Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ab wann ist ein Brief zugestellt?  (Gelesen 25144 mal)

D
  • Beiträge: 29
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#30: 03. Januar 2013, 18:00
Ich hab da mal in der Zivilprozessordnung was gefunden, welches wohl die meisten Fragen beantwortet.

Die Aussage mit dem Briefkasten habe ich wohl etwas großzügig ausgelegt und bezieht sich eben auf die festgestellte Adresse.... etc.

Einfach auf der rechten Seite die § anklicken. Sehr angenehm und ausführlich beschrieben.
§ 166 bis 190.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/166.html



§ 179
Zustellung bei verweigerter Annahme

Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2013, 18:34 von DVinside«

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#31: 03. Januar 2013, 23:06
@DVinside

Mir sind die Regeljungen der ZPO durchaus bekannt.

Das ändert aber nichts daran. Ein Schriftstück, das mangels Briefkasten nicht zugestellt werden
kann, ist nicht als verweigerte Annahme deklariert. Es konnte dann einfach nicht zugestellt werden
und der Absender müßte sich was anderes überlegen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 29
Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#32: 04. Januar 2013, 01:51
Das ist schon richtig, aber meinst Du nicht, das gleich darauf die nächste Hausnummer folgt.

Ich will Dir da nicht gegenan reden, nur das sich dann nicht zu sicher gefühlt wird.  Denke schon, das dann :

§ 185
Öffentliche Zustellung

Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn
   1.    der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,


Folgt.
Oder was meinst Du.

Weglaufen (Briefkasten im Hundezwinger)  ist nicht wirklich die beste Lösung, obwohl wir bestimmt alle gerne 1/2 Jahr im Warmen Urlaub machen, um bei der Anmeldung "Saisongeschäft" anzukreuzen.
Können wir aber nicht, also jeden Tag anrufen und Mails schicken, in denen drin steht, das wir endlich unsere Bescheide haben wollen weil wir hungrig sind und den Kampf nicht mehr abwarten können.
 (Auf unsere alten Tage)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B

Beitragsverweigerer

Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#33: 04. Januar 2013, 11:54
@DVinside

Jetzt hast Du was falsch verstanden. Ich bin nicht derjenige, der sich durch postalische Unerreichbarkeit
dem Ganzen entziehen will! Das ist doch stressiger, als gleich zu klagen.

Ich habe lediglich, sicher genauso wie Du aufzeigen wollen, daß das nichts bringt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben