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Autor Thema: Verweigerter Briefverkehr  (Gelesen 7920 mal)

g
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Verweigerter Briefverkehr
Autor: 02. Februar 2013, 10:23
Hallo Leute,

ich beschäftige mich seit ungefähr sechs Jahren mit dem Thema, und habe eine Frage vor allem an die Rechtsanwälte, die hier im Forum sich ebenfalls sich mit der Thematik beschäftigen aber mit Recht besser auskennen.

Die damals GEZ (ich nenne sie immer noch so) hat vor drei Jahren mir den Briefverkehr verweigert. Sie hätte keinerlei Interesse Post mit mir auszutauschen. Heißt, dann muss und darf ich keine Post mehr von der GEZ öffnen und kann somit auch nichts zahlen? Könnte man rechtlich an dieser Stelle etwas drehen?

Ja, es ging um die Gebühr der neuartigen Rundfunkgeräte. Ich hatte Ihnen in einem Brief einzeln erklärt, dass dieser Begriff zu schwammig ist. Also erklärte ich Ihnen die Lücken Ihres Vertrages und warum ich nicht zu zahlen habe. Es kam letztendlich nur zu bösen Briefen und ich hatte der GEZ eine Rechnung in Höhe von 200 Euro gestellt, wegen meinem Beratungsservice zu erklären, was für Auswirkungen Ihr Vertrag habe. Die Zahlung verweigerten sie beim letzten Brief.

Ich weiß, dies ist passé, und ich bin schon lange, wie viele hier auch, überzeugt dass es Verbrecher sind. Allerdings suche ich keine gemeinsame Lösung mit den ÖR-Anstalten. Ich will, dass sie komplett abgeschafft werden, denn sie sind für unser Volk, was sich in den Jahren weiterentwickelt hat, nicht mehr, als eine Evolutionsbremse.

Wie auch immer. Was kann man machen, wie kann man tricksen, kann man tricksen, wenn die GEZ einem den Briefverkehr verweigert. Könnte man argumentieren, dass blockierter Briefverkehr nicht informiert, dass ich zahlen muss und ich somit von der Pflicht befreit bin?

Geld kriegen die sowieso nicht. Ich glaube einige von uns, zahlen auch nicht, und haben Recht damit. Ich suche nur nach mehr Argumenten dagegen, falls das doch in "Krieg" oder Gerichtsverhandlung enden sollte.

Nach diesem Postaustausch, habe ich auch bis heute, nie wieder etwas von Ihnen gehört. Ähnlich wie René Ketterer Kleinsteuber habe ich auch im ganzen Haus Verbotsschilder aufstellt. Auch darauf gab es Reaktionen vor der Tür, aber diese armen Beauftragten, bekamen 30 Sekunden das Grundstück zu verlassen und folgten auch dieser Aufforderung. Die Sache ist einfach! Ich verhandle nicht mit Verbrechern.

Was meint Ihr dazu?

Vielleicht kann man der GEZ auch den Briefverkehr verbieten, weil sie beweisbar als kriminell gesehen wird, oder so lange nerven bis sie einen blockieren...


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Re: Verweigerter Briefverkehr
#1: 03. Februar 2013, 10:20
...  ich hatte der GEZ eine Rechnung in Höhe von 200 Euro gestellt, wegen meinem Beratungsservice zu erklären, was für Auswirkungen Ihr Vertrag habe. Die Zahlung verweigerten sie beim letzten Brief.

Also das ist schon ganz schön keck. Aber auch logisch! Das sollten wir in
unsere Liste "Aktionen gegen die GEZ-AZDBZ" aufnehmen: Wenn der Schriftverkehr mit der
GEZ-AZDBZ ein gewisses Maß übersteigt - und man sich genötigt sieht, die GEZ-AZDBZ auf
bestimmte Fakten hinzuweisen, dann sollte man diesen Aufwand der GEZ-AZDBZ in
Rechnung stellen.


Ich weiß, dies ist passé, und ich bin schon lange, wie viele hier auch, überzeugt dass es Verbrecher sind. Allerdings suche ich keine gemeinsame Lösung mit den ÖR-Anstalten. Ich will, dass sie komplett abgeschafft werden, denn sie sind für unser Volk, was sich in den Jahren weiterentwickelt hat, nicht mehr, als eine Evolutionsbremse.

+1.

Wobei: "Evolutionsbremse" halte ich noch für einen Euphemismus!


Wie auch immer. Was kann man machen, wie kann man tricksen, kann man tricksen, wenn die GEZ einem den Briefverkehr verweigert. Könnte man argumentieren, dass blockierter Briefverkehr nicht informiert, dass ich zahlen muss und ich somit von der Pflicht befreit bin?

