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Autor Thema: Eine theoretisch nutzbare Leistung . . .  (Gelesen 1290 mal)

M
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Eine theoretisch nutzbare Leistung . . .
Autor: 11. Januar 2013, 11:06
Öffentlich-Rechtlich liefert eine Leistung, welche theoretisch jeder Bundesbürger nutzen kann, aber praktisch nicht muss. Wäre es da nicht sinnvoll, diese theoretisch nutzbare Leistung praktisch durch eine theoretische Zahlung zu begleichen ??? Was die GEZ einfordert, soll sie bekommen . . . theoretisch !!! Und dieses dürfte nach meinen Recherchen absolut im Sinne des bundesdeutschen Rechts liegen . . . ::) . . . praktisch !!!


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da ist was dran  ::)

 ;D


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