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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung  (Gelesen 10387 mal)

A
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Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
Autor: 27. Januar 2013, 20:48
Leider finde ich den Beitrag, in dem schon mal über das Thema gesprochen wurde, nicht mehr.
Mein Brief ist Anfang Januar eingegangen.
Den Einschreibenbeleg habe ich, allerdings ist bei der Unterschrift nur ein hingeschmiertes "R" zu lesen.

Ich meine mich daran zu erinnern, daß jemand eine Rückmeldung bekommen hat, daß die GEZ den Brief nicht anerkennt.
Sollte ich noch etwas unternehmen oder verschickt die GEZ keine Antwortschreiben mehr?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2013, 21:04 von Kausrufe«

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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#1: 27. Januar 2013, 22:15
Ich habe bis jetzt auch keine Antwort bekommen.
Ich warte auf die nächste Abbuchung.
Diese lasse ich dann zurückbuchen und warte auf die erste Zahlungsaufforderung.


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M
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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#2: 29. Januar 2013, 10:14
Die hessische "Anstalt" hat auf meine Nachricht zur Zahlung unter Vorbehalt wie folgt geantwortet:


Bitte haben Sie etwas Geduld, da sich ein sehr hohes Aufkommen an Nachfragen ergeben hat.
Wir bitten um Verständnis für die derzeitige Situation.

 

 
 
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Ich werde Ende der 5 KW nachfragen.

Methu


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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#3: 29. Januar 2013, 10:51
Die hessische "Anstalt" hat auf meine Nachricht zur Zahlung unter Vorbehalt wie folgt geantwortet:
Bitte haben Sie etwas Geduld, da sich ein sehr hohes Aufkommen an Nachfragen ergeben hat.
Wir bitten um Verständnis für die derzeitige Situation.


Genau richtig so  :)
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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#4: 29. Januar 2013, 20:44
Auch ich habe heute vom "Beitragsservice" eine Antwort auf mein Schreiben bezüglich Zahlung unter Vorbehalt erhalten.

Hier die Antwort dazu  8)


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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#5: 29. Januar 2013, 20:59
Lächerlich, dieser Verein.  ::)

Zahlung komplett einstellen. Eine andere Sprache wird leider nicht verstanden!


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#6: 29. Januar 2013, 21:14
"Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich festgelegt. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren"

Das ist eine interessante Sache. Können sie uns verbieten, Vorbehalte zu haben? Die Zahlung unter Vorbehalt ist in unserem Fall nicht, weil wir eine Schuld anerkennen, sondern lediglich weil wir eine Zwangsvollstreckung abwenden wollen.

Sollen wir gegen den ersten Gebührenbescheid für das erste Quartal, klagen? Auch wenn wir für dieses Quartal erfolgreich mit einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung sind, bleibt die Dauerschuld für die nächsten Quartale. Sollen wir uns auf die Gnade dieser Räuber verlassen, dass sie nicht vollstrecken? Sollen wir gegen jeden folgenden Bescheid klagen? Man will Sicherheit, und deswegen will man unter Vorbehalt zahlen.

Natürlich wollen sie keine Zahlung unter Vorbehalt, denn es sammeln sich eventuelle Schulden, die sie danach nicht bedienen können. Fair wäre, wenn sie versichern, keinen neuen Bescheid auszustellen, keine Forderungen geltend zu machen, bis die Sache geklärt wird. Das wäre: einfach, für alle (beide Seiten).

Wie wäre es mit einer Feststellungsklage?


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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#7: 29. Januar 2013, 21:19
Zahlung komplett einstellen. Eine andere Sprache wird leider nicht verstanden!

Sie sollen die Vollstreckung bei der Stadt Köln anfangen. Etwas anderes verstoßt gegen den Gleichheitssatz.


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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#8: 29. Januar 2013, 21:23
Die Herren der AZDBS brauchen da ja gar nicht weit fahren,den kurzen Weg könnten die mit der Straßenbahn oder gar zu Fuß bewältigen, dann direkt bei der Stadt Köln anfangen zu kassieren.  Bin gespannt,ob die sich auf sowas einlassen werden, geschweige denn auf einen solchen "Besuch" hin auch zahlen.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

t

themob

Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#9: 29. Januar 2013, 21:41
Wenn Vorbehaltserklärung nicht akzeptiert wird ...
Verfasst von Dr. Dietrich von Hase am 18. Januar 2013 - 14:24.
Das hat die GEZ bei Zahlung unter Vorbehalt bereits vor Jahren bei der PC-Gebühr praktiziert. Und musste danach doch die PC-Gebühren an Leser von akademie.de zurückzahlen.

Bei der Erklärung Zahlung auf Vorbehalt handelt sich um eine rechtliche Erklärung, die die GEZ nicht erst abzusegnen hat. Es ist also völlig egal, was die GEZ darüber denkt oder nicht. Vermutlich will man die Betroffenen auf diese Weise systematisch verunsichern.

Schöne Grüße


Kommentar zum Thema, hier die Quelle:
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige?page=5


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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#10: 29. Januar 2013, 21:48
Bei der Erklärung Zahlung auf Vorbehalt handelt sich um eine rechtliche Erklärung, die die GEZ nicht erst abzusegnen hat. Es ist also völlig egal, was die GEZ darüber denkt oder nicht. Vermutlich will man die Betroffenen auf diese Weise systematisch verunsichern.

Genauso ist es. Logisch, daß die das nicht akzeptieren wollen. Interessiert aber nicht.
Vielleicht sollte man noch höflich mitteilen, daß es auf deren Akzeptanz nicht ankommt,
die Mitteilung nur nachrichtlich und rechtsverbindlich ist und eine berechtigte Rückforderung
nur so sichergestellt werden kann.

Eine Rückforderung würde man später sowiso an die
Landesmedienanstalt richten und nicht an den Beitragsservice.


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Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#11: 12. Februar 2013, 21:35
Bei der Erklärung Zahlung auf Vorbehalt handelt sich um eine rechtliche Erklärung, die die GEZ nicht erst abzusegnen hat. Es ist also völlig egal, was die GEZ darüber denkt oder nicht. Vermutlich will man die Betroffenen auf diese Weise systematisch verunsichern.

Richtig so! Diese Erklärung samt Quelle gehört als Anlage zum Schreiben an die GEZ.

Und was noch wichtig sein könnte; die GEZ in die Haftung nehmen! Hier mein Vorschlag:


Ich weise Sie darauf hin dass alle, in dieser Sache beteiligten Personen, nach dem § 839 BGB persönlich haften. Sollte sich herausstellen dass meine ernstlichen Zweifel Rechtens sind, stelle ich eine Rückforderung der Zahlungen und Forderung von Schadensersatz nach §823 BGB in Aussicht.


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Beitragsverweigerer

Re: Zahlung unter Vorbehalt Rückmeldung
#12: 13. Februar 2013, 13:51

Ich weise Sie darauf hin dass alle, in dieser Sache beteiligten Personen, nach dem § 839 BGB persönlich haften. Sollte sich herausstellen dass meine ernstlichen Zweifel Rechtens sind, stelle ich eine Rückforderung der Zahlungen und Forderung von Schadensersatz nach §823 BGB in Aussicht.


So ein Unsinn! Wie will denn eine Person, die für eine nicht rechtsfähige Institution arbeitet, haftbar gemacht werden, wenn die Institution selbst gar nicht zur Haftung herangezogen werden kann? Im Übrigen können auch bei Behörden die Sachbearbeiter nicht persönlich haftbar gemacht werden. Dann säße doch bestimmt schon jeder zweite Sachbearbeiter im Knast oder wäre kurz davor.


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