Ich glaube, da hast Du schon mehr Erfahrungen gemacht als wir hier. Du hast die
anscheinend sooo stark genervt, dass sie mit Dir den Briefverkehr eingestellt haben? Das ist
ungewöhnlich. Wie lange ist das denn her? Was hast Du denen denn geschrieben?

Normalerweise tritt die GEZ extrem robust auf: Sie ignorieren jeden inhaltlichen Brief und
fordern stoisch Bezahlung der Gebühren. Und nichts kann sie daran hindern.

Früher war immer noch die Abmeldung aller Rundfunk- und TV-Geräte möglich. Heute - ab
2013 - geht das nicht mehr. Der neue "GEZ-AZDBZ" wird da gnadenlos zugreifen
wollen, auch bei Dir.


Nach diesem Postaustausch, habe ich auch bis heute, nie wieder etwas von Ihnen gehört.

Was meint Ihr dazu?

Vielleicht kann man der GEZ auch den Briefverkehr verbieten, weil sie beweisbar als kriminell gesehen wird, oder so lange nerven bis sie einen blockieren...

Ja, lieber gerstrong, das kann man nicht in zwei Sätzen beantworten. Dazu müsstest Du mal
hier im Forum blättern und lesen - hier gibt's zu allen Themen Infos.

Generell: Auf individueller Ebene direkt gegen den Gebühreneinzug vorzugehen ist nicht
gerade sinnvoll, da der Rundfunkstaatsvertrag "de facto" Gesetz ist. Sinnvoll ist es,
gegen die Beitragsforderung unter Berufung auf die Verfassungswidrigkeit des
Rundfunkstaatsvertrags vorzugehen. Also die Zahlung einzustellen, Widerspruch einzulegen
- oder wenn doch, dann nur "unter Vorbehalt" zu zahlen.

Auch dazu findest Du in diesem Forum viel Infos - ich lade Dich dazu ein, hier zu stöbern!

Grüsse, Syna.







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g
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#2: 03. Februar 2013, 14:42
Hallo Syna,

vielen Dank für Deine Hinweise! Ich suche gerne meine Unterlagen (nicht sicher was ich noch habe) zusammen, aber wie gesagt das war alles Juni-August 2010, und denke ist somit nicht mehr aktuell.

Naja, ich erklärte mehrmals warum ich nicht zu zahlen hatte, und sie erklärten mir, wie das im RGebStV aussieht. Ich erklärte Ihnen mehrmals, dass Deutschland noch andere Bücher, genannt auch Gesetze, hat und die sich an solche zuerst zu halten haben. Z.B. verwies ich sie auf den Duden, bzgl. Definition Computer, Smartphone, etc. stellte ihre eigentliche Aufgabe in Frage und zeigte Ihnen auch welche Paragraphen sie im StGB als auch HGB verletzten. Ich finde, dass alle diese Gesetzesbücher über jeden dieser Verträge stehen.

Außerdem ist es ein Vertrag, kein Gesetz. Ich habe nichts dies bzgl. oder ähnliches unterschrieben. Aber für diese Diskussionen gibt es andere Themen im Forum.

Jedenfalls wurde mir dann, ich glaube September 2010, war es, der Briefverkehr verweigert. Ich war angemeldet und erstellte einen Antrag auf virtueller Abmeldung. Dieser Antrag wurde auch komischerweise angenommen. Ich höre seitdem nie wieder etwas von den Betrügern, und so ist es auch bis heute. Ich warte immer noch auf Post von denen.

Eine virtuelle Anmeldung ist eine Erkenntnis/Abmeldung. Für mich war es eine Mitteilung, dass ich nie angemeldet war, denn ich hatte nichts unterschrieben, und für die war es eine Abmeldung. So hatte ich es im Brief gedreht. Außerdem zwang ich sie auch, alle Daten über mich zu löschen. Vielleicht haben die mich tatsächlich gelöscht. Ich glaube es nicht wirklich, aber bei vielen Bürger kann man anonym durchsickern.

Ich weiß die Gesetze nicht mehr auswendig, aber ich werde mal alles zusammensuchen und aufzeigen.

Klar, wenn Deine Arbeitszeit in Anspruch genommen wird, darfst Du Geld verlangen. Rechtsanwälte und Steuerberater machen das ja auch und nehmen dafür ordentlich Kohle. Warum nicht Du auch, wenn Du Dich damit auskennst und sie Deine Zeit in Anspruch nehmen. Die 200 Euro schulden die mir immer noch.

