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Autor Thema: Aktionsvorschlag: Mehrfach anmelden und Zahlungen aufteilen  (Gelesen 1878 mal)

G
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Hallo zusammen,

betrachten wir als Beispiel eine Wohnung, die von 3 Personen bewohnt wird, und nehmen an, dass alle über 18 sind und keiner eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beanspruchen kann. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag lesen wir u. a. folgendes:

"§8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt an- zuzeigen (Anmeldung);

[...]

(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt fol- gende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1.Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
2. Tag der Geburt,
3. Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller
vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
5. letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6. vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
7. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8. Beitragsnummer,
9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des bei-
tragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
10. Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und
Abs. 3 Satz 1, 11. Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und 12. Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
11. Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
12. Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge."

und

"§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,"

Das bedeutet also, dass in unserem Hauhalt mindestens einer der drei Haushaltsmitglieder bis 31.01.2013 der zuständigen Landesrundfunkanstalt eine Mitteilung darüber machen muss, dass er eine Wohnung hat. Wenn dies nicht geschieht, kann gegen alle drei jeweils ein Bußgeld verhängt werden. (Anmerkung nebenbei: Bisher habe ich auf den offiziellen Informationsseiten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten keinen Hinweis auf diesen Sachverhalt, von dem ja immerhin Millionen von Menschen betroffen sind,  gefunden. Eine entsprechende Information scheint wohl nicht zu der Grundversorgung zu gehören.)
 
Interessant dürfte es jetzt werden, wenn jeder der drei Haushaltsmitglieder unabhängig voneinander eine eigene  Anmeldung macht, und zwar ohne mitzuteilen, dass er mit den andren zusammenwohnt, wozu man ja laut dem oben zitierten Text ja nicht verpflichtet ist. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt dann überhaupt wissen, dass alle drei in der selben Wohnung wohnen? Wenn ja, von wem? Meines Erachtens wird wahrscheinlich jeder der drei eine eigene Beitragsnummer verbunden mit einer eigenen Zahlungsaufforderung bekommen. Lustig dürfte es werden, wenn jetzt jeder der drei Haushaltsmitglieder genau ein Drittel des geforderten Beitrages bezahlt. Dann wird es wohl zunächst Mahnungen hageln und schließlich drei Gebührenbescheide geben, gegen die jeder einzeln Widerspruch einlegen oder klagen kann. Da der Beitrag für die Wohnung ja ganz bezahlt wurde, dürfte die Landesrundfunkanstalt vor Gericht keine Chance haben. Wenn das genügend Haushalte machen, wird es wohl ein ganz schönes Chaos geben.

Leider kann ich das aus Gründen, die ich nicht nennen will, selbst nicht ausprobieren. Aber vielleicht habt Ihr ja die Möglichkeit und vor allem Zeit, Lust und die Nerven Euch zusammen mit Euren Mitbewohnern darauf einzulassen und wollt außerdem noch an dieser Stelle darüber berichten, was passiert ist? Ich würde mich (ebenso wie andere wohl auch) jedenfalls über entsprechende Berichte freuen. Auch weitere Anregungen zu diesem Thema könnten hilfreich sein.



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H
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Beim Lesen deines Vorschlages, ist mir ein ähnlicher Gedanke, nur mit "umgedrehten Vorzeichen" gekommen.

Was passiert eigentlich, wenn ich mitteile, dass ich zwar in dem Haus wohne, aber eine Wohngemeinschaft mit meinem Nachbarn habe. Was natürlich nicht stimmt.

Aber da es ja, ha ha ha keine Schnüffeleien vor Ort mehr geben soll, wer also will dann nachprüfen, ob Frau Meier tatsächlich in der Wohnung von Herrn Müller wohnt oder auch nicht.

 


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J
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Ich finde es angehm das sich hier im Forum Leute befinden, die wie ich Möglichkeiten suchen "zivilen Ungehorsam"zu leisten...also das Gesetz im Wortlaut zu befolgen soger "überzubefolgen" aber trotzdem nicht so zuhandeln wie sie sich das gedacht haben.

Als Mieter im Mietvertrag zu stehen heißt ja nicht das man auch dort wohnt...man kann soviele Wohnungen mieten wie man will, solange der Hauptwohnsitz bei der rundfunkgebührzahlenden Oma ist können die garnix - das zeigt doch schon wie unausgegoren und sachfremd dieser Staatsvertrag ist.



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