Ausgehend von dem Beitrag habe ich ergänzende Fragen die sich mir aufdrängen: ( auch wegen des Themas Gleichbehandlung )
Hat jemand nachweislich Infos wie es sich damit verhält ?
Unternehmen - Betriebsstätten sind ja auch
die Landesrundfunkanstalten (
geklärt, nach § 5 Abs 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.Gleichbehandlung adieu.....
alle Geldinstitute
alle Verischerungsunternehmen
alle Autohersteller
Bundesfinanzministerium
Jobcenter ??
generell - was ist mit dem Bund / den Behörden als solches ?
für manche mag sich die Frage dämlich anhören, aber ich bin auf der Suche an welchen Stellen der Beitragsservice noch angreifbar ist.
Daher nur mal eben dumm gefragt, hat jemand gesicherte, nachweisbare Info's ob die als Beispiel genannten, oder auch andere die über eine große Mitarbeiterzahl / KFZ Flotte verfügen:
a: bezahlen müssen
b: freigestellt wurden
c: Ausnahmeregeln existieren
Die mir bekannten Ausnahmen sind:
häusliches Arbeitszimmer
und ( pro Standort nur 1 Rundfunkbeitrag )
gemeinnützige Einrichtungen, anerkannte Vereine, Stiftungen und Schulen sowie Einrichtungen von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz
Umso mehr Nadelstiche wir der Krake versetzen, desto schneller verschwindet sie.....