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Autor Thema: brüchig und verlogen - die neue Beitragsordnung  (Gelesen 1687 mal)

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Pit

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brüchig und verlogen - die neue Beitragsordnung
Autor: 12. Januar 2013, 18:04
Nach Faktenlage betrachtete die ör-Anstalt nicht nur alle in- und ausländischen Fernsehsender, sondern auch alle in- und ausländischen Inhalte als sein persönliches Eigentum.
Beweis: wer keine Gebühren bezahlt hat, durfte auch kein Privatfernsehen gucken.

Das Vorgehen war paradox. Genauso hätte der Geflügelzüchter Wiesenhof politisch zur Anstalt mit Ernährungsautrag deklariert werden können, um zu behaupten, seine Hühner seien die Grundversorgung für die Bevölkerung, und wer diese Hühner nicht bezahlte, solle gar nicht essen. Zur Durchsetzung seiner Ordnung beauftragte Wiesenhof Spione, die Privatleute überwachten, ob sie vielleicht heimlich äßen, und wer dies tut, wird mit Brachialgewalt abkassiert. 

Des Weiteren betrachtete die ör-Anstalt alle in- und ausländischen Fernsehgerätehersteller als sein Eigentum.
Beweis: wer keine GEZ bezahlte, durfte sich kein Fernsehgerät in die Wohnung stellen. Er durfte sich nicht mal ein Radio in die Wohnung stellen, es sei denn, er hat Gebühren bezahlt.

Fazit: Mit Grundversorgung und Programmauftrag hatte das alles gar nichts zu tun.

Die neue Beitragsordnung bestimmt nun, daß auch das Internet ins öffentlich-rechtliches Eigentum einverleibt wird. Aber das Internet ist kein Teil der ör-Anstalt, sondern Gemeinschaftsprodukt aller in- und ausländischer Medien d.h. auch der Printmedien und privatrechtlicher Radioanstalten, der produzierenden Industrie, dem Großteil aller Gewerbetreibenden, von allen Ämtern und Behörden, allen Regierungen, allen Militärs und sehr, sehr vielen Privatleuten.
Die Senderinhalte der ör-Anstalt machen kaum den Bruchteil eines Promilles aus im Netz. Die ör-Anstalt hat auch kein Patent aufs Netz, sie ist nicht der Erfinder. Komisch, oder?
Hier schwingt sich eine Mücke zum Elephanten auf.

Sie schwingt sich sogar auf zum Dominator der ganzen Welt.
Beweis: die Begründung für die Zwangsgebühr ist die Internetpräsenz, aber Internetanschluß ist gar nicht nötig, um Zwangsgebühr bezahlen zu müssen!

Die neue Begründung der ör-Anstalt ist damit noch paradoxer geworden als die vorherige (was eigentlich gar nicht möglich ist!), daß es vieler DIN-A-4 Seiten bedürfte, sie ausführlich zu widerlegen.

Ich will um Gottes Willen nicht das Privatfernsehen schön reden! Das ist ein Desaster. Und das Internet auch nicht! Nur aufzeigen, daß die Argumente für die Zwangsgebühr brüchig sind wie faules Holz und zutiefst verlogen.
Es sei denn, die Verantwortlichen geben zu, daß Fernsehen dick, dumm und gewalttätig macht. Dann nehme ich das "verlogen" zurück.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2013, 18:09 von Pit«
In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen (“die Herde”) lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit “Grasen” zu verbringen. - Walter Lippmann

 
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