Die weigerten sich mir diese zu zahlen, weil es nicht im RGebStV steht. Da lache ich nur. Die kennen wirklich keine anderen Gesetze...


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Re: Verweigerter Briefverkehr
#3: 04. Februar 2013, 09:50
... stellte ihre eigentliche Aufgabe in Frage und zeigte Ihnen auch welche Paragraphen sie im StGB als auch HGB verletzten. Ich finde, dass alle diese Gesetzesbücher über jeden dieser Verträge stehen.

Außerdem ist es ein Vertrag, kein Gesetz. Ich habe nichts dies bzgl. oder ähnliches unterschrieben. Aber für diese Diskussionen gibt es andere Themen im Forum.

...

Hey gerstrong, Du bist wirklich cool!

Ja, ich bin mir sicher, ich und viele im Forum würden sehr davon profitieren,
wenn Du uns Deine Einsprüche und Entgegnungen hinsichtlich StGB und HGB
vorstellst.



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Re: Verweigerter Briefverkehr
#4: 04. Februar 2013, 18:03
Ich suche immer noch nach allen Briefen, denn ein paar sind eingescannt, andere habe ich schriftlich. Ich werde nach und nach dies hier hochladen. Aber wie gesagt das ist altes Recht. Den Teil mit StGB und HGB suche ich noch. Ich bezweifle, dass es jetzt noch hilft, aber ich werde mal nachschauen. Ich hatte es Ihnen nicht ausdrücklich im Brief geschrieben, aber ich weiß, dass ich es darf, denn eine Recherche zeigte dies.

Zum Glück kann man die meisten Gesetze im Internet finden.

Hier der erste Brief, den ich schrieb:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Anmeldung. Ich habe nach Ihren Regelungen keine Geräte anzumelden.

Am 29.07.2010 wurde ich von einem Herr besucht, welcher wissen wollte ob ich ein Gerät anzumelden hatte. Da er nach dem PC fragte, und ich ihm sagte, dass ich, wie jeder gewöhnliche Bürger, einen besitze, meinte er, dann müsste ich diese Gebühr von 5,72 Euro monatlich zahlen. Durch sein Bedrängen wurde ich verärgert.

Somit widerspreche ich Ihrer Entscheidung. Es werden viele Internet-fähige PCs in Deutschland eingesetzt, welche aber nicht zum Empfang sondern zum Arbeiten verwendet werden. Ich habe auf diesen PC als erfahrener Programmierer wichtige Projekte, die Sie auch nichts angehen. Ich nutze den PC nicht zum Empfang von Ihren Rundfunksendungen, und werde dies in Zukunft auch vermeiden.

Ich weise Sie auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) § 1 Abs. 2 hin:

„Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum
Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen
technischen Aufwand Rundfunk, unabhängig von Art,
Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt
oder verschlüsselt, empfangen werden kann.“

Da auf meinem PC kein Empfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist, bin ich somit auch kein Rundfunkteilnehmer. Bitte nehmen Sie dies in Ihre Akte auf.

Des Weiteren weise ich Sie auch auf folgenden Artikel hin:

http://www.golem.de/0912/72032.html

"Internetfähige Computer sind multifunktional und werden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt", so das Gericht. Diese Form der Nutzung sei im gewerblichen Bereich auch unüblich. "Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten ist nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde", heißt es in dem Urteil vom 20. November 2009 (4A188/09), das am 21. Dezember 2009 veröffentlicht wurde.

Was dieser Fall angeht, gibt es nicht mehr zu erläutern.

Ich kann verstehen, dass Sie so viele Rundfunkteilnehmer haben möchten, wie möglich. Ich würde als Unternehmer auch versuchen meinen Gewinn zu maximieren. Allerdings ist dies keine saubere Methode. Wenn Sie diese Gebühren wegen Portale, wie welche z.B. von ARD, beziehen möchten, wäre es klüger dort eine Premium-Mitgliedschaft einzuführen. Selbst unprofessionelle Portale sind in der Lage dies zu vollbringen. Somit hätten Sie genau die Leute, welche das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen wollen.

Des Weiteren sei anzumerken, dass ich auch eine Internet-Seite besitze, welche Videos hat, die man sich ansehen kann. Soll dafür auf Grund der Existenz auch bei jeder Person in Deutschland eine Gebühr erhoben werden?

Zum Letzten mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich als Student viel zu tun habe, und mich auf den Weg zu einer Promotion befinde. Ich möchte von Ihren Vertretern nie wieder gestört werden.

Ich fordere Sie dazu auf von Besuchen von Menschen, die versuchen auf Leute wie mir bedrohlich zu wirken, dringendst abzusehen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, eine Anzeige aufzustellen (§ 903 BGB). Ich bezeichne mich als ehrlicher Bürger, welcher seine Steuern zahlt. Ich zahle genau das, was mir zusteht, und mache hier nichts schwarz. Sie brauchen mich also nicht zu besuchen.

Sollte ich Interesse/Zeit an Ihren Rundfunkprogrammen finden, bzw. ein Rundfunkgerät besitzen, wird es unaufgefordert angemeldet, wie es auch üblich ist in meiner Familie, welche seit Jahren Ihre Gebühren zahlt.

Mit freundlichen Grüßen,


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j

jetzt_reicht_es

Re: Verweigerter Briefverkehr
#5: 04. Februar 2013, 18:29
Ich nehme an, dass entweder du oder ein Verwandter bereits Rundfunkgeräte für den Wohnort abgegeben hat. Andernfalls würde mich es wundern, wenn sie bei dir locker gelassen haben.
Dass PC, die internetfähig sind auch Rundfunkgeräte darstellen, hat ja sogar neulich BVG entschieden bzw. die Klage erst gar nicht angenommen.
Ausnahme hiervon stellt PC eines Unternehmers, der sein Unternehmen im selben Gebäude wie private Geräte hat und bereits als Privatmann GEZ bezahlt.

Was mich ein wenig wundert ist, warum du dich überhaupt mit dem Typen diskutiert hast.
Mehr als 3 Worte spreche ich nicht aus, wenn sie bei mir vor der Tür stehen, falls ich überhaupt aufmache:

Du bist unerwünscht....
Tür zu!
Wenn er weiter klingelt sage ich noch:

Ich rufe die Polizei
und tue das auch.
Bis jetzt ist keiner weitergeblieben, als die Polizei da war.


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Re: Verweigerter Briefverkehr
#6: 04. Februar 2013, 19:20
Ich nehme an, dass entweder du oder ein Verwandter bereits Rundfunkgeräte für den Wohnort abgegeben hat. Andernfalls würde mich es wundern, wenn sie bei dir locker gelassen haben.
Dass PC, die internetfähig sind auch Rundfunkgeräte darstellen, hat ja sogar neulich BVG entschieden bzw. die Klage erst gar nicht angenommen.
Ausnahme hiervon stellt PC eines Unternehmers, der sein Unternehmen im selben Gebäude wie private Geräte hat und bereits als Privatmann GEZ bezahlt.

Was mich ein wenig wundert ist, warum du dich überhaupt mit dem Typen diskutiert hast.
Mehr als 3 Worte spreche ich nicht aus, wenn sie bei mir vor der Tür stehen, falls ich überhaupt aufmache:

Du bist unerwünscht....
Tür zu!
Wenn er weiter klingelt sage ich noch:

Ich rufe die Polizei
und tue das auch.
Bis jetzt ist keiner weitergeblieben, als die Polizei da war.

Hast Du schon Recht. Ich lebe noch nicht solange in Deutschland und mir war diese Erpressungsgesellschaft nicht bekannt. Ich hatte zwar davon gehört, aber ... naja. Ich war wohl zu naiv. Inzwischen mache ich es genauso.

Ja, ich wundere mich ebenfalls. Vielleicht kommt ja noch was. Ich bin aber diesmal vorbereitet.


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T
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#7: 04. Februar 2013, 20:09
Was mich serh verwundert ist die tatsache,dass es Gegenden gibt,wo die Schnuffköpfe doch sehr eifrig zu sein scheinen.
Auch scheinen größere Städte dazuzugehören,wenn man die Meinungen und Berichte hier so verfolgt.

Ich wohne auf dem Land,kleiner Ort mit 4000 Einwohnern ca,außer ein paar Bettelbriefen vor über 6 Jahren kam (und kommt bitte) weiterhin nix von dem Verein.
Muß allerdings dazusagen,dass ich mich damals hier auch neu angemeldet habe und so ein Datenauskunftsersuchen angeleiert habe,woraufhin mir dann der Adressenhändler (was für ein böses Wort) genannt wurde.
Im gleichen Schreiben habe ich damals sämtliche Daten betreffs meiner Person/Adresse sperren bzw löschen lassen,scheinbar hat das damals Früchte getragen.
Nur auf mein Schreiben an den Adressenhändler, mir doch bitte den Ertrag aus dem Handel mit meinen Daten mittel Verrechnungsscheck zukommen zu lassen,ging man damals nicht ein sonder schrieb mir einen völlig (sinnbefreiten) überflüssigen Brief, um von meinem Anliegen wahrscheinlich abzulenken.

