Autor Thema: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige  (Gelesen 5641 mal)

Offline Jens

  • Beiträge: 2
GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« am: 21. September 2008, 20:03 »
Hallo

Ich hoffe meine Erlebnise können anderen weiterhelfen oder eine Hilfe sein.

Mitte Juni kam ich von der Arbeit nach Hause.Wo mich meine Mutter schon erwartete.Die mir sagte das Personen von der GEZ da waren ( 2 Männer ).Und sich mit ihr unterhalten hatten.
(meine Mutter sagte mir nur das die doch von einer Behörde kämen,und man doch Auskunft geben müßte).
Sie hatten sich also mit ihr unterhalten und sie ausgefragt über mich.Seit wann ich die Lehre beendet hätte,ob ich ein eigenen Fernseher/PC hätte,ob ein Auto auf meinem Namen gemeldet wäre.
Darüber gab sie Auskunft.Und da ich vor 4 Jahren meine Lehre beendet hatte,holten die Herren einen Taschenrechner raus,und tippten was ein.Und raus kam die Zahl 770 Euro.

Die gesamten Angaben von meiner Mutter und die 770 Euro notierten die Herren auf so ein Anmeldungsschein und ließen meine Mutter diesen Unterschreiben.

Weil ich dieses unglaubliche dreiste Verhalten bis heute nicht fassen konnte,und ich teilweise auch andere Probleme habe habe ich bis jetzt nicht gezahlt.Inzwischen sind es 880 Euro geworden die die GEZ von mir verlangt.
Jetzt kam eine neuer Brief mit 2 Wochen Zahlungsfrist, ansonsten Bußgeld und BLA UND SÜLZ.

Kann man da noch was machen??

Gruß Jens


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Offline Jens

  • Beiträge: 2
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #1 am: 22. September 2008, 10:04 »
Hallo

Heute habe ich noch festgestellt das der letzte Gebührenbescheid den ich bekam (der mit der Androhung von Bußgeld etc.) zurückdatiert war auf den 5.9.08 und bei mir im Briefkasten war er am 18 September.Und auf dem Briefumschlage keine Datumsstempel.Und natürlich rückständige Rundfunkgebühren sollen innerhalb von 2 Wochen bezahlt werden.

Gruß Jens


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Offline OhneTV

  • Beiträge: 50
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #2 am: 22. September 2008, 10:15 »
Ich sehe hier leider wenig Chancen.

Die Existenz der Geräte wurde von Deiner Mutter bezeugt. Nur wenn man sehr überzeugend darlegen könnte, daß Deine Mutter damals unter Druck gesetzt wurde und daher falsche Angaben gemacht hat, käme man da noch raus. Weiß aber nicht wie das gehen sollte.

Daher wäre mein Rat: Ggf, Ratenzahlung vereinbaren und zahlen um weitere Mahngebühren zu vermeiden.

Ach ja, und ich würde aus Wut meine Geräte zerstören, entsorgen und sie sofort bei der GEZ (mit Einschreiben!) abmelden.


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Offline Flappi

  • Beiträge: 863
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #3 am: 22. September 2008, 20:51 »
Hallo,

ich würde die Rundfunkgeräte lieber verkaufen und dann mit der Begründung abmelden: Zur Bezahlung meiner GEZ Schulden musste ich leider alle Rundfunkgeräte verkaufen. Die Käufer sind mir nicht näher bekannt.

Du musst die Geräte natürlich nicht wirklich verkaufen, allerdings begehst Du dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn Du die Geräte abmeldest.

Ansonsten hat OhneTV schon alles geschrieben. Deine Mutter hat alles unterschrieben und damit ist eigentlich nichts mehr dagegen zu machen. Du beschreibst übrigens einen ganz normalen Fall, wie er jährlich sicherlich zigtausend mal vorkommt.

Viele Grüße
Flappi



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Offline Tobias Claren

  • Beiträge: 5
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #4 am: 24. September 2008, 19:55 »
Dann melde ich demnächst einen Nachbarn den ich nch mag auch dort hat.
Wer da unterschreibt ist ja anscheinend egal.
Eine Mutter kann nicht für den Sohn unterschreiben, wenn ihm daraus persönliche Kosten entstehen.


Ich würde einfach die Anmeldung an sich in Frage stellen.
Denn man hat nichts unterschrieben.,
Abmelden ist der falsche Weg, damit akzeptiert man ja quasi die Anmeldung.
WIe heißt der Scherge? Die ct hat unter "klick-klick" ja schon beschrieben wie man Jeden Online bei der GEZ anmelden kann. Auch den Schergen, notfalls hat er danach ein paar Zusatzgerät in Ferienhaus und Co..

