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Autor Thema: Kollektive Kündigung  (Gelesen 7702 mal)

S
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Kollektive Kündigung
Autor: 19. Dezember 2007, 14:45
Hallo,

hinsichltlich des rechtlichen Rückhalts, welchen die GEZ durch unsere "demokratische" Legislative erhält, stellt sich die Frage, wie kann man die GEZ auf anderem Wege zur Aufgabe zwingen.

Kaufmännisch gesehen, würde dies nur mittels eines Konkurses funktionieren.

Deshalb eine Frage an die schlauen Rechner unter Euch:

Wäre es möglich, mit einer kollektiven Kündigung des Gebühreneinzugs, die GEZ in den Konkurs zu treiben?

Leider kenne ich die Zahlen dieses "Unternehmens" nicht, daher wäre es sicherlich interessant zu erfahren, welche Rücklagen die GEZ hat und welcher Zeitraum für eine Zahl x von nichtgezahlten Gebühren notwendig wäre, die GEZ in den Konkurs laufen zu lassen.

Grundgedanke dieser Überlegung ist der folgende:
Wenn das Produkt oder Dienstleistungen eines Unternehmens nicht mehr gewünscht werden, kaufen die potentiellen Kunden die Waren nicht mehr oder nehmen die Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch. Folge: Das Unternehmen ist irgendwann pleite.

Falls dieser Gedanke nur einigermaßen realisierbar wäre, müßte man schnellstens Überlegungen anstellen, wie man in kurzer Zeit möglichst viele GEZ-Zahler erreichen kann, um eine wirksame Kündigungswelle des Gebühreneinzugs über die GEZ hereinbrechen zu lassen.

Über Anregungen, Kritik und Lösungsvorschlage würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Spactus


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madmarkus

Re: Kollektive Kündigung
#1: 19. Dezember 2007, 19:54
@ Spactus

Zitat
Kaufmännisch gesehen, würde dies nur mittels eines Konkurses funktionieren.

Rechtlich gesehen ist das nur gar nicht möglich:

Die GEZ ist keine "Firma" oder "Unternehmen" sondern ein Teil der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten. Die GEZ bekommt ein festes Budget von diesen - mehr nicht. Ob sie "erfolgreich" ist oder nicht, ob mehr oder weniger Teilnehmer sich bei ihr angemeldet haben spielt überhaupt keine Rolle.


Zitat
Folge: Das Unternehmen ist irgendwann pleite.

Das mag für "richtige" Unternehmen wie RTL oder Pro7 gelten - die Landesrundfunkanstalten (und damit auch indirekt die GEZ) sind Behörden.

Wenn jetzt tatsächlich z.B. plötzlich mehrere Millionen Abmeldungen eingehen würden würde sehr wahrscheinlich der Staat entsprechend eingreifen und das System stützen.

 

 


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Re: Kollektive Kündigung
#2: 20. Dezember 2007, 00:37
Hallo madmarkus,

vielen Dank für die übermittelten Informationen.

Sie schreiben, daß die GEZ Teil der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten ist. Ich bitte mein Unwissen zu entschuldigen, aber welche Geschäftsform hat die GEZ? Ich denke nunmehr an ein mögliches Volksbegehren und bei Erfolg an einen Volksentscheid.

Falls man der GEZ auf Basis der freien Marktwirtschaft nicht beikommen kann, muß es doch einen anderen Weg geben, die GEZ von ihrer Monopolstellung zu stürzen, bzw. ihr die rechtlichen Grundlagen für eine pauschale Verbindlichkeitsstellung an potentielle Rundfunkteilnehmer zu entreißen.

Für Ihre Antworten im Voraus herzlichen Dank!

Viele Grüße
Spactus


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madmarkus

Re: Kollektive Kündigung
#3: 20. Dezember 2007, 09:38

@ Spactus

Zitat
aber welche Geschäftsform hat die GEZ?

Gar keine.


Zitat
Ich denke nunmehr an ein mögliches Volksbegehren und bei Erfolg an einen Volksentscheid.

Den gibt's bereits in Hessen bzw. ist für die weiteren Bundesländer "geplant".

http://www.gezweg.de/


Zitat
die GEZ von ihrer Monopolstellung zu stürzen

Was für eine Monopolstellung?

Die GEZ ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Da kann man genau so gut fordern die "Monopolstellung" der Städte und Gemeinden abzuschaffen Personalausweise und Pässe auszugeben, von Richtern Personen zu verurteilen oder von Arbeisagtenturen die Arbeislosenversicherung einzuziehen.

 



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Re: Kollektive Kündigung
#4: 29. Dezember 2007, 14:02
man könnte der gez schon auf dem "weg der freien marktwirtschaft" beikommen. zwar nicht in der form, dass sie konkurs anmelden müssten, aber würde es eine massenbewegung zum abmelden geben, müsste die politik und auch die justiz einsehen, dass niemand mehr die öfre haben möchte. man könnte es auch volksaufstand oder macht der strasse nennen...
aber das wird wohl noch lange dauern...
gruß jörg


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Re: Kollektive Kündigung
#5: 30. Dezember 2007, 07:54
Zitat
die Landesrundfunkanstalten (und damit auch indirekt die GEZ) sind Behörden.

Was ist denn eine indirekte Behörde O.O ?

Wenn mein Papa einen Doktortitel hat, habe ich dann automatisch auch einen??? Wenn mein Schwager Karate kann, kann ich das dann auch? Wenn meine Katze Schnupfen hat, habe ich den dann auch? Wenn ich neben jemandem wohne, der einen LKW Führerschein hat, darf ich dann auch einen 40 Tonner fahren, obwohl ich nur einen normalen Führenschein habe? Wenn ich am Tag der offenen Tür in die Kirche gehe, bin ich dann sofort ein Christ?

Wenn ich mich in den Wald stelle, dann bin ich auch indirekt ein Baum :P ... oder etwa nicht :D ?


Ok, mal ernsthaft: Wenn man die kritische Masse errreicht hätte ("kritische Masse erreichen" nicht im Sinne von Leute ansprechen, die sowieso sehr kritisch sind und viel denken, die sind in den meisten Fällen eh anti-gez eingestellt, sondern im Sinne von Erreichen eines Zustandes in dem der grösste oder ein sehr grosser Teil der Bevölkerung das aktuelle Finanzierungsmodell ablehnt), dann wären sie gezwugen etwas zu ändern. Das müsste aber relativ schnell geschehen. Dass positive Veränderungen noch möglich sind, sieht man am Beispiel Mindestlöhne. Es müssen einfach nur alle oder sehr viele wirklich WOLLEN.... und da liegt das Problem. Ganz besonders in Deutschland.

Aber man soll die Hoffnung nie aufgeben. Ich denke, dass es realistischer ist davon auszugehen, dass irgendwann die Haushaltspauschale kommt. Auf die beste Lösung (Receiver mit Verschlüsselung) werden sie nicht einlassen, dann wären die ÖR innerhalb kürzester Zeit pleite.


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Re: Kollektive Kündigung
#6: 30. Dezember 2007, 21:18
Die GEZ****** ist keine Behörde, nicht mal eine indirekte. Sie ist juristisch ein Niemandsland, denn sie hat keine Rechtsform, sie ist kein Rechtssubjekt, keine juristische Person.

Die GEZ****** darf deshalb weder etwas entscheiden noch kann sie etwas im Sinne einer Rechtskräftigkeit fordern.


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Re: Kollektive Kündigung
#7: 18. Januar 2008, 23:00
Wenn ich mir von einem Fachmann den TV so präparieren lasse daß ich die öffentlich rechtlichen nicht mehr empfangen kann - bin ich dann von der Gebühr befreit?
Ich will sie nämlich gar nicht sehen.
Eventuell gibt es auch neue ausländische TV-Geräte die den Empfang der ö-r gar nicht vorgesehen haben?
Vielleicht kann mir jemand diese Fragen beantworten.


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Re: Kollektive Kündigung
#8: 20. Januar 2008, 17:11
hi happyseppi,
leider kann ich dir diese antwort geben, denn diese idee hatte ich auch schon.
das ganze ist zwar technisch möglich, aber leider wurde das schon probiert- mit dem ergebnis, dass es vor gericht gekippt wurde (das urteil hab ich leider grad nicht parat).
die richterliche erklärung war, dass man auf diesem weg das system der öfre aushebeln würde. also ist das wieder mal ein beispiel, dass die justiz geschlossen hinter dem system der zwangseintreibung steht.
allerdings ist es legitim sich den empfangsteil des tvs ausbauen zu lassen. das ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn du mit deinem tv nurnoch dvds schaust oder z.B. videospiele darauf spielst, da man nach dem ausbau keinerlei tv programme mehr empfangen kann. die kosten betragen für diese maßnahme so um die 70 euro.
gruß jörg


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Re: Kollektive Kündigung
#9: 23. Januar 2008, 23:28
...die richterliche erklärung war, dass man auf diesem weg das system der öfre aushebeln würde.

Tatsächlich?
Das Urteil hätte ich gerne mal gelesen... diese Begründung kann ich mir nämlich nicht vorstellen... ich vermute eher, die Begründung ging in die Richtung "...nicht ausgeschlossen, dass das Gerät mit wenig Aufwand wieder ÖR-empfangstauglich gemacht werden kann..."
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Grüße,
- Flo


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Re: Kollektive Kündigung
#10: 24. Januar 2008, 00:49
hi flo,
so wurde mir das jedenfalls vor kurzem von einem fernsehtechniker erklärt, der genau das tut: die empfangsteile aus den tvs ausbauen um keine gez mehr zahlen zu müssen. das urteil kenne ich leider selbst nicht. hier ein auszug aus seiner damaligen mail an mich, leider ohne urteil:

Es gab schon vor -zig Jahren ein Grundsatzurteil (BGH), von der GEZ veranlaßt, daß es nicht gilt, die ÖRs auszufiltern, weil das das duale Rundfunksystem aushebele. Also entweder alle Sender oder gar keine... :-(
 
ich möchte aber gerne nochmals auf meinen beitrag unter "aktionen gegen die gez" mit dem titel "öfre einfach rausfiltern" hinweisen. leider kam nie eine wirklich sinnvolle antwort auf diesen beitrag, denn auch ich würde mich (gerade zu diesem thema) mit freuden belehren lassen. sollte also doch jemand wissen ob das geht (rein technisch kein problem, soviel kann ich schon mit sicherheit sagen) und ob es annerkannt werden müsste- bitte belehrt mich. urteile oder gar praxis beispiele zu diesem thema wären natürlich besonders informativ.
gruß jörg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2008, 01:01 von joerg«

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Re: Kollektive Kündigung
#11: 25. Januar 2008, 03:07
hi flo,
das hab ich grad unter der rubrik urteile bei rundfunkgebuehrenzahler.de gefunden:



BVerfG - 1999-09-06 - 1 BvR 1013/99: Öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren müssen auch dann gezahlt werden, wenn der Besitzer des Fernsehgerätes gar keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen will.

Eine Hotelbesitzerin hatte argumentiert, die öffentlich-rechtlichen Sender könnten etwa durch technische Vorkehrungen selbst verhindern, dass in ihren Hotelräumen Sendungen öffentlich-rechtlicher Anstalten empfangen werden. Gebühren wolle sie für ohnehin nicht benutzte Sender jedenfalls nicht zahlen. Das Bundesverfassungsgericht entschied indessen, die Gebührenpflicht sei zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit notwendig und daher - unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Gerätebesitzer - verfassungsrechtlich zulässig. Nur durch diese Art der Finanzierung könnten die Sender unabhängig bleiben.

gruß jörg


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