hier kommt der nächste Brief:
2. Oktober 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedauere es sehr, dass ich Ihnen antworten muss, nachdem ich Ihnen meine Situation offen gelegt hatte. Ich möchte hinzufügen, dass ich noch nicht einmal zu einer Offenlegung verpflichtet war.
Mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich mich ausführlich beschäftigt, sodass mir die Rechtsgrundlage bekannt ist. Ich war abgeneigt, Ihren Brief zu beantworten, da er zum einen rechtlich widersprüchlich ist und zum anderen nicht auf meine Fragen eingeht. Nur, weil eine „Erwartung“ ihrerseits physisch existiert, muss sie nicht erfüllt werden. Ich hoffe, Sie stellen Ihr hartnäckiges und ignorantes Verhalten nach meinem Schreiben ein.
Ich habe weder ein „neuartiges“, noch irgendeine Art anderer Rundfunkgeräte in meiner Wohnung installiert, sondern lediglich einen speziellen Computer, welcher aber nicht unter die PCs nach RGebStV fällt. Ich kann und werde Ihnen dazu auch keine weiteren Informationen mitteilen, denn als Forscher der Ruhr-Universität Bochum und Teilnehmer verschiedener Projekte unterliege ich der Schweigepflicht. Würde ich Ihnen Zugriff auf die darüber gespeicherten Informationen auf meinem Computer gewähren, würden verschiedene Paragraphen dieser Fachgebiete verletzt.
Die Erläuterung dazu entnehmen Sie bitte aus meinem vorherigen Schreiben vom 29.07.2010. Erwähnte Protokolle aus Ihrem Schreiben vom 01.09.2010 haben keine Gültigkeit, solange diese nicht in den Verträgen festgelegt sind. Hinzu kommt außerdem, dass, wenn abweichende Prämissen in den Protokollen zu dem Vertrag stehen, diese nicht als Protokoll abzuspeichern sind, sondern als Gesetze im Vertrag fest zu halten sind. Da dies nicht der Fall ist und diese Protokolle öffentlich unbekannt zu sein scheinen, sind diese auch nicht rechtskräftig.
Sie können mich gerne als Teilnehmer abspeichern, wie Sie es wünschen oder müssen; ich mache Sie jedoch auf meine datenschutzrechtlichen Grundlagen aufmerksam. Das Geld werde ich Ihnen nicht überweisen, da es kein Rundfunkgerät anzumelden gibt oder gab. Ich habe dies nie zugesagt, und werde es auch nicht tun, solange es keines gibt.
Des weiteren möchte ich von Ihnen nicht mehr belästigt werden. Jeder Hausbesuch, jedes Telefonat, jeder Brief, ob per Post oder elektronisch, wird als Belästigung angesehen. Ich wollte die Strafanzeige auf sich beruhen lassen, aber scheinbar erübrigen Sie mir keine andere Wahl. Wenn ich noch einmal von Ihnen belästigt werde, sehe ich mich gezwungen, Ihren Mitarbeiter wegen Hausfriedensbruch (§123 StGB) anzuzeigen.
Es tut mir schrecklich leid, dass die Umstellung der Medienmöglichkeiten in den letzten 30 Jahren Ihr Unternehmen dazu bewogen hat, zu vergessen, welche Ihre eigentliche Aufgabe ist.
Enttäuscht,
Vielleicht hilft es ja jemanden bei den neuten Problemen