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Autor Thema: Klage Verwaltungsgericht  (Gelesen 4317 mal)

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Klage Verwaltungsgericht
Autor: 06. Januar 2013, 13:24
Was passiert wenn die Klage nicht erfolgreich ist bzw. abgewiesen wird?


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Re: Klage Verwaltungsgericht
#1: 06. Januar 2013, 13:36
Dann wird der angefochtene Bescheid rechtskrkftig vollstreckbar und der Kläger bekommt die zuvor gezahlten Gerichtskosten nicht zurück.


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Re: Klage Verwaltungsgericht
#2: 06. Januar 2013, 13:46
Dann wird der angefochtene Bescheid rechtskrkftig vollstreckbar und der Kläger bekommt die zuvor gezahlten Gerichtskosten nicht zurück.

...oder in die nächste Instanz gehen.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

B

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Re: Klage Verwaltungsgericht
#3: 06. Januar 2013, 13:48
...oder in die nächste Instanz gehen.

Das funktioniert glaube ich nicht, da der Betrag nicht hoch genug ist.

Man kann probieren, erneut Klage zu erheben, aber die wird dann wohl auch wieder abgewiesen werden.


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K
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Re: Klage Verwaltungsgericht
#4: 06. Januar 2013, 15:38
Dann wird der angefochtene Bescheid rechtskrkftig vollstreckbar und der Kläger bekommt die zuvor gezahlten Gerichtskosten nicht zurück.

...oder in die nächste Instanz gehen.

Kann aber ziemlich teuer werden. Könnte man nicht auch zur europäischen Kommission für Menschenrechte gehen mit der Begründung dass Blinde diskriminiert sind wenn sie für Fernsehen den vollen Betrag zahlen müssten?


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B

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Re: Klage Verwaltungsgericht
#5: 06. Januar 2013, 15:48
Wie soll es in die nächste Instanz gehen, wenn es gar keine Entscheidung gibt?

Für die nächste Instanz braucht man doch ein Urteil bzw. wenigstens einen Beschuß!

Beides gibt es m.W. nicht, wenn die Klage abgewiesen wird.


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Re: Klage Verwaltungsgericht
#6: 07. Januar 2013, 20:44
Klage abgewiesen ist auch ein Urteil.


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Re: Klage Verwaltungsgericht
#7: 07. Januar 2013, 20:49
Klage abgewiesen ist auch ein Urteil.

Echt? Und gibt`s da dann noch Rechtsmittel ?


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g

gebuehren-igel

Re: Klage Verwaltungsgericht
#8: 07. Januar 2013, 20:59
Bei der PC-Gebühr war regelmäßig der Gang in die zweite Instanz (Berufung) zugelassen. Dürfte hier nicht anders sein, egal welcher Streitwert, wegen der grundsätzlichen Bedeutung.


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Re: Klage Verwaltungsgericht
#9: 07. Januar 2013, 21:04
Ah...okay. Ich habe da einen Denkfehler gemacht.

Ich habe "Klage abgewiesen" verwechselt mit "Klage nicht angenommen"  :o


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Re: Klage Verwaltungsgericht
#10: 07. Januar 2013, 21:06
Ist nicht nach jedem Urteil eine Berufung möglich?


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: Klage Verwaltungsgericht
#11: 07. Januar 2013, 21:06
Gegen Urteile des Verwaltungsgerichts kann man Berufung zum Oberverwaltungsgericht einlegen, sofern die Berufung vom Verwaltungsgericht zugelassen wurde.

Wird die Berufung nicht zugelassen, kann man einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Verwaltungsgericht stellen, über den das Oberverwaltungsgericht entscheidet.

Ich habe aufgrund der Sachlage keine Bedenken, daß eine Berufung verweigert wird. Wie man den Medien entnehmen kann sehen selbst Richter an den Verwaltungsgerichten die Entscheidung beim Bundesgerichtshof, was auf eine Sprungrevision von der ersten Instanz direkt zum Bundesverwaltungsgericht hindeuten könnte.

Gruß
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

H
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Re: Klage Verwaltungsgericht
#12: 07. Januar 2013, 21:39
Man sollte in der Klageschrift einfach diskret den Hinweis auf Artikel 100 GG fallen lassen:

(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.


Dann geht es an allen Gerichtsinstanzen vorbei nach ganz oben, sofern man das Gericht überzeugt hat.


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obelix

Re: Klage Verwaltungsgericht
#13: 07. Januar 2013, 22:10
Ich bin kein Jurist deshalb fragte ich einen befreundeten Jura Professor was er tun würde.
1. Nichts aleine machen, immer erst nachdenken um für den kommenden Schritt vorbereitet zu sein.
2.Die Abkürzung wählen, Schlammschlachten vermeiden, ( in Deutschland hat eines fast noch nie Verloren Die Religionsfreiheit.)
Zuerst wollte er nichts davon wissen aber als ich ihm Zeigte was Kinder Sontagmorgens im Fernsehen sehen können und ob er das wirklich gut findet wenn er um 10:00h in die Kirche geht und für eine bessere Welt Betet...
3.Religion gründen und vor Gericht Ziehen.
einen Rat gab er mir noch damit nicht am Ziel vorbei oder zuviel Zeit der Gründung Verloren-geht.
Einen Wettbewerb über Inhalte Starten, Demokratisch auswählen der Ziele. Und Unpolitisch bleiben.
Wenn die Argumente richtig vermittelt werden ist Überzeugung kein Thema mehr. :)
 


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M
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Re: Klage Verwaltungsgericht
#14: 07. Januar 2013, 22:36
Na die Religion würde mich dann schon interessieren :P



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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

 
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