Bei Einschreiben gibt es mehrere Möglichkeiten, vom normalen Einwurfeinschreiben (wird einfach in den Kasten geworfen) und den Einschreiben,den man mittels Unterschrift quittieren muß,ich glaube sogar,bei einer sorte muß man sich sogar ausweisen,bin mir aber nicht sicher.
Normalen Postverkehr kannst du sozusagen "zurückgehen" lassen.....Vermerk drauf "Empfänger unbekannt" oder "unbekannt verzogen", fertig aus,in den nächsten gelben Kasten gesteckt gut ist.
Bei Einschreiben,die man quittieren muß, dürfte das so ne Sache sein....selbstverständlich kann man diese auch zurückgehen lassen,jedoch muß der Postler mitspielen und das auch so auf dem Umschlag vermerken.
Da die Post (zumindest bei mir) kurz vor mittag kommt,kann ich persönlich also solche Dinge nicht annehmen, es ist also gut,wenn man den Partner,der tagsüber zuhause ist,entsprechend impft, dass der keine Einschreiben mit Absender GEZ annehmen darf, allerdings denke ich,dass Einschreibe-Post meist von Gerichten versandt wird und seltener durch die GEZ.
Also ist der Inhalt schon ein wenig "brisanter" einzustufen.
Es gibt auch Post,die man als Empfänger nur bekommt,wenn man sich ausweist, glaube das heißt Post-Ident-Verfahren.
Einschreiben mit Rückschein, jo,das ist die Variante,wo der Empfänger ne Karte bekommt mit der Unterschrift desjenigen,der es angenommen hat, ggf sogar Adresse. Aber auch dies kann man abweisen mit der Begründung,dass der Typ hier nicht (mehr) wohnt.
Also besonderes Augenmerk auf evtl erhaltene Post legen