Wenn man diesen Mist liest - wird's einem wirklich nur schlecht. Auf gut Deutsch gesagt: man könnte nicht soviel fressen, wie man kotzen könnte!
Zu allererst sollte sich dieser Herr Staatssekretär vor Augen halten, dass sein Gesetz zwar auf dem Gutachten des Prof. Kirchhoff beruht, jedoch wesentliche Elemente aus diesem Gutachten nicht in das besagte Gesetz übernommen wurden. Dadurch ist das Gesetz fehlerhaft geworden, führt somit direkt zur grundgesetzwidrigen Ungleichbehandlung der Bürger.
Bei der 'Entlastung' von 1,5 Millionen bisherigen (und wohl auch zukünftigen) Rundfunkteilnehmern und gleichzeitiger Belastung von 2, 4 Millionen bisherigen Nur-Radio-Hörern oder Computer-Nutzern, welche aus eigener Entscheidung auf den den ÖRR und seine Volksverblödungsprogramme verzichtet haben keine Ungleichbehandlung zu erkennen, ist absoluter Schwachsinn.
Das Gesetz ist in der Form wie es heute besteht, unzozial und verstösst gegen die Grundrechte der Bürger. Es verstösst gegen die Gleichbehandlung, die bürgerliche Autonomie, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung UND gegen das Recht der Rundfunkfreiheit! Artikel 5 des GG garantiert das RECHT der Bürger sich zu informieren - jedoch ist nirgends etwas von einer PFLICHT gesagt, schon gar nicht von einem "Rundfunkbeitrag"!
Die Definition der GRUNDVERSORGUNG obliegt in aller erster Linie einmal dem Bürger und NICHT den Politikern. Niemand sonst als ich selber entscheide über meine finanziellen Mittel und darüber, WIE ich am kulturellen Leben teilnehmen möchte. Auch die Polit-Bonzen in den Ländern oder die Intendanten nicht, da sie schon lange den Respekt vor den Menschen verloren haben, die sie zu vertreten oder zu dienen vorgeben. Die Bevölkerung IST der Garant für die Demokratie im Land, nicht der ÖRR, nicht seine Intendanten - und schon gar nicht die der Rundfunk-Lobby willfährigen Politiker.
Ich werde es garantiert NICHT zulassen, dass mir solche Vögel die Mittel für die von mir gelesene Tageszeitung oder die von mir geplanten Museumsbesuche entziehen. Wenn die so geil auf den ÖRR-Dreck sind, dann sollen sie den auch selber bezahlen. Schliesslich habe ich KEINEN Vertrag mit dem ÖRR, habe NICHTS bestellt - und vor allem besitze ich keinen Fernseher!
Vllt. sollten sich die Damen und Herren Verantwortlichen einmal das allererste Rundfunkurteil anschauen, dort sind nämlich die Übertragungswege UND die Empfangswege geregelt. Auf diesem Urteil fusst der gesamt ÖRR seit 1961 - insoweit ist es wohl ersichtlich, dass dieses Lobby-Gesetz das eine Schande für unser Land ist, vollkommen sinnbefreit herbeikonstruiert wurde! HÄUSER oder WOHNUNGEN, welche über keinerlei Empfangsmöglichkeiten mit einem Zwangsbeitrag zu belegen IST grundgesetzwidrig, denn aus diesem Urteil ist eine geräteabhängige Nutzung des Rundfunks beschrieben. Und die Alimentierung und Bestandsgarantie eines völlig überblähten und ausser Kontrolle geratenen Medien-Molochs nach dem Giesskannen-Prinzip durch eine Kopfsteuer ist dort ebenfalls nicht ersichtlich oder abzuleiten.
Ich persönlich nehme einmal sehr stark an dass die Kommunen, die ja finanziell auch nicht gerade auf Rosen gebettet sind, die Mehrkosten für diesen "Solidaritäts-Beitrag" in Form von Abgabenerhöhungen, z.B. Grundsteuer, Hundesteuer usw. wieder hereinholen werden. Fazit: der Bürger zahlt diesen Blödsinn dann doppelt!
Nun kommen noch die Unternehmer und Interessenverbände. Die versuchen schon jetzt sich eine eigene Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu verschaffen. Ob sie damit durchkommen weiss man nicht so genau. Tatsache ist jedoch, dass die Unternehmer die Mehrkosten für diesen Rundfunk-Wahnsinn an die Verbraucher oder Dienstleistungskonsumenten durchreichen werden, falls sie nicht mit ihrem Plan nicht durchkommen. Tja, und dann bezahlt der Bürger diesen Mist über die höheren Preise und Steuern den Beitrag sogar dreifach.
Dass soll EINFACH und FAIR sein?
Nun, dieses Jahr ist Wahljahr. Knapp 160.000 Personen haben für die beiden Petitionen bereits unterschrieben - und es werden jeden Tag mehr. Dass sind nicht nur Bürger, sondern auch alles Wähler, was man nicht vergessen sollte. Doch vor allem sind es Menschen und nicht die Turbo-Melkkühe der Nation.
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)