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Autor Thema: Antwort auf die Zahlungsaufforderung  (Gelesen 7484 mal)

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Antwort auf die Zahlungsaufforderung
Autor: 04. Februar 2013, 12:20
Hallo Leute,

ich hatte vor einigen Tagen auch eine Zahlungsaufforderung im Kasten und
überlege nun schlau zu antworten.

Unter http://pad.schadco.de/g2l040lgMR habe ich ein kleines Schreiben vorbereitet,
womit ich mir (möglicherweise ?) Mahngebühren vom Hals halten kann.

Zusätzlich aus Spaß an der Freude habe ich einen modifizierten T5F angehängt um
den Verwaltungsakt ein wenig zu erhöhen und um eine Antwort innherhalb von
zwei Wochen zu erzwingen. (Ausserdem wäre es mal ganz interessant zu
wissen, was die alles speichern :D)

Ich lade jeden dazu ein, an dem Brief mitzuwirken.
(Einfach auf der Seite rumtippen (wird direkt gespeichert))

Wäre schön, wenn auf diesem Wege ein brauchbares Musterschreiben entsteht :)

Gruß


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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#1: 04. Februar 2013, 13:58
Sehr gut!

So einen Brief werde ich auch absenden, nur den ersten sende ich zurück (unbekannt verzogen).
Hab aber erst Formular bekommen...

Dein Brief finde ich echt klasse, wir alle müssen so was mal absenden...  ;)


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jetzt_reicht_es

Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#2: 04. Februar 2013, 18:04
Hallo Leute,

ich hatte vor einigen Tagen auch eine Zahlungsaufforderung im Kasten und
überlege nun schlau zu antworten.

Unter http://pad.schadco.de/g2l040lgMR habe ich ein kleines Schreiben vorbereitet,
womit ich mir (möglicherweise ?) Mahngebühren vom Hals halten kann.

Zusätzlich aus Spaß an der Freude habe ich einen modifizierten T5F angehängt um
den Verwaltungsakt ein wenig zu erhöhen und um eine Antwort innherhalb von
zwei Wochen zu erzwingen. (Ausserdem wäre es mal ganz interessant zu
wissen, was die alles speichern :D)

Ich lade jeden dazu ein, an dem Brief mitzuwirken.
(Einfach auf der Seite rumtippen (wird direkt gespeichert))

Wäre schön, wenn auf diesem Wege ein brauchbares Musterschreiben entsteht :)

Gruß

was spricht eigentlich gegen: Brief zurückschciken mit Anzeige "unbekannt verzogen"
Solange sie von dir keine Antwort bekommen MÜSSEN sie diesen Hinweis nachgehen.
Wenn sie dich nach 3 Jahren finden, kannst du ja keine Mahngebühren bekommen, solange du nicht weiß wer was von dir will. Und in 3 Jahren passiert sehr viel...


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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#3: 04. Februar 2013, 18:19
was spricht eigentlich gegen: Brief zurückschciken mit Anzeige "unbekannt verzogen"

Das ist so als würdest du den Schimmel mit weißer Farbe überstreichen.

Da greif ich lieber zur Flasche Schimmel-Ex :P


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jetzt_reicht_es

Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#4: 04. Februar 2013, 18:44
was spricht eigentlich gegen: Brief zurückschciken mit Anzeige "unbekannt verzogen"

Das ist so als würdest du den Schimmel mit weißer Farbe überstreichen.

Da greif ich lieber zur Flasche Schimmel-Ex :P
Du hast doch realistisch gesehen 3 Möglichkeiten

1) Zahlen
2) Klagen
3) Tot stellen

1) hat das Problem, dass wenn du zahlst es später kaum möglich ist Geld von der Mafia zurück zu fordern
2) Klagen: schiebt nur das Problem in die zukunft. Wahrscheilichkeit diese Klage zu gewinnen 10-20% (sagt mein RA und ich bin sogar Rechtsschutz versichert!)
3) tot stellen bis sie dich irgendwann mal per Bescheid zwingen. Dann kann man sich ja immernoch entscheiden ob 1) oder 2)

Das wäre weiße Farbe auf Schimmel, wenn sie von dir irgendwelche Strafen und Gebühren verlangen könnten, falls sie dich finden. Dem ist aber nicht so. Sie können ja nur 4 Jahre rückwirkend Gebühren verlangen und dadurch hast du ja keine Nachteile.
Ich würde sagen, dass die Methode 3) (bezogen auf Schimel) bedeutet, dass du den Schimmel alle paar Monate "einfrierst" um dich später (wenn du Zeit / Lust oder und Geld hast) darum zu kümmern, oder?


