In Rom wird am 1. März auch ein gut dotierter Posten frei!
Den Job in Vatikanstadt kann man antreten, ohne die Priesterweihe empfangen haben zu müssen. Voraussetzung ist lediglich, dass man männlichen Geschlechts ist und zudem noch Katholik - und gläubig.
Da liegt die Messlatte für den Job in Köln vermutlich höher. Vermutlich muss man zusätzlich zur Voraussetzung des gläubigen Beitragszahlers auch noch eine ganze Menge Unverfrorenheit mitbringen, um ein solches System von der Spitze her zu unterstützen.
Unterscheiden tun sich die beiden "Vereine" lediglich darin, dass man aus dem einen austreten kann und aus dem anderen nicht!
Da kann man mal sehen, wie wichtig sich die ehrenwerte Gesellschaft vorkommt.
Die Herrschaften stellen ihre "Leistungen" über die der beiden großen Religionsgemeinschaften, schrecken vor Blasphemie nicht zurück (Götter wie wir) und halten sich für noch wichtiger als die Wasserversorgung und eine warme Bude.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"