beweisen muss, dass du hier tatsächlich lebst, oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Man hätte ja auch im Gesetz schreiben können:
Als Inhaber wird jede Person
angenommen, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Können sich hier Juristen melden?
Andere Frage: kann ich in Deutschland gemeldet sein und angeben, dass ich eigentlich nicht hier wohne? Ich meine bekommt man vielleicht anderen Ärger? Ich kenne viele, die seit Jahren in Australien wohnen, aber noch hier angemeldet sind. Das geben sie jedoch nicht in einem Gerichtssaal zu!