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A
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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#5: 04. Februar 2013, 19:49
weltklasse........also bisher gefällt mir der aufbau sehr gut. bin auch noch am überlegen wie ich meinen teil dazu beitragen kann!!   :)


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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#6: 04. Februar 2013, 19:51
@jetztreichtes

Zitat
Solange sie von dir keine Antwort bekommen MÜSSEN sie diesen Hinweis nachgehen.
Wenn sie dich nach 3 Jahren finden, kannst du ja keine Mahngebühren bekommen, solange du nicht weiß wer was von dir will. Und in 3 Jahren passiert sehr viel...

genau das meine ich ja die ganze Zeit.
Wer nicht weiß,was andre von einem wollen,dem kann man auch keine rückliegenden Forderungen unterjubeln.
und richtig bemerkt....in 3 Jahren kann viel -sogar sehr viel- passieren!
Man sieht ja nun schon,dass die ersten Bröckchen an den Säulen dieser neuen Zwangssteuer beginnen zu fallen....damalige Befürworter erkennen bzw sehen nun ein,dass eben das der falsche Weg ist und es zu -gerechtfertigten- Protesten kommt.

Zitat
Du hast doch realistisch gesehen 3 Möglichkeiten

1) Zahlen
2) Klagen
3) Tot stellen

Ich bin mal so frei und ändere die Reihenfolge in

1. Tot stellen
2. nach evtl auffinden Klagen
3. erst nach verlorener Klage erst zahlen,und nicht früher


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#7: 04. Februar 2013, 20:25
Also Tot stellen finde ich nicht richtig.
Vorallem punktgenau zum ersten Quartal 2013 ;)

Ich habe ja schon mehrere Jahre lang zumindest ein Radio bezahlt. Fand ich auch recht ok, auch wenn's genervt hat,
aber hätte es auch von meiner Seite aus unfair gefunden, da ich zu dem Zeitpunkt noch viel gehört habe.

In letzter Zeit wurde das halt durch viel LastFm ersetzt und wollte auch schon mein Radio abmelden, bis
mich dann diese Haushaltsabgabe überrascht hat, die ich extrem unfair finde und auch bereit bin
dagegen was zu tun.

Lass es den Versuch doch 200€ kosten, das System mit anderen zum Fall zu bringen.
Das hab ich dann in ein paar Jahren dann so oder so gespart...


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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#8: 04. Februar 2013, 20:46
@papayawhip,

Du stellst dich ja nicht wirklich tot.

Ersteinmal muß man dich ausfindig machen. Dies kann man gezielt erschweren,indem man falsche Fährten legt.
Sollen sie sich doch die Mühe machen,dich zu suchen,letztlich wollen sie ja dein/unser Geld.
und dafür sollen sie gefälligst auch was tun,kampflos zahle ich zumindest nicht!


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
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Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

o
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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#9: 06. Februar 2013, 01:16
@ papayawhip,

Bevor Du den Brief abschickst, solltest Du diesen Absatz korrigieren:

Laut einem Gutachten von Herrn Christoph Degenhart beschreibt ist die neue Haushaltsabgabe eine zusätzliche Steuer, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der die gegen die in im Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt.

Außerdem bezweifle ich, dass die Punkte bezüglich BDSG irgendwas nützen.


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Fritzi

Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#10: 07. Februar 2013, 17:52
Also wenn ich das hier so lese, wird mir doch mulmig. Ich dachte, wenn wenigstens wir hier alle einfach nichts mehr zahlen, könnte das zu erfolgreichem Widerstand führen. Briefe schreiben ist okay. Aber da ja das Verfassungsgericht dem örR stets wohl gesonnen ist, kommen wir mit Klagen offensichtlich nicht weit.

Nachdem die Rechnungen eintrudeln, wird es auch spärlich bei open-petition.

Ich meine, Widerstand geht nur ganz oder gar nicht. Wir müssen laut 'raus auf die Straße.

Im Moment bedaure ich, dass es noch keine Diskussionstreffen vor Ort gibt. Ich werde bei dieser Idee dranbleiben. Es muss etwas in den Orten passieren. Das Gesicht zeigen, ist wohl sehr schwierig.


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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#11: 07. Februar 2013, 19:20
"Im Moment bedauere ich, dass es noch keine Diskussionstreffen vor Ort gibt. Ich werde bei dieser Idee dranbleiben. Es muss etwas in den Orten passieren. Das Gesicht zeigen, ist wohl sehr schwierig."(Fritzi)

 Bislang gibt es offenbar nur in Dresden einen wöchentlichen Treffpunkt zum Thema "Demo gegen GEZ-Gebühr" in einer Teestube.


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Re: Antwort auf die Zahlungsaufforderung
#12: 07. Februar 2013, 19:22
@fritzi,

Zitat
Aber da ja das Verfassungsgericht dem örR stets wohl gesonnen ist, kommen wir mit Klagen offensichtlich nicht weit.
noch mag es wohl noch sein,aber der Unmut kocht stetig weiter hoch.
Heute hat sich der Bund der steuerzahler in die Sache eingeklinkt und forderte eine Überprüfung dieser Steuer.
Im selben Atemzug wurden Unternehmen angesprochen,die mehrere Tausend Angestellte sowie Geschäfte haben....man solle diese von der Rundfunksteuer befreien.
Da fragt man sich doch glatt einmal mehr,wer diese Zeche dann übernehmen darf/ muß???

Mittlerweile fragen sich ja sogar Politiker,was sie da mit der neuen Steuer so angerichtet haben....


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