Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch sowie Datumsfälschung  (Gelesen 4936 mal)

I
  • Beiträge: 2
Widerspruch sowie Datumsfälschung
Autor: 23. Januar 2013, 12:36
Liebe Mitstreiter,

an dieser Stelle von meiner Seite herzlichen Dank für die Errichtung dieser Seite. Ihr habt mir geholfen, einen Standpunkt in dieser Frage zu finden und ich habe beschlossen, dass der Dezember-Beitrag von 2012 der letzte war, den ich überwiesen habe. Ich habe einen Widerspruchsschreiben angefertigt und möchte dazu eure Meinung wissen:

________________

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne die neue Rundfunkbeitragsregelung ab und lege Widerspruch zu ihrem Bescheid vom 03.01.2013 ein.

Begründung:
Der bisherige Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde aufgehoben. Eingeführt wurde ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Art. 1 des 15. RBStV. Die Beiträge sollen nun noch weniger als zuvor nach dem Leistungs- und Gegenleistungsprinzip erhoben, sondern von der Inanspruchnahme der Leistung gänzlich abgekoppelt werden.

Steuern sind nach der Definition in § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung:
"Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."

Es liegen meines Erachtens drei Verstöße vor, von denen einer formeller Natur ist.

Zum einen liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Vor der neuen Regelung zahlte ich (Single-Haushalt; Student, der kein BAfÖG bezieht) für ein neuartiges Rundfunk-gerät, das internetfähig ist, einen reduzierten Betrag. Jetzt zahle ich einen Beitrag, der für alle Haushalte gleich ist, ganz egal, ob und welche Rundfunkgeräte vorliegen. In meiner Wohnung ist noch nicht einmal einen Internetanschluss in Betrieb. Ungleiches wird gleich behandelt.

Zudem erhalte ich durch meine oben beschriebene Situation gerade keine besondere Leistung und  ich stelle die Behauptung auf, dass es sich bei dem Beitrag nicht eben um einen Beitrag, sondern um eine Steuer handelt, deren Erhebung dann in der Form, wie es geschehen ist, nicht hätte beschlossen werden dürfen.
Ich kann von der sogenannten Vielfalt der Programme nicht profitieren, da mir schlicht die Zugangsmöglichkeiten sowie die Anzahl an Augen und Ohren und Gehirnen fehlen, alle Fernsehsender und Radiosender zu empfangen und gleichzeitig im Internet die Beiträge zu lesen, die in Konkurrenz zu kommerziell arbeitenden Zeitungen stehen, die sich ihr Geld erarbeiten müssen.
Dass zu viel Fernsehen blöd macht und ich kein Interesse daran habe, die Leistung in Anspruch zu nehmen, erwähne ich an dieser Stelle nur der Information halber, da dies rechtlich leider irrelevant ist.
Aus der Kirche etwa kann man austreten, wenn man mit der gebotenen Leistung nicht zufrieden ist.

Im Übrigen haben Sie meines Erachtens bei der Datierung des Bescheides einen Fehler gemacht. Ein Brief, der per Zustellungsurkunde an mich gesendet wurde, datiert auf den 14.01.2013 und wurde am selben Tag eingeworfen wie der Bescheid. Sollten Sie das bewusst getan haben, handelt es sich um Fälschung mit Auswirkungen auf den Widerspruch, da mir somit etwas mehr als eine Woche zur Einreichung des Widerspruches genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

_____________

Mich interessieren eure Erfahrungen insbesondere zum letzten Punkt. Ich behaupte dort, dass sie Dokumentenfälschung begangen haben und ermutige euch, zu prüfen, ob sie das bei euch auch gemacht haben, da ich alleine nur eine Behauptung in die Welt setzen, diese aber nicht prüfen kann. Wenn das stimmt, dann stehlen sie einem mehr als eine Woche Zeit, um gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und können so Widersprüche, die zwar nach weniger als vier Wochen eingereicht werden, der Pseudo-Datierung nach aber zu spät eingereicht wurden, formell abweisen.  Wenn es zu einem Prozess kommt, will ich gerne mit mehr als meiner Aussage dastehen.

