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Autor Thema: Radio Köln - Stadt Köln will doch zahlen - Lösung zeichnet sich ab  (Gelesen 15440 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Werde notfalls Anfragen einreichen.

Das wäre doch mal eine gute Tat ;)

Einfach offiziell bei der Stadt Köln anfragen.
Antwort hier einstellen.


Eigeninitiative von allen ist das, was ds Forum und die Sache braucht.
Danke + gute Erfolge ;)


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I
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Hallo Gemeinde,

ich habe am 1.9.2013 online bei der Stadt Köln eine Anfrage gestellt, wie der Stand
der Dinge bei der "Gebühr" für den WDR ist.
Bis jetzt, keine Reaktion.


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G
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Dankesehr, Icke Berlin.

Vielleicht wäre es hilfreich, noch einmal anzufragen unter Verweis auf die Ansprüche nach dem IFG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668. Wegen § 11 (Kosten) könnte mitgeteilt werden, dass ermittelnde Amtshandlungen nicht erwünscht sind, sondern lediglich eine allgemeine nicht kostenverursachende Auskunft, ob die gesetzlichen Gebühren nach dem RBStV gezahlt werden oder eine abweichende Beitragsregelung erfolgt ist.

Man könnte auch beim WDR anfragen ....... und nach sieben Jahren prozessieren vielleicht der Antwort näherkommen :)   http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-recherche-als-odyssee-wie-ich-einmal-vom-wdr-auskunft-haben-wollte-12631030.html.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

I
  • Beiträge: 55
Hallo there,

heute kam eine recht ausführliche Antwort vom WDR.

Edit "Bürger":
Es handelt sich wohl vielmehr um eine Antwort der Stadt Köln selbst... ;)


----------------------------------------------------------------
From: ***@stadt-koeln.de
Sent: Friday, September 05, 2014 8:31 AM
To: **Icke**
Cc: ***@STADT-KOELN.DE
Subject: WDR-Rundfunkbeiträge in Köln
 
Sehr geehrter Herr Icke

Ihre Anfrage vom 01.09.2014 per E-Mail wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

Wir befinden uns regelmäßig bezüglich der seit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in Köln erheblich erhöhten Rundfunkbeiträge mit dem WDR im Austausch und erwarten gleichzeitig ein Ergebnis der Evaluierung, welche durch den Deutschen Städtetag angestoßen wurde und Ende 2014 abgeschlossen sein sollte.

Die Stadt Köln hat die 2013 in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt, gleiches gilt für die bis jetzt in 2014 fälligen Rundfunkbeiträge, beides jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage. § 10 Abs. 3 des seit 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sieht nämlich Folgendes vor:

„Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern“.

Ich hoffe, Ihnen die gewünschten Informationen geliefert zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

S o n j a   S c h m i t z
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Amt für Personal, Organisation und Innovation
110/1 - Z e n t r a l e  V e r w a l t u n g

Stadthaus Deutz (Ostgebäude, 07G82)
Willi-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Tel.: ***
Fax: ***
E-Mail: ***@stadt-koeln.de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2014, 18:08 von Bürger«

p
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Die Stadt Köln hat die 2013 in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt, gleiches gilt für die bis jetzt in 2014 fälligen Rundfunkbeiträge, beides jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage.

Also quasi Zahlung unter Vorbehalt. :police:


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D
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  • liberté, égalité, fraternité!
Siehe hier:  http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm

Auszug aus dem R§ 10, "Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung"

(1) Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag steht der Landesrundfunkanstalt und in dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), dem Deutschlandradio sowie der Landesmedienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist.

(2) Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten. Die Landesrundfunkanstalt führt die Anteile, die dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab.

(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Die Frage ist nun, ob hier konkret nun § 195, BGB, gemeint ist.  Zitat:  "Regelmäßige Verjährungsfrist.  Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

Also müsste für Michel Normalverdiener dasselbe gelten wie für die Stadt Köln.  Wie seht Ihr das?

