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Autor Thema: Aufstand derjenigen "grossen" die Betriebststättenbeiträge zahlen sollen.....  (Gelesen 2436 mal)

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themob

Wo man hinblickt ertönen die lauten empörten Stimmen, egal ob Kommunen, Städte, Gemeinden, Witschaftsverbände, Unternehmer, Institutionen.
Nun lesen wir plötzlich in den Internet Medien das die LRA, Beitragsservice nach Lösungen suchen (nicht mit den Privathaushalten) - Köln hat angeblich mit dem WDR eine Einigung erzielt auf Grundlage 2012 die Beiträge zu entrichten bis die genaue Beitragsgrundlage ermittelt wurde. Vom Drogeriemarkt DM hört man nichts mehr, letzte Aussage war man sucht das Gespräch für eine Lösung bevor man darüber nachdenkt zu klagen. Haben Sie eine Lösung gefunden von der wir nichts wissen ?

Alle Haushalte müssen sich seit dem 1.1.2013 an die gültigen Verträge halten. Im Vorfeld gab es seitens Privatbürger genug Aufschreie.

Alle die, die sich jetzt beschweren zum Thema "Betriebsstätte" und der daraus resultierenden Beitragszahlung, wurden seit 1.1.2012 aufgefordert anhand von Lieferdaten zur Beitagsermittlung mitzuwirken.

Wenn ich wiederholt lese, das Mitarbeiter seit November 2012 abgestellt wurden, für Kommune xy, Unternehmen z und so weiter die Lieferdaten zu ermitteln und weiter zu leiten, stelle ich fest das die Verantwortlichen Ihren gesetzlichen Plichten und Aufgaben nicht nachgekommen sind, sich mit der Materie nicht rechtzeitig auseinander gesetzt haben oder ganz einfach durch angebliche Unwissenheit versuchen sich raus zu reden. Hinzu kamen von Ländern wie Brandenburg die Aussage sie wüssten nicht mal wieviel "GEZ Gebühr" in der Vergangenheit in den letzten Jahren bezahlt wurde. Dazu hatte Timo ja schon hingewiesen das es Stadtkämmerer gibt und man sich doch sehr wundern muss.

Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar warum auf einmal Regelungen getroffen werden sollen, die an die RStV Gesetzen und Pflichten vorbeigehen und es meiner Meinung nach per RStV keine Ermessensspielräume gibt.

Slogan "Einfach. Für Alle" darf nicht nur für Haushalte gelten. Aus dem Gleichheitsprinzip müssen auch alle die für den Betriebsstättenbeitrag herangezogen werden, so behandelt werden wie die Haushalte.

Solange die ganzen "Staatsverträge" die ab 1.1.2013 ihre Gültigkeit erlangt haben, angewendet werden, dann auch für alle mit "gleicher Behandlung" und "gleichen Konsequenzen". Dann wäre es OK und man muss warten bis Gerichte entscheiden.

Sollte dies nicht so sein und wieder NUR die Haushalte betreffen die sich an Recht und Gesetz halten sollen, MÜSSEN die aktuellen Verträge sofort auf obsolete gehen und rückwirkend die Verträge die bis 31.12.2012 gültig waren, wieder in Kraft gesetzt werden.

Anstatt hier "stillschweigend an der Öffentlichkeit vorbei Einigung zu erzielen", dort "Nachbesserung zu betreiben" MUSS man die Chance nutzen, die ÖRR auf ein Minimum herunter zu fahren mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Alles andere ist Flickschusterei und endet dort, dass die Haushalte durch noch höhere Beiträge zur Kasse gebeten werden und sich das ÖRR System in der jetztigen Form am Leben hält.

Auch die Ministerpräsidentinnen / Ministerpräsidenten müssen sich den Schuh anziehen und einsehen, dass die Aussagen von Ihnen wie "wir glaubten" nicht dazu beiträgt, Verantwortung abgeben zu können. Sie haben die Verträge ratifiziert und unterschrieben, Sie müssen geradestehen für dieses Chaos. Da Sie Ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden, müssen Sie sich in Zukunft völlig raushalten (wie ALLE Politiker) und alles in die Hände von Kontrollorganen, Gremien etc geben die sich Ihrer Verantwortung bewusst sind. Also den Bürgern mit Unterstützung von Sachverständigen die in keinster Abhängigkeit zur Politik - Gerichten - ÖRR etc stehen.

Meine persönliche Meinung zur Einstimmung ins Wochenende



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Hey themob,

Alle Haushalte müssen sich seit dem 1.1.2013 an die gültigen Verträge halten. Im Vorfeld gab es seitens Privatbürger genug Aufschreie.

Wir leben schon lange im Land der Volksverräter und Ausbeuter.

Gruß Linina >:(


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Fritzi

@Themob: Wir könnten ja auch so eine Art "ziviles Großunternehmen" gründen und einen voran schicken, der sich mit der GEZ einigt. Dann zahlen wir alle wie immer oder eben wie immer nicht.

Mir kommt da noch ein Gedanke zur Eintreibung von GEZ-Geldern: Was ist eigentlich mit den Landkreisen und den Landesregierungen? Wie sieht das da denn so aus mit den Fuhrparks, Büros usw.? Von denen habe ich bis jetzt noch nix gelesen oder gehört. Werden die überhaupt zur Zahlung herangezogen?


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fox

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Mir kommt da noch ein Gedanke zur Eintreibung von GEZ-Geldern: Was ist eigentlich mit den Landkreisen und den Landesregierungen? Wie sieht das da denn so aus mit den Fuhrparks, Büros usw.? Von denen habe ich bis jetzt noch nix gelesen oder gehört. Werden die überhaupt zur Zahlung herangezogen?

Was mich auch wundert, warum die Banken keinen Aufschrei machen. Vor allem die "Alteingesessenen Banken" mit ihren vielen Filialen. Warum beschweren die sich nicht ?? Bekommen die Sonderkonditionen, weil sie die GEZ-Papiere (Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung) aufbewahren ??


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Fritzi

Hallo fox danke für den Tipp! Ich starte jetzt gleich mal Anfragen an diverse Banken.
Leider ist es Freitag und es gibt so schnell keine Antworten. Aber... die kriegen zumindest 'ne Anfrage. Übrigens Jugendherbergen haben Sonderkonditionen im Vergleich zu kleinen Hostels, die wohl ordentlich berechnet werden. Ungleichheiten ohne Ende.


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S
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Was ist eigentlich mit den Landkreisen und den Landesregierungen?

Eigentlich wollte ich den Landesrechnungshof von Berlin fragen:

(1) Ob die Beamten da während des Dienstes Rundfunk konsumieren
(2) Ob sie den Rundfunkbeitrag zahlen oder zu zahlen beabsichtigen, und warum
(3) Wie ist es bei anderen Behörden

Will jemand anders es tun und hier veröffentlichen?

Am besten auf Papier.


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