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Autor Thema: Bild: Anleitung zum Klagen  (Gelesen 6723 mal)

F
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Bild: Anleitung zum Klagen
Autor: 28. Januar 2013, 08:34
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/gez/tv-gebuehr-angeblich-verfassungswidrig-28278790.bild.html

 ;D

Aber vertauschen die das nicht. Eigentlich kann man doch nur dem Bescheid widersprechen???
Doch nicht gegen eine gewöhnliche Mahnung/Zahlungsaufforderung. ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 08:40 von Frankie«

d

doe

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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#1: 28. Januar 2013, 08:48
Experte Büser: „Dann bekommt man einen sogenannten ‚Widerspruchsbescheid‘ vom Beitragsservice. Daraus geht hervor, welches Verwaltungsgericht zuständig ist.“ Gerichtskosten: ca. 75 Euro. Büser: „Ohne Anwalt sollte dieser Schritt aber besser nicht getan werden.“

 ???


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Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

g

gebuehren-igel

Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#2: 28. Januar 2013, 09:39
Kannste mal sehen. Die Bild verkürzt Sache derart bis sie keinen Sinn mehr ergeben, weil um Information geht's ihr ja gar nicht. Klar, Widerspruch einlegen kann man nur gegen den Bescheid. Und natürlich braucht man für die Klage einen Anwalt. Man sollte eigentlich gar nicht mehr aus dem Haus gehen ohne Anwalt. Am besten man packt sich gleich einen mit ins Bett. Sicher ist sicher. Darum ging's also in dem Artikel: Ein bisschen PR für die Anwaltszunft.


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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#3: 28. Januar 2013, 10:52
Solche Räte scheinen Strategie zu sein.

Siehe das Kommentar von Reinhold L. am  26.01.2013 21:15 Uhr. in:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuer-rundfunkbeitrag-flickschusterei-12039739.html

 
Zitat
Dies sollte jeder Beitragszahler jetzt tun...

Da die Möglichkeit besteht, dass bei den jetzt anhängigen Klagen festgestellt wird, dass der Beitrag zu Unrecht erhoben wird, weil verfassungswidrig usw., sollte jeder Beitragszahler jetzt sich die Möglichkeit schaffen, dass er seinen Beitrag nach den Urteilen zu den Klagen zurück fordern kann:

1. Einzugsermächtigung entziehen.
2. Die folgenden Rechnungen nicht bezahlen.
3. Den Gebührenbescheid abwarten.
4. Dem Gebbührenbescheid mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit widersprechen und ankündigen, dass nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wird.
5. Die Rechnungen bezahlen, den Vermerk "Unter Vorbehalt" nicht vergessen.
6. Urteil abwarten.
7. Je nach Aussage des Urteils die gezahlten Beträge zurückfordern.

Wenn man diese Vorsorge nicht trifft, so hat man später kein Recht auf Rückforderung, falls die Urteile den Beitrag kippen.

Meine Antwort:

Zitat
Dies sollte jeder tun

Selbst klagen. Nicht erwarten, das andere die Arbeit tun.

Dann kommt er wieder mit aller Energie:


Zitat
Sie schätzen die Sache falsch ein.

Wenn auf die Ablehnung des Widerspruchsbescheides geklagt wird, so entscheiden die Verwaltungsgerichte darüber, ob bei dem Erlass des Bescheides gegen die Richtlinien zum Erlass verstoßen worden ist. Deshalb wird das Verwaltungsgericht die Klage kostenpflichtig abweisen. Das Verwaltungsgericht entscheidet nicht darüber, ob die Richtlinien verfassungswidrig sind. Hierzu ist eine Klage beim Verfassungsgericht notwendig.
Im Klartext heißt das, dass alle Klagen vom Verwaltungsgericht solange abgewiesen werden, wie die Verfassungswidrigkeit nicht vom Verfassungsgericht festgestellt worden ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob all die Leute, die jetzt angeblich klagen wollen, Sie eingeschlossen, in der Lage sind, eine Klage am Verfassungsgericht anzustrengen.
In der Gerichtsbarkeit sollte man schon die Verfahrenswege beachten.

Und ich wieder:

Zitat
"Hierzu ist eine Klage beim Verfassungsgericht notwendig"

Das stimmt nicht. Man kann sich nicht direkt beim Verfassungsgericht beschweren. Man muss beim Verwaltungsgericht anfangen. Dieses kann nach \S 100 GG, wenn nötig, die Sache vom BVerfG überprüfen lassen. Oder meinen Sie, ein Gericht wird wagen, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz anzuwenden?!


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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#4: 28. Januar 2013, 11:04
Experte Büser: „Dann bekommt man einen sogenannten ‚Widerspruchsbescheid‘ vom Beitragsservice. Daraus geht hervor, welches Verwaltungsgericht zuständig ist.“ Gerichtskosten: ca. 75 Euro. Büser: „Ohne Anwalt sollte dieser Schritt aber besser nicht getan werden.“

 ???


Hallo
Darf ich auch mal was sagen?
Wer sich hier auf die Bild beruft und dann das noch verlinkt- dem ist, wie soll ich mich gewählt ausdrücken?? naja dem ist nur noch schwer zu helfen!!

Bitte Bitte laßt den "Bild" Mist einfach weg. Und wer das trotzdem liest - der ist so klug - der darf dann auch GEZ bezahlen.


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  • Beiträge: 2.177
Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#5: 28. Januar 2013, 11:10
Solche Räte scheinen Strategie zu sein.

Siehe das Kommentar von Reinhold L. am  26.01.2013 21:15 Uhr. in:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuer-rundfunkbeitrag-flickschusterei-12039739.html
...

Und derselbe Typ antwortet auf mein Kommentar vom 26.01.2013 19:00 Uhr

Zitat
Dann kenne Sie hoffentlich die Verfahrenswege.

Der erste Verfahrensweg ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht, damit der Gebührenbescheid nicht rechtskräftig wird.

Der zweite Verfahrensweg ist die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die darauf abzielt, dass die neuen Beitragsrichtlinien als verfassungswidrig gekippt werden.

Den ersten Verfahrensweg können Sie nicht gewinnen, ohne vorab im zweiten Verfahrensweg gesiegt zu haben.



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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#6: 28. Januar 2013, 12:29
Ich hab es schon so oft geschrieben:

Bescheid abwarten, dann Widerspruch einlgeen mit gleichzeitiger Beantragung der Verfahrensruhe unter Verweis auf entsprechechende Aktenzeichen (z.B. Az. Vf. 24-VII-12), welche die Rechtskonformität des Rundfunkstaatsvertrages zum Gegenstand haben.

Rundfunkbeitrag muss man dann trotzdem bezahlen, aber ganz wichtig mit dem Zusatz "unter Vorbehalt". Sollte es zu einer Entscheidung kommen, lebt das eigene Verfahren automatisch wieder auf und man bekommt entweder seine Rundfunkbeiträge zurückerstattet oder muss seine eigene Klage fortführen (was dann natürlichich sinnlos ist) bzw. zurückziehen. Dazu braucht man weder einen Anwalt noch muss man irgendwelche Gerichtskosten bezahlen.

Gruß
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#7: 28. Januar 2013, 12:46
Geht es hier nicht um das Thema?:

http://www.online-boykott.de/en/klagen-statt-zahlen

Ich zahle seit Anfang des Jahres nicht mehr und finde das gehört dazu, um Druck bei den ÖR aufzubauen.

Ich habe auch vor einiger Zeit gelesen, dass Klagen in grösserer Anzahl mit Bezug auf Verfassungsrecht von den Verwaltungsgerichten dann gleich ans Verfassungsgericht weitergegeben werden können. Ich find den Link aber leider nicht mehr, wo ichs gelesen habe.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

T
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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#8: 28. Januar 2013, 20:58
Mittlerweile ist ja nun (fast) jedem klar,dass die neue Rundfunksteuer a)Verfassungswidrig , b)illegal ist und c)gegen das GG verstößt.

Es geht sogar soweit,dass sich der Internationale Gerichtshof mit diesem Thema befaßt.

Daher stellt sich mir folgende Frage:

Darf ich überhaupt an eine solche Organisation Beträge (um nicht das Wort Gebühren zu verwenden) überweisen,obwohl diese gegen geltende Gesetzt verstößt und eigentlich gar nicht existent sein dürfte?

In andren Fällen,wo z.b. eine terroristische Organisation/Vereinigung mit Mitteln egal welcher Art (und dazu gehört auch Geld) unterstützt wird,ist das eine strafbare Handlung,die mit empfindlichen Strafen geahndet wird.

Ich persönlich will -zumindest wissentlich,und das ist eben der Fall- keine kriminellen Machenschaften auf egal welche Art unterstützen!


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

R
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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#9: 29. Januar 2013, 07:36
...
Es geht sogar soweit,dass sich der Internationale Gerichtshof mit diesem Thema befaßt.

...

Quelle!!!???!!!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es

Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#10: 29. Januar 2013, 17:44
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/gez/tv-gebuehr-angeblich-verfassungswidrig-28278790.bild.html

 ;D

Aber vertauschen die das nicht. Eigentlich kann man doch nur dem Bescheid widersprechen???
Doch nicht gegen eine gewöhnliche Mahnung/Zahlungsaufforderung. ???

Entscheident ist (glaube ich) dieser Satz:
Gegen die Mahnung kann man schriftlich Widerspruch einlegen.

Ich schätze, dass du dadurch den Prozess ein wenig beschleunigst; sonst schicken sie dir 3-4 Mahnungen bis sie einen Bescheid erlassen, das führt auf mehr Mahnkosten und Säumniszuschläge usw.
Wenn du nach der ersten Mahnung direkt klar machst, dass du nicht zahlen wirst und einen Bescheid haben willst um zu klagen, beschleunigst du den Prozess.



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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#11: 29. Januar 2013, 18:59
Hallo, ich möchte mich seppl und taucherle anschließen, keine Zahlung zu leisten.
Für meinen Betrieb mit 8 Angestellten werde ich dem Bescheid, nun das vierfache zahlen zu müssen, von Anfang an widersprechen. (Kein Vertrag von mir abgeschlossen und keine Zahlung für keine Leistung=Sittenwidrig!)
Auch privat stelle ich die Zahlung ein und widerspreche schriftlich dem neuen Vertrag wg. Sittenwidrigkeit.
Die wollen was von uns, also sollen die doch klagen ;-) ( Habe immer bezahlt. ca. 40 Jahre )


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jetzt_reicht_es

Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#12: 29. Januar 2013, 19:20

Die wollen was von uns, also sollen die doch klagen ;-) ( Habe immer bezahlt. ca. 40 Jahre )
Leider hat die GEZ Amtsmäßige Befugnisse. Wenn sie von dir Geld wollen, musst du dagegen klagen oder zahlen, sonst kommt Gerichtsvollzieher.


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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#13: 29. Januar 2013, 21:17


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

I
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Re: Bild: Anleitung zum Klagen
#14: 03. Februar 2013, 06:16
Sorry jetzt_reicht_es,

auch auf die Gefahr hin, als starrsinnig angesehen zu werden, bleibe ich bei meinem Widerspruch.

Ein Pirat namens Steinmann in Hessen handelt auch so:

https://www.piratenpartei-hessen.de/piratengedanken/2013-01-09-gez-widerspruch

Wie Victor 7 sagt, aus allen Rohren feuern!


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