Habe gestern beim Surfen zum Thema ein neu bei YouTube eingestelltes Feature des SWR aus der Sendung *ZurSacheBW* gefunden:
www.youtube.com/watch?v=nbMXE9W_-EgEs gibt sich überraschend selbstkritisch (auch wenn der Moderator bzw. die Reporterin die kritischen Stimmen aus dem Volk vorsichtshalber nicht kommentiert -- so weit trauen sie sich dann doch nicht Farbe zu bekennen).
Hier kommen neben zwei Gewerbetreibenden, die unter Mehrkosten des *Rundfunkbeitrags* zu leiden haben, (endlich) auch einmal Leute meiner Sorte (Nichtfernsehgucker) zu Wort, nämlich die Burgers aus Neckargemünd.
Herr Burger sagt genau das, was ich prinzipiell auch an der Neuregelung am stichhaltigsten finde, nämlich, dass kein Mensch die Ö.-R. gebeten hat, ihre Inhalte ins Internet zu stellen.
Nach meiner Meinung konkreter: Die Ö.-R. haben sich mit ihren Web- und Streamingseiten einer technischen Infrastruktur geradezu ermächtigt, da sie für ein frei zugängliches Informations-/Publikationsmedium Geld einfordert, ohne dass sie für selbige irgendwelche eigenen Hoheitsrechte geltend machen kann (das Ding heißt nun mal *World Wide Web* und nicht *Public Regulatory Web Of Germany*). Beim klassischen Fernsehen -- insbesondere dem terrestrischen via Antenne -- war dies grundsätzlich anders, da die technische Infrastruktur (Bereitstellung, Ausbau, Wartung) hier tatsächlich staatlichen Hoheitsrechten unterlag.
Dieser Unterschied ist so manchem greisen Richter und/oder Landtagsabgeordneten wohl irgendwie noch nicht aufgegangen. Daher glaube ich auch, dass sich hier auch einer der längeren Hebel für eine Klage bietet.
Wie schätzt ihr das ein?