Naja,was soll ich sagen,bis dato hab ich meine Ruhe.

Vor 2 Wochen ging an meine Gemeinde ein Schreiben raus zwecks Weitergabe meiner Meldedaten an Dritte bzw Sperrung in diesem Fall,......komischerweise hab ich bis heute keine Antwort erhalten.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

g
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#8: 05. Februar 2013, 18:46
Hier kommt der nächste Brief:

Zitat
03. September 2010
Betreff: Rundfunkgebührenpflicht und Beauftragtenbesuch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedauere es sehr, dass ich Ihnen antworten muss, nachdem ich Ihnen meine Situation offen gelegt hatte, zum welchem ich nicht verpflichtet bin.

Ich möchte Sie auf einige Prämissen hinweisen, die Sie mir in Ihrem Schreiben vom 01.09.2010 erläuterten.

„Dass die Kontaktaufnahme unseres Beauftragten bei Ihnen zu Irritationen geführt hat, bedauern wir. Dennoch können wir nicht ausschließen, dass in Zukunft weitere Besuche von Beauftragten durchgeführt werden.“

Ich bedauere das ebenfalls, aber ich werde es nicht vermeiden können, dass ich eine Klage gegen Sie einreiche, wenn Sie versuchen Gesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu übertreten.

„Werden im privaten Bereich ausschließlich sogenannte neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, sind diese als Erstgeräte anmelde- und gebührenpflichtig (§ 2 Abs. 2 RGebStV)“

Damit bin ich einverstanden. Da es sich bei meinem PC um kein neuartiges Rundfunkgerät handelt, (siehe Schreiben vom 29.07.2010 oder RGebStV § 1 Abs. 2), ist dieser Absatz des Paragraphens nicht anwendbar.

Was mir auffällt, dass Sie in Ihrem Schreiben auf meine Paragraphen und Absätze überhaupt nicht eingegangen sind, was dazu führt, dass Ihre Argumentationen nicht rechtskräftig sind, solange dieser Abschnitt nicht vollständig geklärt ist. Nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist mein PC kein neuartiges Rundfunkgerät. Bitte lesen Sie nochmal mein vorheriges Schreiben vom 29.07.2010, dort ist die Situation im ausreichendem Detail erläutert.

„Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dem Gebührenrecht um Landesrecht handelt.“

Da Sie mir dazu keine weiteren Informationen gesendet haben, stelle ich diese Prämisse genauso in Frage. Falls Sie sich auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag beziehen, muss ich Ihnen mitteilen, dass dieser durch Beschlüsse verschiedener Städte und Bundesländern zu Stande gekommen ist. Es kann also nicht sein, dass es sich bei Gebührenrecht (auch bzgl. Rundfunk) um Landesrecht handelt. Ich möchte Sie darauf auch hinweisen, dass mir die Urteile aus Nordrhein-Westfalen ebenfalls bekannt sind.

„Zudem haben die vertragsschließenden Länder in einer Protokollnotiz nochmals deutlich gemacht, dass Sinn und Zweck der Regelung eine Interpretation im Sinne der von Ihnen angesprochenen Rechtsprechung nicht zulasse.“

Sie hatten im vorherigen Absatz behauptet, dass es sich bei Gebührenrecht um Landesrecht handelt. Unabhängig davon ob es eine Rechtsprechung beeinflusst oder nicht, stellt sich die Frage, warum diese Notizen, die mir bis heute weder bekannt sind, noch von Ihnen mir offen gelegt sind, nicht in dem Gesetz festgehalten wurden. Dies ist auch eine Annahme, die ich tätige mit diesem Absatz, weil Sie mir auch keinen Verweis auf die Art meiner Rechtsprechung offen gelegt haben.

„Abschließend bitten wir Sie nunmehr um Mitteilung, seit wann das neuartige Rundfunkgerät von Ihnen zum Empfang bereitgehalten wird, ...“

Es existiert in diesem Haushalt kein Rundfunkgerät, was zum Empfang bereit gehalten wird. Sobald eins existiert, wird es unaufgefordert angemeldet. Dies hatte ich im vorherigen Schreiben bereits erläutert.

Ich erwarte keine Antwort mehr von Ihnen. Die Situation ist geklärt, notieren Sie es in Ihre Akten mit einer zusätzlichen Bitte, Ihre Belästigungen aufzugeben.

