Mein Vater verstarb am 16.10.2012. Etwas naiv rief ich bei der GEZ an, um dieser ehrenwerten Gesellschaft den Tod meines Papas mitzuteilen. Anstatt aber meine Meldung sachgerecht zu bearbeiten, schallte es von der anderen Seite der Leitung nur Forderungen: "Das brauchen wir schriftlich! Legen Sie umgehend eine Sterbeurkunde vor!" Als ich dann mitteilte, dass ich nichts dergleichen tun würde, reagierte die Tussi am anderen Ende etwas angesäuert. Dies wiederum veranlasste mich der Dame mitzuteilen, wie ehrenwert mir die äußerst ehrenwerte Gesellschaft vorkommt und das machte, dass die Tussi dankenswerter Weise sofort aufzulegen.
Die ehrenwerte Gesellschaft versucht noch immer, von dem Konto meines Vaters abzubuchen. Was nun dieses Jahr betrifft, rufe ich die Abbuchungen geduldig wieder zurück. Im nächsten Jahr gilt allerdings ein neues Gesetz, das die Beiträge pro Wohneinheit berechnet. Die Wohnung gehört noch meinem Vater und nicht etwa irgendwelchen Erben, weil das Nachlassgericht noch nicht über das Erbe entschieden hat und bis Anfang 2013 mit seiner Entscheidung nicht fertig sein. Die Wohnung steht leer, weil ich meinen Vater kurz vor seinem Tod mit seinen Rundfunkempfängern in ein Pflegeheim gebracht habe. Die Gretchenfrage ist nun, ob auch Tote Rundfunkbeiträge bezahlen müssen oder nicht. Interessant, oder?