Liebe Mitstreiter,
an dieser Stelle von meiner Seite herzlichen Dank für die Errichtung dieser Seite. Ihr habt mir geholfen, einen Standpunkt in dieser Frage zu finden und ich habe beschlossen, dass der Dezember-Beitrag von 2012 der letzte war, den ich überwiesen habe. Ich habe einen Widerspruchsschreiben angefertigt und möchte dazu eure Meinung wissen:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne die neue Rundfunkbeitragsregelung ab und lege Widerspruch zu ihrem Bescheid vom 03.01.2013 ein.
Begründung:
Der bisherige Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde aufgehoben. Eingeführt wurde ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Art. 1 des 15. RBStV. Die Beiträge sollen nun noch weniger als zuvor nach dem Leistungs- und Gegenleistungsprinzip erhoben, sondern von der Inanspruchnahme der Leistung gänzlich abgekoppelt werden.
Steuern sind nach der Definition in § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung:
"Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."
Es liegen meines Erachtens drei Verstöße vor, von denen einer formeller Natur ist.
Zum einen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Vor der neuen Regelung zahlte ich (Single-Haushalt; Student, der kein BAfÖG bezieht) für ein neuartiges Rundfunk-gerät, das internetfähig ist, einen reduzierten Betrag. Jetzt zahle ich einen Beitrag, der für alle Haushalte gleich ist, ganz egal, ob und welche Rundfunkgeräte vorliegen. In meiner Wohnung ist noch nicht einmal einen Internetanschluss in Betrieb. Ungleiches wird gleich behandelt.
Zudem erhalte ich durch meine oben beschriebene Situation gerade keine besondere Leistung und ich stelle die Behauptung auf, dass es sich bei dem Beitrag nicht eben um einen Beitrag, sondern um eine Steuer handelt, deren Erhebung dann in der Form, wie es geschehen ist, nicht hätte beschlossen werden dürfen.
Ich kann von der sogenannten Vielfalt der Programme nicht profitieren, da mir schlicht die Zugangsmöglichkeiten sowie die Anzahl an Augen und Ohren und Gehirnen fehlen, alle Fernsehsender und Radiosender zu empfangen und gleichzeitig im Internet die Beiträge zu lesen, die in Konkurrenz zu kommerziell arbeitenden Zeitungen stehen, die sich ihr Geld erarbeiten müssen.
Dass zu viel Fernsehen blöd macht und ich kein Interesse daran habe, die Leistung in Anspruch zu nehmen, erwähne ich an dieser Stelle nur der Information halber, da dies rechtlich leider irrelevant ist.
Aus der Kirche etwa kann man austreten, wenn man mit der gebotenen Leistung nicht zufrieden ist.
Im Übrigen haben Sie meines Erachtens bei der Datierung des Bescheides einen Fehler gemacht. Ein Brief, der per Zustellungsurkunde an mich gesendet wurde, datiert auf den 14.01.2013 und wurde am selben Tag eingeworfen wie der Bescheid. Sollten Sie das bewusst getan haben, handelt es sich um Fälschung mit Auswirkungen auf den Widerspruch, da mir somit etwas mehr als eine Woche zur Einreichung des Widerspruches genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
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Mich interessieren eure Erfahrungen insbesondere zum letzten Punkt. Ich behaupte dort, dass sie Dokumentenfälschung begangen haben und ermutige euch, zu prüfen, ob sie das bei euch auch gemacht haben, da ich alleine nur eine Behauptung in die Welt setzen, diese aber nicht prüfen kann. Wenn das stimmt, dann stehlen sie einem mehr als eine Woche Zeit, um gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und können so Widersprüche, die zwar nach weniger als vier Wochen eingereicht werden, der Pseudo-Datierung nach aber zu spät eingereicht wurden, formell abweisen. Wenn es zu einem Prozess kommt, will ich gerne mit mehr als meiner Aussage dastehen.
Liebe Grüße
Thomas