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Autor Thema: Kontroll-Instanz spricht von Senkung der Zwangsabgabe  (Gelesen 4866 mal)

B

Bernd

1. Ich bezahle nur für eine Leistung die ich in Anspruch nehme. Eher gehe ich ins Gefängnis als zu zahlen. Solche Fälle gibt es schon.

2. Die Senkung wird so aussehen. Man sagt das man eine Erhöhung um 5 Euro plant. Während dessen regt sich die Bevölkerung auf. Schließlich erhöht man nur um 2,02 Euro. So wird die Senkung aussehen. Das kennen wir doch alle von den Gewerschaften. Die fordern 7 % Gehaltserhöhung und am ende trifft man sich in der Mitte.

Ein Autohersteller kommt auch nicht auf die Idee mir einen neuen Pkw vor meine Tür zu stellen und um so seinen Absatz zu fördern nur weil keiner sein Produkt haben will.

17,98*195583 = 35,17 DM. Das waren 2001  70 % meiner Strom und Gas Kosten die ich monatlich zahlen durfte. Aber das ist eine andere Geschichte.


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p
  • Beiträge: 647
Senkung nein! Abschaffung ja!


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S
  • Beiträge: 376
  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Aye.

Ungesetzlich bleibt ungesetzlich. Egal ob 5 ct oder 5 euro oder 15

lg!


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D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Ist mir völlig gleich, was die da für einen Müll salbadern:

1.  Ich zahle NICHT.

2.  Ich behalte mir das Recht der eigenen Entscheidung vor für die Dinge zu zahlen, die ich haben will.  Der öffentlich-unrechtliche Rundfunk gehört dazu definitiv NICHT.

3.  Artikel 5 des GG besagt:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Hier ein paar Gedanken dazu:

-    Aus Ziffer (1) oben kann man schliessen, dass ein "Recht" des Bürgers NICHT gleichbedeutend mit einer "Pflicht" ist.  Wo ist eigentlich in diesem Artikel eine Legitimation der Existenzberechtigung bzw. eine Bestandsgarantie des ÖRR ersichtlich?  Ist der ÖRR dort explizit benannt?  Aus was läßt sich eine "Bestandsgarantie" überhaupt ableiten?  Ich bemerke, dass auch die "Pressefreiheit" erwähnt ist - demnach hätten ja dann auch die Print-Medien neuerdings ein Existenzrecht mit Anspruch auf eine Bestandsgarantie...

-   Wenn eine Zensur explizit verboten ist - wieso wird dann das Recht der freien Entscheidung der Bürger darüber ob sie TV-Konsumenten sein wollen (oder auch nicht), durch Politiker aller Parteien negiert?  Dieser Artikel des GG negiert, dass dem Staat als solchem das Recht des Informationsdirigats gegenüber den Bürgern zusteht.

-    Was das Recht der persönlichen Ehre anbelangt - nun, ich muss bemerken dass meine persönliche Ehre recht ausgeprägt ist!  Und gerade verbietet mir meine persönliche Ehre und mein Gerechtigkeitsempfinden jede Form von Unterdrückung, Bevormundung,  Ausbeutung und Repression gutzuheißen.

Gleichzeitig gebietet mir meine persönliche Ehre, gegen solche Unterdrückungsmechanismen, worunter auch willkürlich erlassene, unsoziale, und die Gleichheit der Bürger in Frage stellenden, rein auf einem Lobby-Gutachten basierenden und völlig grundgesetzwidrigen "Gesetze" vorzugehen.  Besonders, wenn ein solches Gesetz augenscheinlich gegen unsere Demokratie und gegen unseren Rechtsstaat gerichtet ist.   

Fazit:

-  Ich WILL meine persönliche Freiheit behalten!
-  Ich will KEIN Konsument von bürger-verblödender "TV-Unterhaltung" oder politischer Propaganda sein.
-  Ich WILL darüber entscheiden, was ich nutzen möchte und WIE ich am kulturellen Leben teilnehme.
-  Ich lasse mir vom Staat NICHT die dafür notwendigen Mittel entziehen!
-  Ich werde mir AUF KEINEN FALL vorschreiben lassen,  auf welche Weise ich mich informiere.
-  Und ich werde AUF KEINEN FALL für eine "bereitgestellte Leistung" aufkommen, die ich weder gutheissen kann, noch bestellt habe - und die ich überhaupt NICHT haben möchte.

Begründung:  Artikel 20, Grundgesetz.  Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.

WIR sind das Volk!  Und WIR verteidigen unsere FREIHEIT!!


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

H
  • Beiträge: 39
für mich ist das nur eine Nebelkerze.
Was heißt schon "denkbar" ? ab 2015  !
Ausserdem wird es für den Rundfunk kein Problem sein darzustellen, dass man die Mehreinnahmen
ja unbedingt braucht. Zahlen sich leicht in die entsprechende Richtung drehen.


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