Hallo Ihr Lieben,
hier der neueste Stand der Dinge:
Gerichtstermin am 7.März
Stellungnahme dazu vom Gericht:
Zitat:
Das Gericht weist nach vorläufiger Prüfung der Sach- und Rechtslage und vorläufiger Beratung mit der Kammer auf folgendes hin:
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Rundfunkteilnehmer keine Gebührenbefreiung verlangen, wenn dieser zwar eine der in § 6 Abs.1 GGebStV genannten Sozialleistungen beanspruchen könnte, er diese Sozialleistung aber nicht beantragen und ausschließlich von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden will. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu festgestellt, dass die Gebührenbefreiung nicht einzeln, sondern nur als Teil eines "Gesamtpakets" in Anspruch genommen werden könne (BVerwG,Urt. v. 12.10.2011, C 34/10,juris; BVerwG, Urt. v. 18.06.2008, 6 B 1/08, juris).
Nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts dürfte die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nicht eingreifen, wenn der Rundfunkteilnehmer eine Bescheinigung oder einen Feststellungsbescheid der zuständigen Sozialbehörde vorlegt, der belegt, welche Sozialleistung und für welchen Zeitraum die Sozialleistung beansprucht werden könnte. In diesem Fall dürfte eine Gebührenbefreiung regelmäßig in Betracht kommen, und zwar auch dann, wenn der Rundfunkteilnehmer - wie hier die Klägerin - auf die Sozialleistung verzichten will.
Das Gericht bittet die Klägerin eine neue Bescheinigung der Sozialbehörde vorzulegen.
Das Gericht hat hierzu bereits mit dem Bezirksamt Rücksprache gehalten. Das Bezirksamt könnte der Klägerin dann, eine Bescheinigung ausstellen. Alternativ wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die Sozialleistung regulär zu beantragen, einen Bewilligungsbeschid ausstellen zu lassen und sodann auf die Leistung zu verzichten
Hinsichtlich des von der Klägerin gestellten Antrags auf Prozesskostenhilfe weist das Gericht darauf hin, dass das vorliegende Verfahren gerichtskostenfrei ist. Gerichtskosten also nicht entstehen.
Das verlangte Schreiben vom Bezirksamt ist kein Problem........also, so gut wie gewonnen!!!!!