Daniel61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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[...]
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Die Frage ist nun, ob hier konkret nun § 195, BGB, gemeint ist.  Zitat:  "Regelmäßige Verjährungsfrist.  Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

Also müsste für Michel Normalverdiener dasselbe gelten wie für die Stadt Köln.  Wie seht Ihr das?

...wurde schon behandelt unter
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Beachte insbesondere:
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.



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H

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Zitat Bürger:
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.


--> Vielleicht sollte Icke Berlin die Ansprechperson der Stadt Köln noch abschließend auf diesen Sachverhalt hinweisen.


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--> Vielleicht sollte Icke Berlin die Ansprechperson der Stadt Köln noch abschließend auf diesen Sachverhalt hinweisen.
...oder als Anfrage (z.B. mit der Bitte um nochmalige Stellungnahme/ Rückmeldung) - wäre in der Tat interessant, deren Bewertung des Sachverhalts zu lesen.
@Icke > Könntest Du das noch "nachschieben"?

Danke für Eure Mitwirkung! ;)


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Und, wieviel bezahlt Köln jetzt (weniger)??
Der interessanteste Teil wird leider nicht beantwortet.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

b
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@noGez99

12.05.2015 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
https://cdn.afd.tools/sites/38/2016/07/27194413/beantwortung-der-anfrage-rundfunkbeitrag.pdf

Zitat
Der Aufwand für die seinerzeitigen GEZ-Gebühren belief sich in
2012 auf 77.324,91 €.
2013 wurden Rundfunkbeiträge i.H.v. 179.292,16 € und
2014 i.H.v. 178.644,88 € an den WDR-Beitragsservice überwiesen.

Es könnte sein, dass das Land NRW der Stadt Köln gezahlte Rundfunkbeiträge erstattet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2018, 23:52 von Bürger«

  • Beiträge: 7.392
Es könnte sein, dass das Land NRW der Stadt Köln gezahlte Rundfunkbeiträge erstattet.
Wäre dieses real so, könnten alle Gebietskörperschaften d.ö.R des Landes NRW gegen das Land NRW Ansprüche geltend machen, aus Gründen der Gleichbehandlung, zu der das Land NRW gegenüber allen Gebietskörperschaften des Landes NRW verpflichtet ist.

Ähnliches wurde im Forum schon diskutiert und basiert wohl auf einer Entscheidung des BVerfG.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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Stadt Essen hat auch eine solche Vereinbarung wie Köln.

Anfrage vom 3 September 2018 bei Kommunalverwaltung Essen
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-36/
Zitat
Auf meine Anfrage bei Kommunalverwaltung Köln bezüglich Rundfunkbeiträge wurde mir "Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung zwischen WDR und Stadt Köln" geschickt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf

Hat Stadt Essen mit WDR zur Verwaltungsvereinfachung auch eine solche Vereinbarung abgeschlossen? Falls ja, bitte schicken Sie mir diese. Falls nicht, warum will Stadt Essen die Verwaltung in diesem Bereich nicht vereinfachen?

Antwort vom 11 Januar 2019
Zitat
Ich kann Ihnen mitteilen, dass auch die Stadt Essen eine solche Vereinbarung mit dem WDR geschlossen hat.
Die Vereinbarung selbst kann ich Ihnen nicht zusenden.

Sie können diese gerne persönlich vor Ort im Rathaus Essen, Porscheplatz 1, 45121 Essen, einsehen.


Edit "Bürger":
Danke für die "Ermittlungen". Über die Stadt Köln hinausgehende weitere Städte sollten hier jedoch nicht weiter vertieft, sondern bitte in eigenständigem Thread bzw. Sammel-Thread gesammelt werden.
Bitte hier nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Radio Köln - Stadt Köln will doch zahlen - Lösung zeichnet sich ab
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2019, 18:49 von Bürger«

 
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