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Autor Thema: Studenten ohne BAFÖG – Erhebliches GEZ-Abkassierpotential  (Gelesen 13077 mal)

H
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Als Student konnte man sich bisher von der GEZ befreien lassen, auch ohne BAFÖG.
Ich hab das selbst im Studium erlebt. Radio angemeldet, Befreiungsantrag gestellt, nichts
zahlen müssen.
Das heißt Studenten fielen bisher als GEZ Einnahmequelle nahezu komplett aus.
Dies ändert sich jetzt gewaltig, denn nur noch BAFÖG Empfänger können sich befreien lassen.
Es gibt in Deutschland ca. 2,5 Mio Studenten, davon ca 650.000 Bafög -Empfänger.
Somit ca. 1,85 Mio  potentielle zusätzliche GEZ Zahler. Multipliziert mit den 216 Euro /Jahr
ergibt dies ein Potential von ca. 400.000.000 Euro.
Dies wird etwas gemindert durch Wohngemeinschaften und Studenten die noch bei den Eltern
wohnen. Unterm Strich wird aber mit Sicherheit eine beträchtliche Mehreinnahme übrig bleiben,
dies wohlgemerkt bei einer doch sehr eingeschränkten Gruppe der Bevölkerung (2,5 Mio entspricht
ca. 3 %).
Womit sich auch zeigt: die angeblichen Mindereinnahmen durch Wohngemeinschaften sind in
Wahrheit gar keine.


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Als Student konnte man sich bisher von der GEZ befreien lassen, auch ohne BAFÖG.

Dies ändert sich jetzt gewaltig, denn nur noch BAFÖG Empfänger können sich befreien lassen.

Das ist ja die Riesensauerei.
Ich bin zb. Student und bekomme 640 Euro Bafög + 400 Euro Job und kann mich befreien lassen.
Mein Freund von der Uni bekommt 200€ Taschengeld von Mama und darf demnächst 18 Euro abdrücken.

Die Studenten haben das nur alle noch nicht mitbekommen. Im März werden die dann auch mit ihrem Protest anfangen.


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Zitat
Mein Freund von der Uni bekommt 200€ Taschengeld von Mama und darf demnächst 18 Euro abdrücken.
Wohnt er bei seiner mutter oder hat er seine eigene bude? Wenn er zuhause wohnt, ist er eh fein raus. Wenn er seine eigene bude hat muss er niemandem mitteilen dass er von seiner mutter was bekommt. Ist ja schliesslich kein direktes einkommen. Wenn er dann mit dem womit er lebt unter die existenzgrenze rutscht, müsste die gez ihn befreien weil das sonst (soweit ich weiss) in den rechtswidrigen bereich geht.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Zasz
Ich glaube, das hängt doch nicht vom Einkommen ab.
Wenn er eine eigene Wohnung hat, muss er zahlen.
Wenn er in einer WG wohnt, dann muss die WG gesamthaft zahlen.


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Manche haben wahrscheinlich den Geist des Gesetzes nicht ganz wahrgenommen. Die Einwohner werden eingeteilt in: (1) Bedürftige, (2) Beamte neim Staat und Angestellte bei unternehmen wie Siemens, was wie ein Beamter ist. Nur die ersten werden befreit, und da sie bedürftig sind, bekommen sie ja selbstverständlich Sozialhilfe. Um die Befreiung zu beantragen, müssen sie den Bescheid in Original oder beglaubigt an den "Beitrag-Service" schicken (so liest man in rundfunkbeitrag.de). Eine andere Möglichkeit soll es nicht geben und auch nicht eine "Flucht" aus der Gebühr. Nur aus technischen Gründen wurde ein Paragraph gemacht, der bei besonderen Härtefällen (also nicht allgemeinen Härtefälle) eine Befreiung nach Antrag in Frage kommt. Dabei wurde auch ein Beispiel gegeben: selbstverständlich mit Bescheidskramm von knapper Ablehnung von Antrag auf Staatsalmosen. Den Antrag auf Befreiung wegen Härtefall sollte auf jeden Fall gestellt werden, meine ich, um die Möglichkeiten abzuschöpfen. Der Geist des Gesetzes ist der Geist der Leibeigenschaft: wenn wir schweigen und diesen Präzedenzfall akzeptieren, werden noch ähnliche Gesetze kommen.


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Was ist denn genau ein härtefall der auch akzeptiert wird?


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Vielleicht hat der eine oder andere Student Erfolg mit einem "Härteantrag". Im Zweifelsfall wird aber
dann doch das Einkommen der Eltern herangezogen, und wenn das auch nur um 1 Euro zu hoch
ist, wird es keine Befreiung geben, ganz gleich ob die Eltern Unterstützung leisten oder nicht.

Was unterm Strich für die GEZ bleibt. Bisher gab es bei Studenten nicht viel zu holen.
Jetzt winken beträchtliche Summen: bis zu 400 Millionen Euro.


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Was unterm Strich für die GEZ bleibt. Bisher gab es bei Studenten nicht viel zu holen.
Jetzt winken beträchtliche Summen: bis zu 400 Millionen Euro.

Da hilft wirklich nur eins.
Man muss die Mitstudenten jetzt schon darauf aufmerksam machen und gemeinsam gegen diese Haushaltsabgabe kämpfen.
Ich habe z.B. die Flyer durch den Uni Drucker gejagt und am Kopierer und schwarzen Brett ausgelegt.
Der Stapel ist auch schon ordentlich kleiner geworden.


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Was ist denn genau ein härtefall der auch akzeptiert wird?

Bei Paragraph 6 Abs. 6 (Befreiung bei besonderem Härtefall) wurde ein Beispiel einer Befreiung aus finanzielen Gründen gegeben, aber das ist nur ein Beispiel und ausschöpfend. Ein Härtefall ist schon die Verletzung von Grundrechten. Ob das ein akzeptierter "besonderer" Härtefall ist eine andere Frage. Hauptsache: es wurde absichtlich eine Tür offengelassen, wahrscheinlich aus irgendwelchen rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Gründen, die sie nicht ganz wahrnehmen wollen. Wenn man klagt ohne den Antrag zu stellen, könnte man die Antwort bekommen, man hätte es getan.


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Ich verstehe. Die Härtefall Regelung ist so eine Art Hintertürchen und Alibi.
Somit kann man Klagen abwimmeln ("Stellt erst mal einen Härteantrag")
Und für den der das macht wird es wahrscheinlich sehr entwürdigend sein;
er muss dann voll die Hose runter lassen.


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Warum muss die gez nicht selbst erkennen ob es sich um einen härtefall handelt? Bei gericht können die nicht jedesmal sagen dass keiner in der lage ist sowas zu erkennen. Da muss man denen doch absichtliche gebührenerzeugung unterstellen wenn ein richter das später in der hand hat zusammen mit einer kopie des antrags.


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Und für den der das [Härtefall beantragen] macht wird es wahrscheinlich sehr entwürdigend sein;
er muss dann voll die Hose runter lassen.

Entwürdigend ist das ganze Gesetz, die elementarste Grundrchte verletzt und Rundfunkkonsum unterstellt. Härtefall ist nicht nur, Geld nicht zu haben, um ungewünschten Zeug zu kaufen, sondern all die Verletzungen von Grundrechten.


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