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Autor Thema: Bitte um Hilfe mit BVerfGE 87, 181  (Gelesen 2095 mal)

S
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Bitte um Hilfe mit BVerfGE 87, 181
Autor: 22. Januar 2013, 19:52
Siehe Randnummer 80 in

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html#201

Zitat
Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. Im Unterschied zu den publizistischen Entscheidungen der Rundfunkanstalten, die sich auf deren Leistung für die Rundfunkempfänger beziehen, betreffen die finanziellen Entscheidungen des Gesetzgebers primär eine Leistung der Empfänger an die Rundfunkanstalten. Deren Leistungspflicht ist dem Grunde nach gerechtfertigt, denn sie dient der Aufrechterhaltung eines Rundfunkangebots, das von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gefordert ist und im Gesamtinteresse liegt. Die Leistungspflicht besteht deswegen auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger und knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgeräts begründet wird. Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistungspflicht ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint
.

Also, wieder:

Zitat
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistungspflicht ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint

Was bedeutet das genau?


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Re: Bitte um Hilfe mit BVerfGE 87, 181
#1: 22. Januar 2013, 19:58
Soll heissen dass jeder dafür zahlen muss damit der apparat läuft. Was gesendet wird entscheiden die anstalten, was bei den nutzern ankommt interessiert keinen da man nicht mehr darauf achtet nur an die zu senden die auch nutzen.

Hmm, entsteht da nicht eine art verschwendung? Heisst es in der nächsten statistik dann nicht mehr xy% der bevölkerung haben die sendung xyz gesehn sondern alle haushalte haben das empfangen (können)?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: Bitte um Hilfe mit BVerfGE 87, 181
#2: 22. Januar 2013, 20:02
Soll heissen dass jeder dafür zahlen muss damit der apparat läuft. Was gesendet wird entscheiden die anstalten, was bei den nutzern ankommt interessiert keinen da man nicht mehr darauf achtet nur an die zu senden die auch nutzen.

Ja, aber was über die Dritten? Und warum wird explizit darüber geschrieben?


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gebuehren-igel

Re: Bitte um Hilfe mit BVerfGE 87, 181
#3: 23. Januar 2013, 08:08
Ich verstehe das so: Das Gericht beschreibt das Verhältnis Gesetzgeber zu Anstalten. Die Dritten sind diejenigen, die zahlen müssen. Nun sagt das Gericht, dass der Gesetzgeber finanziell nicht alles mitmachen muss, was die Anstalten gerne finanziert haben wollen., denn der Gesetzgeber verpflichtet Dritte zur Zahlung des Ganzen, was an sich gerechtfertigt sein soll, aber eben seine Grenze hat in dem, was zur Funktionserfüllung notwendig ist.


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Re: Bitte um Hilfe mit BVerfGE 87, 181
#4: 23. Januar 2013, 09:41
Ich dachte, die Dritten sind die nicht Empfänger, wegen des vorigen Satzes. Aber wenn die Parteien Rundfunk und Gesetzgeber sind, dann sind alle anderen die Dritten.


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