Mit freundlichen Grüßen,




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Re: Verweigerter Briefverkehr
#9: 11. Februar 2013, 13:06
hier kommt der nächste Brief:



2. Oktober 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedauere es sehr, dass ich Ihnen antworten muss, nachdem ich Ihnen meine Situation offen gelegt hatte. Ich möchte hinzufügen, dass ich noch nicht einmal zu einer Offenlegung verpflichtet war.

Mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich mich ausführlich beschäftigt, sodass mir die Rechtsgrundlage bekannt ist. Ich war abgeneigt, Ihren Brief zu beantworten, da er zum einen rechtlich widersprüchlich ist und zum anderen nicht auf meine Fragen eingeht. Nur, weil eine „Erwartung“ ihrerseits physisch existiert, muss sie nicht erfüllt werden. Ich hoffe, Sie stellen Ihr hartnäckiges und ignorantes Verhalten nach meinem Schreiben ein.

Ich habe weder ein „neuartiges“, noch irgendeine Art anderer Rundfunkgeräte in meiner Wohnung installiert, sondern lediglich einen speziellen Computer, welcher aber nicht unter die PCs nach RGebStV fällt. Ich kann und werde Ihnen dazu auch keine weiteren Informationen mitteilen, denn als Forscher der Ruhr-Universität Bochum und Teilnehmer verschiedener Projekte unterliege ich der Schweigepflicht. Würde ich Ihnen Zugriff auf die darüber gespeicherten Informationen auf meinem Computer gewähren, würden verschiedene Paragraphen dieser Fachgebiete verletzt.

Die Erläuterung dazu entnehmen Sie bitte aus meinem vorherigen Schreiben vom 29.07.2010. Erwähnte Protokolle aus Ihrem Schreiben vom 01.09.2010 haben keine Gültigkeit, solange diese nicht in den Verträgen festgelegt sind. Hinzu kommt außerdem, dass, wenn abweichende Prämissen in den Protokollen zu dem Vertrag stehen, diese nicht als Protokoll abzuspeichern sind, sondern als Gesetze im Vertrag fest zu halten sind. Da dies nicht der Fall ist und diese Protokolle öffentlich unbekannt zu sein scheinen, sind diese auch nicht rechtskräftig.

Sie können mich gerne als Teilnehmer abspeichern, wie Sie es wünschen oder müssen; ich mache Sie jedoch auf meine datenschutzrechtlichen Grundlagen aufmerksam. Das Geld werde ich Ihnen nicht überweisen, da es kein Rundfunkgerät anzumelden gibt oder gab. Ich habe dies nie zugesagt, und werde es auch nicht tun, solange es keines gibt.


Des weiteren möchte ich von Ihnen nicht mehr belästigt werden. Jeder Hausbesuch, jedes Telefonat, jeder Brief, ob per Post oder elektronisch, wird als Belästigung angesehen. Ich wollte die Strafanzeige auf sich beruhen lassen, aber scheinbar erübrigen Sie mir keine andere Wahl. Wenn ich noch einmal von Ihnen belästigt werde, sehe ich mich gezwungen, Ihren Mitarbeiter wegen Hausfriedensbruch (§123 StGB) anzuzeigen.

Es tut mir schrecklich leid, dass die Umstellung der Medienmöglichkeiten in den letzten 30 Jahren Ihr Unternehmen dazu bewogen hat, zu vergessen, welche Ihre eigentliche Aufgabe ist.

Enttäuscht,

Vielleicht hilft es ja jemanden bei den neuten Problemen


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Re: Verweigerter Briefverkehr
#10: 12. Februar 2013, 13:12
Danke gerstrong!

Deine Briefe sind sehr schön originell - und sie werden uns hier anregen, ebenfalls
originellere Musterbriefe zu erstellen und die Kommunikation mit GEZ bzw.
AZDirgendwas angemessener zu gestalten!


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Re: Verweigerter Briefverkehr
#11: 16. Februar 2013, 12:39
Hier noch ein größerer Brief. Dieser ist der letzte von denen. Ich bekam noch eine Bestätigung und wurde seitdem nicht mehr belästigt. Seitdem habe ich keinen Kontakt mehr und zahle auch nicht.

Ich bezeichne Ihn als virtuelle Abmeldung. Leider ist es schon alt, aber es hatte die Jahre über gut gewirkt.

26. November 2012:


Betreff:  Virtuelle Abmeldung meiner Rundfunkempfangsgeräte bei Ihnen – Teilnehmer-Nummer: XXX XXX XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich alle meine Rundfunkempfangsgeräte nach (§ 3 RGebStV) bei Ihnen ab. Ich bezeichne diese als „virtuell“, da aus meiner Sicht nie etwas angemeldet wurde. Für Ihre primitive Weltanschauung dürfen Sie es als Abmeldung sehen.