Ich würde mich echt gerne über solches Untertanendenken auslassen.
Nur soviel, genau das hat das Dritte Reich ermöglicht.


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Offline Florian

  • Beiträge: 419
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #5 am: 26. September 2008, 20:18 »
@ Tobias:

Jens könnte natürlich versuchen, sich dagegen zu wehren; die Frage ist halt, wie wahrscheinlich es ist, dass er damit Erfolg hat, und ob sich der finanzielle und zeitliche Aufwand lohnt...
Ich kann nicht sagen, was ich in der Situation machen würde, aber 800 Euro sind ein haufen Geld; ich glaube ich würde es mal mit Widerspruch und 2-3 Briefen probieren...

- Flo


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Offline Flappi

  • Beiträge: 863
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #6 am: 27. September 2008, 09:06 »
@Tobias,

das Problem ist, dass die Mutter mit der Unterschrift unter die Anmeldung keinen Vertrag im Namen ihres Sohnes unterschrieben hat. Sie hat lediglich ihre (Zeugen-)Aussage, dass ihr Sohn Rundfunkgeräte hat, mit ihrer Unterschrift gerichtsfest dokumentiert.

Ja, und theoretisch könnte sogar dein Nachbar befragt werden und das Anmeldeformular unterschreiben. Dann müsstest Du damit kämpfen, die Anmeldung wieder storniert zu bekommen. Die einzige Möglichkeit ist, die Richtigkeit der unterschriebenen Aussage anzuzweifeln.

Dieses dürfte beim Nachbarn gelingen (der war nie in meiner Wohnung, woher will der das wissen?). Bei einem Haushaltsangehörigen fällt das schon deutlich schwieriger (meine Mutter war nie in meinem Zimmer, die kann also gar nichts wissen, ob ich Rundfunkgeräte habe).

Viele Grüße
Flappi 


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Offline Schergenschreck

  • Beiträge: 520
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #7 am: 27. September 2008, 21:56 »
Sie hat lediglich ihre (Zeugen-)Aussage, dass ihr Sohn Rundfunkgeräte hat, mit ihrer Unterschrift gerichtsfest dokumentiert.

Das stimmt so pauschal aber nicht. Es gab durchaus Gerichtsprozesse, in denen sogar von Haushaltsangehörigen unterschriebenen Anmeldungen lediglich ein "Indizwert" zugesprochen wurde und diese mithin letztlich "gekippt" wurden. Entscheidend ist - neben der Unbefangenheit des Richter (oder Befangenheit gegen die Gebührenmafia - vielmehr oder sogar vor allem, ob bzw. daß und wie (stark) man den Irrtum plausibilisiern ("glaubhaft machen") kann.


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Offline Florian

  • Beiträge: 419
Re: GEZ Anmeldung erfolgte über Familienangehörige
« Antwort #8 am: 28. September 2008, 05:04 »
@ Tobias:

Die Sache wird so aussehen: Wenn der Threadsteller eine Klage einreicht, wird sich der bearbeitende Richter fragen, was hier die Wahrheit ist:
Hatte die Mutter evtl. aus Unkenntnis falsche angaben gemacht (welche Mutter kennt schon den Unterschied zwischen einem TV und einem Beamer, nur als Beispiel?).
...oder ist der Scherge glaubwürdig?
Das ist extrem schwierig, weil die Mutter in dem Verwaltungsrechtsverfahren aussagen müsste, damit der Threadsteller da raus kommt.

Wie schon geschrieben, auf einen Rechtsstreit würde ich es gar nicht erst ankommen lassen; erstmal einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid schreiben, danach würde ich 2-3 Briefe an die LRA schicken, in denen ich ihnen klar machen würde, dass ich jederzeit klagen würde, aber versuche, die Sache "außergerichtlich" im Vorverfahren zu beenden.

z.B. so was: Meine Mutter kannte den Unterschied zwischen einem Fernseher und einem Beamer nicht, und hat letzteren deshalb als Rundfunkgerät angegeben. Allerdings handelt es sich hier um eine falsche Information. bla bla bla...

...einen Widerspruch schreiben kostet inkl. Einschreiben-Porte vielleicht 5-6 Euro.
...genau so verhält es sich auch mit den folgenden Briefen.

Ausprobireren kostet nix außer Porto.

- Flo


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