Mal eine blöde Frage betreffend dieser Antwort hier:
Zitat aus der Diskussion, zuerst die Stellungnahme:
Wutbürger
Gast
22.01.2013 08:57
Heute 08:30
Mein Schwiegervater ist Mitbewohner in einem Altenpflegeheim und ist blind, schwerhörig und leidet unter Altersdemenz und muß trotzdem den ermäßigten Satz der GEZ Gebühren bezahlen.
Da mein Schwiegervater nicht in der Lage ist ein Gerät das unter die GEZ Zuständigkeit fällt zu bedienen, geschweige noch wahrzunehmen und aus diesem Grund auch kein gebührenpflichtiges Gerät besitzt muß er trotzdem die Gebühren bezahlen.
O-Ton einer GEZ Mitarbeiterin: Ein Zimmer in einem Pflegeheim wird mit einer Wohnung gleichgesetzt.
Alle gestellten Anträge auf Befreiung der Gebühr wurde von der GEZ abgelehnt.
Da Klagen in unserem "freiheitlich demokratischen Rechtsstaat" gegen solch einen Frevel in keinem Verhältnis zu den Kosten steht bleibt einem wieder einmal nur noch die Wut der Ohnmacht.
Das ganze vergleiche ich damit wenn jemand keinen Führerschein hat, kein Auto besitzt und trotzdem KFZ-Steuer bezahlen müßte.
Nach der alten Gebührenordnung war mein Schwiegervater wegen seiner Gebrechen von der GEZ-Gebühr befreit.
Hans Gxxxxxx
Hier nun die Antwort auf die ich mich beziehe:
"Hallo Herr Gxxxxx,
die Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich darauf verständigt, dass Pflegeheimbewohner ab 2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Infos zu dieser Entscheidung:
http://www.ard.de/intern/pressearchi...4va/index.htmlWenden Sie sich auf bitte noch einmal an den Beitragsservice mit Ihrem Anliegen.
Geändert von Moderation_GO (22.01.2013 um 17:11 Uhr) "
Meine Frage ist nun inwieweit die Intendanten des ÖRR eigentlich befugt sind, eine "Verständigung" zu treffen, welche die rechtlich-verbindlichen Regelungen und Vorgaben des RBStV für Teile der Bürger ausser Kraft zu setzen? Sind "Gesetze" - auch wie dass uns hier quälende Zwangs-Beitrags-Gleichschaltungsgesetz nicht de facto für alle Bürger verbindlich (--> Artikel 1, GG)? Erfüllt es nicht den Tatbestand einer Rechtsbeugung, wenn sich Intendanten - und NICHT die Politiker, welche diesen Mist verzapft haben, ein Durchsetzungsrecht herausnehmen, dass sie gesetzlich gar nicht haben?
Seit wann, so frage ich, haben die Intendanten des ÖRR eine Entscheidungskompetenz, die sich auf geltendes (Un-)Recht erstreckt? WIESO haben sich nicht die Politiker diesem Zwangsbeitrags-Irrsinn angenommen und von sich aus eine sofortige Überprüfung initiiert? Hatte man Angst, dass man dann um ein sofortiges Aussetzen des Gesetzes aufgrund völliger Grundgesetzwidrigkeit nicht mehr herumkommt?
Da stellen sich dem Michel doch glatt auch folgende Fragen:
1.) WER, so fragt er sich, regiert hier eigentlich in unserem geliebten Absurdistan?
und
2.) WER in der Politik hat eigentlich noch soviel Ehrgefühl, dass sie/er sich an die Spitze des Volkes stellt um dessen Rechte zu schützen?
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)