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Autor Thema: Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben  (Gelesen 17701 mal)

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Nicht nur, dass ich als Privatperson dieses Jahr die Ordnungswidrigkeit begehen werde, meine "GEZ" Gebühren aus Protest nicht weiter zu bezahlen und dagegen zu klagen, wird man mich höchstwahrscheinlich auch noch dafür belangen, keine Mieterdaten (die da, gesetzlich festgelegt, sind: Namen, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Beginn des Mietverhältnisses) an die "GEZ" weiterzugeben. Bespitzelung 2.0. Auf keinen Fall.

Ich rate auch allen dazu, Einzugsermächtigungen zurückzuziehen oder keine Zahlungen zu leisten bis ein gültiger Beitragsbescheid vorliegt um dann zu Klagen. Im Moment gibt es bei den ÖR nur einen Ansatzpunkt: Wenn das Geld nicht mehr fließt, wird aufgehorcht. Der Gesetzgeber hat hier versagt.

Was sagen andere Vermieter, Mieter oder deren Organisationen zu der Regelung?

Etwas älterer Artikel dazu:
http://ratgeber.t-online.de/was-duerfen-gez-und-vermieter-wissen-/id_57054066/index


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

T
  • Beiträge: 168
M.W.n. gibt es derzeit nur den Rundfunkstaatsvertrag, aber noch keine rechtsverbindlichen und veröffentlichten Ausführungsverordnungen dazu.

Im handling werden mit Stichtag Ende März 2013 alle Einwohnermeldedaten bei der neuen Rundfunkbeitragsanstalt eingehen, die abzugleichen sind usw.

Nur bei Unstimmigkeiten bei den Meldedaten werden wohl Vermieter um Auskunft gebeten. Welcher Rechtsweg dabei einzuhalten ist, bleibt momentan offen. Als Vermieter würde ich im Zweifel das durch ein zuständiges Gericht prüfen lassen.

Vielleicht ist der Kontakt zum Vermieterschutzbund hilfreich, um von dort aus eine einheitliche Meinung contra Erfüllungsgehilfe der Rundfunksbeitragsanstalt zu bilden und nach Außen klar zu vertreten. Mieter wollen zumindest in diesem Punkt zu Recht wissen, inwieweit ihre Daten geschützt sind.

Kontakt: http://www.deutscher-vermieterschutzbund.de/start.html


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@Timo: Vielen Dank für die schnelle Antwort! Bin schon Mitglied im Grundeigentümerverband Hamburg, der aber bis jetzt noch keine Meinung zum Thema hat, Anfrage ist aber gestellt.

Ansonsten bin ich hier auf der Suche nach unterstützenden Organisationen und weiteren Gründen gegen den Zwangsbeitrag.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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...Antwort des Grundeigentümerverbandes Hamburg:

Zitat
Sehr geehrter Herr...

Ihre oben genannte Anfrage beantworten wir wie folgt:

Auch wir befürworten es nicht, dass Eigentümer und Verwalter nach § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags der zuständigen Landesrundfunkanstalt zur Auskunft über den tatsächlichen Inhaber einer Wohnung verpflichtet sind. Wir konnten jedoch auf die entsprechende Gesetzgebung keinen Einfluss nehmen. Da die gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft besteht, die auch im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden kann, müssen wir unseren Mitgliedern raten, entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

T
  • Beiträge: 915
@Seppl,
es ist vollkommen normal ,dass der Grundeigentümerverein Hamburg eben so wie geschehen antworten muß/mußte.
Wäre von denen eine andere Antwort gekommen,würden sie nicht mit dem Strom schwimmen und mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Bei einem solchen Verein wäre das eine extrem negative Aussage,die unter Garantie in der Presse "verhandelt" worden wäre.

Es wird schwer sein, öffentlich überhaupt jemanden dazu zu bekommen,sich gegen diese neue Abzockmasche zu stellen.
Hinter vorgehaltener Hand sind sie allerdings allesamt am diskutieren,das kannst du wohl glauben.
Alle Großen Institutionen warten nur ab,bis ein anderer den 1.Schritt tut ....und sich evtl damit gehörig das Maul verbrennt.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Ich finde es aber bemerkenswert, dass aus der Rechtsabteilung des Verbandes deutlich eine Ablehnung kommt. Wenn auch (noch) nicht mit Konsequenzen...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 915
Es kommt daher eine Ablehnung,weil die sich hüten,sich mit der GEZ anzulegen,weil es dann zwangsweise dahin gehen wird,dass man sich -ggf in der Presse- die Mäuler zerreißt über den jeweils andren.
auf gut Deutsch: eine Katze kratzt der andren kein Auge aus.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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  • Beiträge: 3.247
... Ich meinte eine Ablehnung in positiver Hinsicht - gegen die Zwangsbeiträge.

Der erste Antwortsatz lautete ja :

Zitat
Auch wir befürworten es nicht, dass Eigentümer und Verwalter nach § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags der zuständigen Landesrundfunkanstalt zur Auskunft über den tatsächlichen Inhaber einer Wohnung verpflichtet sind.

Natürlich werden die Anwälte dort nicht empfehlen dagegen zu klagen, solange wenig Aussicht auf Erfolg besteht.


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Die weitere Korrespondenz mit dem Gründeigentümer Verband Hamburg:

MEINE WEITERE ANFRAGE:
Zitat
Sehr geehrte....

Vielen Dank für Ihre Antwort. Es wird voraussichtlich auch diesmal zur Neuregelung des Staatsvertrages verfassungsrechtliche Überprüfungen und Klagen geben.
Ich möchte nur thematisieren und den Grundeigentümerverband dafür sensibilisieren, dass nun Vermieter und Verwalter gesetzlich verpflichtet sind, im Zweifelsfall Aufgaben der ehemaligen GEZ- Beauftragten zu übernehmen obwohl ein kompletter Datenabgleich mit den Meldebehörden im März 2013 stattfindet.

