Bei Heise heute gemeldet:
Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitraghttp://www.heise.de/newsticker/meldung/Rossmann-klagt-gegen-Rundfunkbeitrag-1780601.htmlIm zugehörigen Forum hat ein Teilnehmer folgendes gepostet:
"Und das ist der Bescheid aufgrund der geänderten Rechtslage seit dem
1.1.13. Da sich die Gebührenhöhe für die meisten Haushalte nicht
ändert und alle brav weiterzahlen, stehen die meisten Haushalte ohne
Bescheid da, weil der gar nicht versendet wird, wenn man nichts tut.
Ohne Bescheid kann man aber gar keinen Widerspruch einlegen, falls
z.B. mal eine Klage Erfolg hat und man auf den Zug aufspringen will.
Wie kommt man an den Bescheid? Einzugsermächtigung kündigen und
warten oder sonst wie nicht zahlen, irgendwann kommt der Bescheid
nebst Zahlungsaufforderung (dann muß man wieder zahlen). Wenn das
alle so machen, herrscht bei der GEZ Vollschäftigung. Auch wenn die
GEZ das behauptet: Es gibt kein Gewohnheitsrecht in Hinblick auf die
Zahlungsverpflichtung. Ohne Bescheid muß man nicht zahlen, sei es ein
Strafzettel, Steuern oder Abwassergebühren, und der alte Bescheid ist
am 31.12.2012 abgelaufen und damit hinfällig."
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wer-gegen-die-Rundfunksteuer-vorgehen-will-braucht-einen-Angriffspunkt/forum-246442/msg-22958811/read/showthread-1/Frage an die rechtlich versierten Teilnehmer hier: Ist dem wirklich so? Ich habe vorsorglich schon mal meinen Dauerauftrag storniert, damit ich einen Bescheid bzw. ein Mahnschreiben erhalte.
P.S. Zu meiner Person:: Wie wohl die allermeisten hier denke ich, jetzt ist eine gute Möglichkeit, sich gegen den Irrsinn zu wehren, der Anlaß für dieses Forum ist. Ich habe hier schon eine ganze Weile immer mal wieder in dieses Forum reingeschaut und will jetzt aktiv was machen. Bin aber wegen chronischem Zeitmangel erst noch dabei, die verschiedenen Vorgehensweisen zu sichten.