Ich bin nicht sicher, ob Volksbegehren oder - in kleinerem Umfang - irgendwelche Unterschriftenaktionen und Petitionen überhaupt und falls ja langfristig etwas bringen.
Allerdings sind sie natürlich ein wichtiger und machbarer Weg, den wir unbedingt verfolgen sollten.
Mir ist noch etwas eingefallen, was aber organisatorisch etwas umständlicher wäre. Sammelklagen sind ja in Deutschland unzulässig. Was ist aber, wenn die "Sammlung" der Kläger in Form eines Vereins (oder einer anderen geeigneteren Körperschaft) eingereicht wird, also der Verein als Kläger auftritt?
Jese Mitglied zahlt einen kleinen Obulus an Beitrag, aus dem dann die Klage finanziert wird.
Wäre das eine Möglichkeit und könnte einer der Rechtsexperten das mal prüfen?
Grüße
Uli