Abmeldegrund (für Ihre Akten):
Ich habe mein „neuartiges Rundfunkgerät“ (angeblich PC) verkauft, weil ich es nicht mehr brauche. Ich hatte es für eine wissenschaftliche Arbeit genutzt, welche aber inzwischen abgeschlossen ist.

Die Ablehnung des Schriftwechsels Ihrer Seite lässt die Gültigkeit dieses Schreibens nicht verfallen. Die Daten in Ihrer Erfassungs-System/Datenspeicher haben sich bis auf die Beendigung der Nutzung des Rundfunkgerätes und dessen Datum nicht geändert.

Nehmen Sie diese Abmeldung sofort, bzw. bis spätestens zum 30.11.2010 vor und senden Sie mir bitte eine Bestätigung zu. Zudem fordere ich die Löschung meiner personenbezogenen Daten aus Ihrem Erfassungs-System/Datenspeicher.

Des Weiteren bezeichne ich dieses Dokument offiziell als Abmeldung, obwohl ich bei meiner Meinung bleibe, dass ich niemals ein Rundfunkgerät jeglicher Art nach RGebStV besaß und sie trotzdem eine Zwangsanmeldung vornahmen.

Die Löschung meiner Daten ist mir explizit zu bestätigen. 

unter der oben bezeichneten Teilnehmer-Nummer zahle ich an Sie derzeit Rundfunkempfangsgebühren für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" (nachfolgend als "PC-Gebühren" bezeichnet).

Ich erkläre hiermit, diese PC-Gebühren nicht zu zahlen. Ich halte die PC-Gebühren nämlich gerade in unserem konkreten Fall für rechts- und verfassungswidrig. Inzwischen bestätigen die Urteile vieler Verwaltungsgerichte unsere Rechtsauffassung - so unter anderem:

Verwaltungsgericht (VG) Koblenz 1 K 496/08.KO vom 15.07.2008 - PC Gebühr entfällt zusätzlich wegen herkömmlichem Rundfunkempfangsgerät eines Rundfunkteilnehmers auf gleichem Grundstück
VG Braunschweig 4 A 149/07 vom 15.07.2008 - GEZ-Gebühren für berufliche PC Nutzung rechtswidrig
VG Münster 7 K 1473/07 vom 26.09.2008 - Keine GEZ-Gebühr für Student mit PC ohne herkömmliche Rundfunkgeräte
VG Braunschweig 4 A 109/07 vom 21.10.2008 (PDF) - hält PC im Verein nicht für rundfunkgebührenfähig
VG Wiesbaden 5 K 243/08.WI (V) vom 19.11.2008 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Berlin 27 A 245.08 vom 17.12.2008 - Keine GEZ-Gebühr für PC auch weil auf Grundstück schon anderes Gerät vorhanden.
VG München M 6a K 08.1072 vom 10.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München M 6a K 08.191 vom 21.11.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.3504 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.1214 vom 17.12.2008 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.465 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.4154 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.2826 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Frankfurt 11 K 623/08.F vom 27.01.2009 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Münster 7 K 1971/08 vom 27.03.2009 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Arnsberg 11 K 1273/08 vom 07.04.2009 - Keine GEZ-Gebühr für nicht nur privat genutzten PC, weil bereits auf demselben Grundstück herkömmliche private Rundfunkgeräte angemeldet sind
VG Stuttgart und 3 K 4387/08 vom 29.04.2009 - keine GEZ-Gebühr für PC
VG Stuttgart 3 K 4393/08 vom 29.04.2009 - Keine GEZ-Gebühr für nebenberuflich genutzten PC
VG Schleswig 14 A 243/08 vom 02.07.2009 - Keine GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC

Eine Minderheit der Gerichte hat zwar für die verhandelten Fälle das Bestehen der PC-Gebührenpflicht bejaht. Sämtliche bisherigen Entscheidungen wurden jedoch zur Berufung bzw. zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen, sodass wir unseren Vorbehalt zusätzlich auf den Vortrag der von der PC-Gebühr betroffenen PC-Besitzer in diesen Klagefällen stützen:

VG Ansbach AN 5 K 08.00348 vom 10.07.2008 - GEZ-Gebühr für Berufs-PC rechtmäßig
VG Hamburg 10 K 1261/08 vom 24.07.2008 - Beteiligte verzichteten auf mündliche Verhandlung und akzeptierten Einzelrichter
VG Würzburg W 1 K 08.1886 vom 27.01.2009
OVG Koblenz 7 A 10959/08 vom 12.03.2009 (PDF)
VG Regensburg RO 3 K 08.01829 vom 24.03.09 (PDF)
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof 7 B 08.2922 vom 19.05.2009 - bestätigt Urteil VG Ansbach
OVG Münster 8 A 2690/08 vom 26.05.2009 widerspricht VG Münster - PC von Studierendem gebührenpflichtig
OVG Münster 8 A 732/09 vom 01.06.2009 widerspricht VG Münster - PC von Studierendem gebührenpflichtig
VG Gera 3 K 2353/08 Ge vom 09.06.2009 - PC gebührenpflichtig
BVerwG Leipzig 6 C 12/09, 6 C 17/09 und 6 C 21/09 vom 27.10.2010 - PC gebührenpflichtig , aber nur durchsetzbar, falls Gebührenerhebung von Internet-PCs durchsetzbar
     

Wegen der von vielen Verwaltungsgerichten geteilten Verfassungsbedenken dürften im Fortgang des Klageverfahrens noch weitere Revisionen und Überwachungen zu Stande kommen.

Des Weiterem steht die Entscheidung nach Urteil von BVerwG Leipzig am 27.10.2010 mit Bedenken fest:

„Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Abgabenrecht, dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen. Die Rundfunkanstalten können an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC daher auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lässt. Insoweit wird der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben.“

Unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen zahle ich diese Gebühren nicht. Eine Rechnung steht für meinen Arbeitsaufwand nach wie vor offen. Ich werde nicht mahnen, weil die Entscheidungen der Rechtmäßigkeit Ihres Vertrages offen stehen. Allerdings verfällt nicht die Möglichkeit, dass diese Schulden inkl. Bearbeitungsgebühren und Zinsen beansprucht werden können. Bei abschließender Bestätigung der Urteile zur PC-Gebührenpflicht in höherer Instanz sind die von mir erhobenen Beträge meiner Rechnung inkl. Mahngebühren zu zahlen.

Vorsorglich erteile ich Ihnen, Ihren Mitarbeitern, den Mitarbeitern der ö. r. Landesrundfunkanstalten sowie deren Erfüllungsgehilfen, HAUSVERBOT. Bei Missachtung droht Anzeige wegen Hausfriedensbruch (Zitierung der Paragraphen nicht mehr notwendig).

Ich bitte um eine Bestätigung des Erhalts meines Schreibens.



Mit freundlichen Grüßen



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j

jetzt_reicht_es

Re: Verweigerter Briefverkehr
#12: 16. Februar 2013, 14:06
Aber BVG hat die Gebührenpflicht für die PC erst neulich durch Nichtannahme einer Beschwerde bestätigt.
Wundert mich, dass die GEZ so schnell bei dir aufgegeben hat.


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Re: Verweigerter Briefverkehr
#13: 16. Februar 2013, 14:26
Zitat
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Abgabenrecht, dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen.

Dies ist IMHO ein sehr bedeutender Satz in dem 2. Brief.


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S
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#14: 16. Februar 2013, 15:03
Zitat
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Abgabenrecht, dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen.

Dies ist IMHO ein sehr bedeutender Satz in dem 2. Brief.

Oder eben nicht. Das ist die Grundlage des Systems mit Zwang, Misstrauen und absoluter Kontrolle. Eine Erklärung wie "ich habe dieses Gerät" oder "ich habe es nicht" genügt nicht mehr, weil Menschen ja lügen können.

Wie sind wir dazu gekommen? Die Gebühr wurde immer höher, sie haben Angst, dass die Menschen sich aus finanziellen Gründen abmelden und die Finanzierungsgrundlage des Rundfunks nicht mehr sicher ist. Ob die Menschen lügen und weiter Rundfunk konsumieren, oder nach der Abmeldung aufhören, ist für sie nebensächlich: sie wollen hauptsächlich das Geld. Ihre Lösung: ist Dir zu teuer? Dann pech! Per Gesetz musst Du jetzt zahlen, egal ob Du Rundfunk konsumierst oder nicht, egal ob Du Geräte hast oder nicht, egal ob es Dir zu teuer ist oder nicht.

Eine Lösung wäre gewesen, Gebühren so wie es vor 2007 war (keine Gebühr für PC), und den Auftrag des Rundfunks so einzuschränken und definieren, dass die Gebühren wieder zumutbar für jene werden, die das Zeug konsumieren wollen.


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