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Autor Thema: Städte laufen Sturm gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3284 mal)

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fox

  • Beiträge: 437
Städte laufen Sturm gegen Rundfunkbeitrag
Autor: 30. Januar 2013, 19:52
Anscheinend bewegt sich jetzt was in den Komunen:

http://www.welt.de/wirtschaft/article113246659/Staedte-laufen-Sturm-gegen-Rundfunkbeitrag.html

Einige denken sogar über juristische Schritte nach.



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t

themob

Die Städte sehen rot
#1: 30. Januar 2013, 22:01
Hier mal ein Beitrag der Vergleiche nennt zu "vorher" - "nachher" Beiträgen, teilweise schon durch Bescheide gestützt.

Als Kernaussage (und darauf freue ich mich) erachte ich diesen Satz:

Mittlerweile hätten sich bereits etwa 70 Unternehmen bei ihm gemeldet, „und gewaltig Dampf abgelassen“. So richtig losgehen dürfte der Ärger aber erst, wenn in einigen Wochen die neuen Gebührenbescheide verschickt würden.

Denn das ist ja das was den meisten immer noch fehlt, der Bescheid der anhand der Lieferdaten durch Unternehmen - Kommunen - Gemeinden etc durch den Beitragsservice / LRA rausgeht in den nächsten 2 Wochen. Zumindest für die, die alle nötigen Daten geliefert haben die zur Ausstellung des Bescheids Voraussetzung waren.

http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitgeschehen/GEZ-Die-Staedte-sehen-rot;art16698,7272234

Nur ändern wird sich nach wie vor für uns nichts.

Deshalb ÖRR ABSCHAFFEN


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  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Zitat aus dem Artikel...  ;D

Zitat
„Wir überweisen den Beitrag nur unter Vorbehalt.“

...und hier ein Antwortschreiben vom AZDBS.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

b
  • Beiträge: 69
Es ist durchaus ein temporäres Ziel, dass der ÖRR gehasst wird.

Wenn der ÖRR in gleichem Zug und Verachtung wie die Nazi/SS gehasst wird. Ist allein dies schon ein Fortschritt. Auch wenn viele zahlen müssen und werden, per Gesetz, ist doch die komplette Verachtung dieser Behörde ein hoher Sinn im Allgemeingut. Das Volk zeigt Demokratie, die Politik zeigt Ihre Verachtung zum Bürger.


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E

ESK

auch in Thüringen nimmt die Sache Fahrt auf
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Proteste-gegen-Rundfunkgebuehr-Erfurt-Weimar-Gera-zahlen-nicht-743978592
bleibt nur abzuwarten, in welche Richtung sich das entwickelt.
Sehr interessant auch die aktuelle Folge von Fernsehkritik- TV...


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R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
Mit den Gebühren sollen ARD und ZDF eine journalistische Grundversorgung sicherstellen. Ob sie diesem Auftrag gerecht werden, daran wurden gestern im Bundestag allerdings Zweifel laut. Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisierte, dass die Holocaust-Gedenkveranstaltung auf keinem der beiden Sender übertragen wurde. ARD und ZDF wiesen die Vorwürfe zurück.

Den Kracher haben die schon im letzten Jahr gebracht. Am 20. Januar 2012 jährte sich zum 70. Male der Tag der Wannseekonferenz in Berlin. In der ARD wurde lt. Programmzeitschrift kurz darüber berichtet - nämlich gerade mal 1 1/2 Stunden. Das ZDF hat diesbezüglich keine Sondersendung oder eine ensprechend geplante Sendung für nötig gehalten. Lediglich auf Bayern 3 lief dann um 23.45 Uhr, allerdings mit einer Verspätung von fast drei Tagen einer der beiden Filme zu dem Thema - und zwar nur die deutsche Version von 1984. Die englische Produktion mit Kenneth Brannagh ist schon seit Jahren nicht mehr gezeigt worden. So zumindest mein Kenntnisstand.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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