Liebe Grüße
Thomas


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g

gebuehren-igel

Re: Widerspruch sowie Datumsfälschung
#1: 23. Januar 2013, 12:50
Hallo Thomas,
dass das Datum der GEZ-Schreiben immer etwas veraltet ist, das ist übliche Praxis. Anscheinend lungern die Briefe noch ein paar Tage bei der GEZ herum. Ich meine aber, das kürzt deine Widerspruchsfrist nicht, weil der Zugang zählt.  Ansonsten ist das Schreiben ausreichend. Was mich allerdings wundert, ist, dass du schon einen Bescheid bekommen hast. War das wirklich ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung oder nur eine Zahlungsaufforderung? Gegen letztere lohnt sich ein Widerspruch nicht, weil die rechtlich noch nicht relevant ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

I
  • Beiträge: 2
Re: Widerspruch sowie Datumsfälschung
#2: 23. Januar 2013, 13:02
Jo,

es handelt sich um einen Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ich habe die Zahlungen so weit hinausgezögert, wie möglich, aus diesem Grunde waren noch Zahlungen aus dem Jahr 2012 fällig.
Wahrscheinlich haben die bei mir festgestellt, dass noch einige Beiträge offen stehen und man mehr holen kann und sollte, da ich keinen Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung für die Zahlung gemacht habe. Anders kann ich mir das auch nicht erklären.
_____
Wie wird der Zugang festgestellt? AUf dem Bescheid steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden."
 Wenn ich die GEZ wäre, dann würde ich lügen und behaupten, dass das Datum auf dem Brief nicht veraltet ist, da sie die Beweislast bei einer Beschuldigung nicht tragen müssen und sich Papierkram ersparen können. Aber wenn ältere Datumsangaben auch deiner Erfahrung entsprechen, dann bin beruhigt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Re: Widerspruch sowie Datumsfälschung
#3: 23. Januar 2013, 13:38

es handelt sich um einen Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Wie kam der Brief?
Per Einschreiben?
Wenn nicht, dann kannst du den Brief auch wieder zurückschicken mit dem Hinweis "unbekannt verzogen"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Re: Widerspruch sowie Datumsfälschung
#4: 23. Januar 2013, 14:49
Wie wird der Zugang festgestellt? AUf dem Bescheid steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden."

Kam nicht in einem gelben Umschlag? Auf dem Umschlag trägt der Zusteller das Datum und füllt die Urkunde für den "Service".


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

A
  • Beiträge: 3
Re: Widerspruch sowie Datumsfälschung
#5: 23. Januar 2013, 15:08
Liebe Forumsmitglieder,
auch ich habe habe schon einen Zahlunsbescheid mit  Zahlungsfälligkeit zum 15.01.2013 ( zur Hälfte des ersten Quartals ) bekommen.
Auf der Rückseite ist keine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden.
 Wie ich hier herauslese, muß man auf diese erste  Aufförderung also garnicht reagieren ?
Vielen Dank  für eure Antworten
ally


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g

gebuehren-igel

Re: Widerspruch sowie Datumsfälschung
#6: 23. Januar 2013, 15:36
@Ally: Nö, musste erst mal nicht. Kommt noch eine Mahnung und dann erst der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn du Lust hast, kannst du denen eine E-Mail schicken, dass du nicht zahlen willst und den Bescheid abwartest. Möglicherweise wollen die dich dann aber in Diskussion verstricken, die fruchtlos sind.

@Thomas: Wenn du den Umschlag noch hast, könnte da ein Poststempel drauf sein, der zeigt, dass der Brief wesentlich später abgeschickt wurde. Ansonsten notiere einfach das Eingangsdatum (das ist die Bekanntgabe) auf dem Brief und teile es auch beim Widerspruch mit. Dass die deswegen Zicken machen, glaube ich nicht. Mit so einem Kleinkram halten sie sich nicht auf, weil das eh allgemein bekannt ist, dass das Datum auf dem Brief nichts aussagt.

Was mir grad noch einfällt: Du kannst natürlich nur gegen die Zahlungen nach dem neuen Staatsvertrag klagen/Widerspruch einlegen. Das sollte beim Widerspruch auch klargestellt werden, dass er sich ausschließlich auf den Zeitraum ab 2013 bezieht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

A
  • Beiträge: 3
Re: Widerspruch sowie Datumsfälschung
#7: 23. Januar 2013, 15:52
danke für die schnelle Antwort !
ich möchte wahrscheinlich den Weg :  "Widerspruch einlegen bei gleichzeitiger  Zahlung unter Vorbehalt" gehen.
Nehme mal an, dass ich in dem Fall auch erst zahlen sollte, wenn der Gebührenbecheid mit Rechtsbehelfsbelehrung da ist ?
Was haltet ihr davon ? Habt ihr dazu schon Erfahrungen, Musterbriefe ?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben