Zunächst mal vorab: Die Abgabe ist eine erbärmliche Bankrott-Erklärung des ÖRR.
Was fehlt, ist m.E. ein Thread, in dem alle rechtlich relevanten Punkte zusammengefasst werden.
Ich will mal den Anfang machen - sicher noch etwas laienhaft - aber wenn alle mitsammeln, werden wir schon etwas Gescheites zusammenbekommen...
1.) Bei doppeltem Haushalt wird doppelt bezahlt - auch wenn dieser nur aus 1 Person besteht. Man kann sich nur hier ODER dort aufhalten. Die Beträge, die da zusammenkommen, sind nicht unerheblich.
2.) Es gibt inzwischen andere technische Möglichkeiten, für Nutzung von Leistungen des ÖRR bezahlen zu können - etwa durch Verschlüsselung des Programmangebots per Kabel, Satellit o. ä. Diese sind auch zumutbar und die Erhebung einfacher.
3.) Es werden tw. blasphemische Inhalte ausgestrahlt. Eine Unterstützung ist untragbar, der Begriff der Religionsfreiheit ist wie folgt zu fassen: Die religiösen Freiheiten anderer dürfen nicht verletzt werden, erst recht darf es nicht zur Pflicht werden, sich daran zu beteiligen. Das gab es in Deutschland schon einmal! Wehret den Anfängen!
4.) Es besteht Wahlfreiheit des kulturellen Angebots, die Zwangsabgabe stellt eine Ungleichbehandlung ggü. Kino, Theater, Buch etc. dar, die mit gleichem Recht Zwangsabgaben fordern könnten. Der Wettbewerb des kulturellen Angebots wird damit zugunsten des Staatsfernsehens verzerrt. Die Abgabe steht im Widerspruch zu Europäischem Recht.
5.) Es findet eine gezielte, überdies ungefragte, mediale Beeinflussung des Bürgers statt, für der Bürger auch noch bezahlen soll. Das ist ungefähr so, wie Eintrittsgeld für die Insassen eines Gefängnisses zu verlangen. Stattdessen müsste es umgekehrt sein, dass dem Bürger ein Schmerzensgeld für die Betrachtung zusteht.
6.) Die Meinungsdiktatur des Staatsfernsehens (und garantierter Finanzierung über die Abgabe) steht im Widerspruch zur Freiheit der Kultur und Information. Demokratie ist ein Wettbewerb um das beste Politikangebot; ebenso gibt es Wettbewerb bei Informations- und kulturellen Angeboten. Es handelt sich somit um Vorteilsnahme der staatlichen Programme, man könnte beinahe von organisierter Zwangsbestechung sprechen.
7.) Die Erhebung der Daten "per Upload" im März (?) sollte ggf. per Einstweiliger Verfügung gestoppt werden. Bisher findet eine Mitteilung nur bei Umzügen etc. statt, danach aber nicht mehr, vielmehr sind die Daten nach Ablauf gewisser Fristen zu löschen. Nun soll es auf einmal eine Mitteilung mit irgendwelchen Daten (welche?) der Meldebehörden geben, obschon sich an den Verhältnissen nichts geändert hat? Das kann DS-rechtlich nicht erklärbar sein. Überhaupt erinnert das Informationsbedürfnis an Diktaturen. Datenschutzrechtlich kann das nicht in Ordnung sein. Wer weiß mehr dazu?