Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Wir sind Familie

Begonnen von Onkel Erwin, 18. Februar 2013, 08:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Taj

Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

Rochus

Das Video wurde entfernt!?

"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Onkel Erwin

Ja, leider weg. Das hier finde ich auch ziemlich gut: http://www.youtube.com/watch?v=BazosYBovFk
Ist aber vielleicht schon bekannt?  Jedenfalls habe ich es an mein soziales Umfeld geschickt.

seppl

Screenshot des Films, letzte Einstellung:
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

jetzt_reicht_es

kein Video da?
Warum ist es entfernt?

Rochus

Zitat von: jetzt_reicht_es am 19. Februar 2013, 10:13
kein Video da?
Warum ist es entfernt?

Genau die Frage stelle ich mir auch!
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Taj

Zitat von: Rochus am 19. Februar 2013, 12:12
Zitat von: jetzt_reicht_es am 19. Februar 2013, 10:13
kein Video da?
Warum ist es entfernt?

Genau die Frage stelle ich mir auch!

Keine Ahnung, es ist aber in etwas anderer Form gerade wieder aufgetaucht:
http://www.youtube.com/watch?v=gaLC8b6x0e8&feature=youtu.be  ;D ;D ;D
Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

jetzt_reicht_es

Zitat von: Taj am 19. Februar 2013, 13:50
Zitat von: Rochus am 19. Februar 2013, 12:12
Zitat von: jetzt_reicht_es am 19. Februar 2013, 10:13
kein Video da?
Warum ist es entfernt?

Genau die Frage stelle ich mir auch!

Keine Ahnung, es ist aber in etwas anderer Form gerade wieder aufgetaucht:
http://www.youtube.com/watch?v=gaLC8b6x0e8&feature=youtu.be  ;D ;D ;D
danke!
super video

obelix

Alles in einem ... Anhang. Und das Video ist immer noch Top. ;)