Ich würde mich freuen, wenn der Grundeigentümerverband hier eine kritischere Stellung einnehmen würde.

Hat es Versuche des GeVs gegeben, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen?

Mit besten Grüssen
...

ANTWORT:
Zitat
Sehr geehrter...

auf Ihre Nachfrage antworten wir Ihnen wie folgt:

Der Grundeigentümerverband hat sich auch bei der Neufassung der Rundfunkbeitragssystems für die Interessen seiner Mitglieder eingesetzt. Es wurde zwar eine Auskunftspflicht von Grundeigentümern bzw. Verwaltern festgeschrieben, wir gehen jedoch davon aus, dass Vermieter nur in Einzelfällen zur Auskunftserteilung herangezogen werden und somit nicht unzumutbar belastet werden. Immerhin konnte erreicht werden, dass im Jahre 2014 eine Überprüfung des neuen Beitragssystems zu erfolgen hat. Sollten wir feststellen, dass die neuen Regelungen zu stärkeren Belastungen und Beeinträchtigungen unser Mitglieder führen, werden wir auf Nachbesserung der Regelungen drängen.

Mit freundlichen Grüßen
...

MEINE WEITERE NACHFRAGE:
Zitat
Sehr geehrte...

Bitte entschuldigen Sie, dass ich noch einmal mit dem Thema "Auskunftserteilung" belästige, aber auf Ihre Antwort muss ich doch noch einmal etwas erwidern:

Beim Lesen Ihrer Zeilen habe ich mich gefragt, von welchen Belastungen oder Beeinträchtigungen Sie sprechen. Natürlich ist es rein technisch gesehen vollig einfach, Daten der Mieter weiterzugeben, auch wenn es sich um eine grössere Anzahl handeln würde...

Das Problem liegt doch woanders:
Hier wurde der Vermieter verpflichtet, nicht einem Rechtsorgan Auskünfte zu erteilen, sondern der Inkassofirma eines Medienkonzerns!
Es geht doch in einem Gesetz nicht darum, ob viele oder wenige Fälle auftreten, oder ob sie "belästigen". Sie muss sich in die allgemeine Gesetzgebung einfügen können und vor der Verfassung Bestand haben.

Hier bekommt der "Beitragsservice" Rechte zugeschrieben, die nach meinem Rechtsverständnis nur der Polizei oder den Gerichten vorbehalten sind.

Ich bin schon der Meinung, dass dagegen Einspruch erhoben werden muss und auch Aufklärungsarbeit vom GEV geleistet werden sollte.

Mit besten Grüssen
...


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Kann ich meiner Hausverwaltung untersagen,
Daten bezüglich meiner Person und meiner selbstbewohnten
Eigentumswohnung an Dritte weiterzugeben?

An der Volkzählung wollte ich auch nicht teilnehmen
und habe das erste Schreiben ignoriert.
Danach kam nie wieder was und in einem Gespräch
mit der Hausverwaltung habe ich dann erfahren,
das man dort Auskünfte über mich erteilt hat.

Das soll nicht wieder passieren.
Daher bräuchte ich einen klar formulierten Schrieb,
der das unterbindet.
Das muss ja kein Roman sein,
kurz und knackig sollte reichen, oder?



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Kann ich meiner Hausverwaltung untersagen,
Daten bezüglich meiner Person und meiner selbstbewohnten
Eigentumswohnung an Dritte weiterzugeben?

Im Verwaltervertrag gaben Sie dem Verwalter eine Vollmacht, und nach WEG Gesetz hat der Verwalter auch seine Pflichten. Trotzdem finde ich, dass diese Verpflichtung von Vermietern und Verwaltern zu weit geht. Ich will diese Anbieter von Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur weder mit Geld noch mit Denunziation unterstützen. Das ist aber, was die Politik nicht kapiert: es handelt sich um eitlen Verbrauch, sie sehen es aber als unverzichtbar für die "Gesellschaft", Demokratieabgabe, usw.


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Kann ich meiner Hausverwaltung untersagen,
Daten bezüglich meiner Person und meiner selbstbewohnten
Eigentumswohnung an Dritte weiterzugeben?

Im Verwaltervertrag gaben Sie dem Verwalter eine Vollmacht, und nach WEG Gesetz hat der Verwalter auch seine Pflichten.

D.h. ich hab in meinen Unterlagen ein Schriftstück,
wo genau dieser Punkt geklärt ist?
Kann micht nicht erinnern, liegt über zehn Jahre zurück.



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D.h. ich hab in meinen Unterlagen ein Schriftstück,
wo genau dieser Punkt geklärt ist?
Kann micht nicht erinnern, liegt über zehn Jahre zurück.

Da sollte singemäß stehen, dass der Verwalter die Eigentümer vor Behörden (Anbieter von Infortmation, Bildung, Unterhaltung und Kultur?) vertritt. Vielleicht hast Du es nicht mal, weil Du den Vertrag nicht direkt unterschriebst, weil Du beim Kauf in den Vertrag eintratest, usw.


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Alles Blödsinn, die Hausverwaltung darf keine Daten ohne Zweckbindung weitergeben.
Z.b. meine Tel. einem Handwerker geben ist zulässig,



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Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15./17.12.2010:

§ 9 Abs. 1 RBStV "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-9
Zitat
(1) 1Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Absatz 4 genannten Daten verlangen. 2Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. 3Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. 4Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Absatz 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 6 gilt entsprechend. 5Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. 6Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.


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