Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ab wann ist ein Brief zugestellt?  (Gelesen 25148 mal)

a
  • Beiträge: 12
Ab wann ist ein Brief zugestellt?
Autor: 02. Januar 2013, 21:08
Hi Leute,

ab wann gilt eigentlich ein Brief als zugestellt?

Mein Plan ist alle Briefe mit" Empfänger Unbekannt verzogen" zurückgehen zu lassen...

Was werden die mir dann schicken? Einschreiben mit Rückschein? Kann der Postbote den Einwurf bestätigen?

Die GEZ kann man ja auch nur per Einschreiben kontaktieren, sonst heiß est ja der Brief wäre nicht angekommen...

Ich vergelte also nur gleiches mit gleichem :D

Gruß
aleistercrowley


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 376
  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#1: 02. Januar 2013, 21:17
ohweia..

zustellung durch Niederlegung gibt es, dann gibt es die öffentliche Zustellung (Bekanntmachung im Gerichts- oder Stadtverwaltungsgebäude), dann kann der Postbote in der Tat fragen "wohnt der da" (und irgendeiner kennt dich bestimmt), zur Not fragt er.

Wenn ein Einschreiben mit Rückschein kommt und  Verwandtschaft von Dir unterschreibt, ist die Zustellung vollzogen.

lg!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Suche Mitstreiter für Demos und Flashmobs! Bitte per PM melden!

T
  • Beiträge: 915
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#2: 02. Januar 2013, 21:50
Bei Einschreiben gibt es mehrere Möglichkeiten, vom normalen Einwurfeinschreiben (wird einfach in den Kasten geworfen) und den Einschreiben,den man mittels Unterschrift quittieren muß,ich glaube sogar,bei einer sorte muß man sich sogar ausweisen,bin mir aber nicht sicher.

Normalen Postverkehr kannst du sozusagen "zurückgehen" lassen.....Vermerk drauf "Empfänger unbekannt" oder "unbekannt verzogen", fertig aus,in den nächsten gelben Kasten gesteckt gut ist.
Bei Einschreiben,die man quittieren muß, dürfte das so ne Sache sein....selbstverständlich kann man diese auch zurückgehen lassen,jedoch muß der Postler mitspielen und das auch so auf dem Umschlag vermerken.
Da die Post (zumindest bei mir) kurz vor mittag kommt,kann ich persönlich also solche Dinge nicht annehmen, es ist also gut,wenn man den Partner,der tagsüber zuhause ist,entsprechend impft, dass der keine Einschreiben mit Absender GEZ annehmen darf, allerdings denke ich,dass Einschreibe-Post meist von Gerichten versandt wird und seltener durch die GEZ.
Also ist der Inhalt schon ein wenig "brisanter" einzustufen.
Es gibt auch Post,die man als Empfänger nur bekommt,wenn man sich ausweist,  glaube das heißt Post-Ident-Verfahren.

Einschreiben mit Rückschein, jo,das ist die Variante,wo der Empfänger ne Karte bekommt mit der Unterschrift desjenigen,der es angenommen hat, ggf sogar Adresse. Aber auch dies kann man abweisen mit der Begründung,dass der Typ hier nicht (mehr) wohnt.

Also besonderes Augenmerk auf evtl erhaltene Post legen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#3: 02. Januar 2013, 23:07
Ein Schriftstück gilt als zugestellt, wenn es in den sog. Machtbereich des Empfängers gelangt.
Das ist schon der Briefkasten, ganz egal, wer es später dort herausnimmt.

Das andere ist die Zustellung mit Nachweis. Ein Schreiben der Landesmedienanstalt würde
wahrscheinlich mit Postzustellurkunde zugestellt werden. Wird der Empfänger nicht angetroffen,
wird so ein Schriftstück nicht mehr zur Abholung auf dem Postamt hinterlegt. Es wird ebenfalls in
den Briefkasten geworfen und der Postbote vermerkt die fristwahrende Zustellung auf der Urkunde.

Man selbst kann ein Einschreiben mit Rückschein schicken. Aber auch hier wird nur die Zustellung
bzw. der Erhalt bestätigt. Ich kenne inzwischen 3 Fälle, da hat die GEZ zwar behauptet, einen
einsprechenden Umschlag erhalten zu haben. Darin befand sich aber nicht das Schreiben (in dem
Fall eine Abmeldung), von dem es der Absender behauptete. Zum Glück gab es Zeugen, die
bestätigen konnten, was da verschickt wurde. Dem mußte sich die GEZ dann fügen.

Besser und günstiger ist es in solchen Fällen, das Schreiben voram per Fax zu schicken, den
qualifizierten Faxübertragungsbericht, der die korrekte Übertragung dokumentiert aufzuheben,
 und das Schreiben dann per einfachem Brief nochmals zu versenden. Da kann man sich dann
kaum noch rausreden, von dem Inhalt nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt zu haben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#4: 02. Januar 2013, 23:14
Ich setze noch einen drauf:

1. per Einschreiben
2. per Fax
3. per Email

"Dreifach" hält besser :-)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#5: 02. Januar 2013, 23:17
Ich setze noch einen drauf:

1. per Einschreiben
2. per Fax
3. per Email

"Dreifach" hält besser :-)

Und bekanntlich heißt es ja: Alle guten Dinge sind 3. Naja, was daran gut ist, weiß ich nicht... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#6: 02. Januar 2013, 23:20
Ja klar.

Wenn man das Geld nicht der Landesmedienanstalt in den Rachen schmeißen will,
dann halt den Zustellern.

Einschreiben ist unnötig und Email rechtlich nicht anwendbar. Außerdem ging es hier um Briefe!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#7: 02. Januar 2013, 23:25
Ja klar.

Wenn man das Geld nicht der Landesmedienanstalt in den Rachen schmeißen will,
dann halt den Zustellern.

Einschreiben ist unnötig und Email rechtlich nicht anwendbar. Außerdem ging es hier um Briefe!

Wollte dich nicht verärgern.
Warum ist eine e-Mail nicht anwendbar?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#8: 02. Januar 2013, 23:31
Wollte dich nicht verärgern.
Warum ist eine e-Mail nicht anwendbar?

Du hast mich nicht verärgert.

Email ist deshalb nur nachrichtlich anwendbar, weil der Absender nicht eindeutig bestimmbar ist.
Man kann nie nachvollziehen, ob eine Email auch von demjenigen kommt, der vorgibt, der Absender
zu sein. Emails mit willkürlichen Absendern kann praktisch jeder versenden.

Wenn man per Mail kommunizieren will, dann müssen beide Seiten die Regelungen des Signaturgesetzes
einhalten, und dafür sind meistens nicht einmal Ämter und Behörden technisch  in der Lage.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#9: 02. Januar 2013, 23:40
Z.B. in einer Police steht drin, dass man innerhalb einer Frist kündigen oder widerrufen kann und dies dann auch per e-Mail und, und, und erledigen kann.
Ist dann so eine Kündigung bzw. Widerruf per Mail nicht rechtskräftig?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#10: 02. Januar 2013, 23:43
Z.B. in einer Police steht drin, dass man innerhalb einer Frist kündigen oder widerrufen kann und dies dann auch per e-Mail und, und, und erledigen kann.
Ist dann so eine Kündigung bzw. Widerruf per Mail nicht rechtskräftig?

Wenn Du es vor Gericht beweisen müßtest, ganz sicher nicht.
Du mußt es aber auch von der Seite sehen: Wenn beide Seiten damit einverstanden sind,
dann geht das schon in Ordnung.

Bei der GEZ ist auch eine Emailadresse angegeben. Glaubst Du, die hätten eine Abmeldung
darüber anerkannt? Vor Gericht hättest Du damit auch keine Chance.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#11: 02. Januar 2013, 23:51
Bei der GEZ ist auch eine Emailadresse angegeben. Glaubst Du, die hätten eine Abmeldung
darüber anerkannt? Vor Gericht hättest Du damit auch keine Chance.

Aber widersprüchlich ist, wenn man sich darüber bei denen anmeldet... ;)
Das wird sofort anerkannt, selbst wenn dein geliebter Nachbar dich anmeldet.....
Das ist und bleibt, in meinen Augen, ein durchtriebenes Freudenhaus der Superlative mit Mafiamachenschaften...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#12: 03. Januar 2013, 00:05
Aber widersprüchlich ist, wenn man sich darüber bei denen anmeldet... ;)

Das ist nicht widersprüchlich. Wenn Du behauptest, da hat Dich jemand anderes angemeldet,
müßte die Landesmedienanstalt das Gegenteil beweisen. Und die Anmeldeemail kann in dem
Fall nicht als Beweis herangezogen werden, wenn Du behauptest, sie sei nicht von Dir.

Das wird sofort anerkannt, selbst wenn dein geliebter Nachbar dich anmeldet.....

Auch das hat noch nie funktioniert. Meistens haben die Betroffenen dagegen nie etwas unternommen. Deshalb ist dieser
Eindruck überhaupt erst entstanden. Spätestens wenn dieser Nachbar vom Gericht geladen wird, weil er als Zeuge
vernommen werden soll, knickt der meistens ein und der Beweis ist nichtig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#13: 03. Januar 2013, 00:18
Das wird ja nun in der Zukunft nicht mehr passieren, da ja jeder gefunden wird und zahlen muss und keiner streiten braucht. Das ist so ein krummes Ding und stinkt zum Himmel.
Dann dürfte es in Deutschland auch weniger Vermisste geben. Hurra.
Übrigens: Ich suche eine alte Schulfreundin von mir, ob die mir dabei helfen?
Schließlich ist ja Datenschutz für die auch nichts Wert...  ::)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#14: 03. Januar 2013, 00:22
Das wird ja nun in der Zukunft nicht mehr passieren, da ja jeder gefunden wird und zahlen muss und keiner streiten braucht.
Naja, melden kannst Du Dich aber auch weiterhin per Mail bei denen. Und die würden es sogar akzeptieren  ;)

Übrigens: Ich suche eine alte Schulfreundin von mir, ob die mir dabei helfen?
Schließlich ist ja Datenschutz für die auch nichts Wert...  ::)
Da solltest Du es mal mit sozialen Netzwerken probieren.

Oder halt beim AZDBS anrufen und Dich als die Schulfreundin ausgeben. Wenn Du es
geschickt anstellst und sie auch gemeldet ist, könnte das sogar klappen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben