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Autor Thema: Die Jagd ist eröffnet!  (Gelesen 18464 mal)

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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#30: 03. Januar 2013, 18:58
Ich warte nur auf die Nachricht mit der Zahlungsaufforderung. Darauf können sie erstmal lange warten... Mal sehen was wirklich passiert, wennm an "säumiger" Zahler ist, wie die das immer so nett ausdrücken. Ich hoffe wirklich wir können endlich diesen Irrsinn stoppen. Sollen sie die ÖRR doc wie früher Premiere oder jetzt sky machen. Wer den Schrott sehen will, kann den Sender kaufen und schauen. Wer nicht, eben nicht. Aber da wissen die schon, daß dann die Gelder sehr schnell schrumpfen werden und eben nicht mehr Millionen für Sachen aus dem Fenster geschmissen werden können! Vielleicht sollte man diese Abzocker wegen Irreführung anzeigen? Denn es wird vorgegaukelt, sie würden uns mit intelligenten Themen informieren... Davon sieht man aber leider nicht wirklich etwas? :P


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#31: 03. Januar 2013, 19:12
Wenn zwei Haustüren da sind (vom Treppenhaus aus) könnte es aber sein, dass die eine verstellt ist durch Möbelstücke und nur die Klingeltaster vor beiden Haustüren genutzt wird. Aber mal im Ernst: Steht das nicht auf dem Meldebogen, wen man anmeldet und die bilden dann halt den Haushalt?

Sorry, new5 verstehe diesen Beitrag von dir nicht...
Haustüren und Zimmertüren sind nicht mit Möbelstücke zu gestellt und ein Treppenhaus in diesem Sinne, wie in einem Mehrfamilienhaus, ist auch nicht vorhanden... Es ist ein Einfamilienhaus. Unten wohnen eben Onkel und Tante und im Obergeschoss mein Cousin mit Frau und Kind. Die Treppe ist noch original (aufgearbeitet) und war schon damals im Flur und ist heut noch da.

@Sunshine15041977: Meinte es so (nicht auf Deinen Fall bezogen): Es mag auch in einem Mehrfamilienhaus (z. B. Hochhaus) zwei nebeneinander liegende Wohnungstüren mit jwls. einer eigenen Klingel geben. Nur wer hinter die Tür schaut, könnte sicher sagen, ob es eine Verbindung zwischen den Wohnungen gibt. Das aber müsste man ja nicht zulassen (Unverletzlichkeit der Wohnung)? Soweit ich aber weiß (und ich hoffe, das könnte jemand genauer sagen) erfolgt die Anmeldung bei der Meldebehörde "gesammelt" (d.h. man gibt die Mitglieder an, die einen Haushalt bilden) - oder ist das nicht so? Wenn nicht, dann muss die GEZ Nachfolgebehörde "Spitzel" anheuern... Man fühlt sich sehr an repressive Regime erinnert. Der Begriff "Demokratieabgabe" ist ein Euphemismus (so wie am "Kap der guten Hoffnung" besonders viele Seefahrer ertrunken sind....).


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#32: 04. Januar 2013, 06:35
Es ist halt immer blöd wenn noch ein Hausverwaltung dazwischenhängt. Ein Teilungserklärung spielt keine Rolle, da es ja nur um den Abschluß der Wohneinheit geht.

Kann ich der Hausverwaltung denn formal untersagen,
Daten bezüglich meiner Person/Wohnung ohne meine Zustmmung an Dritte weiterzugeben?
Bei der Volkszählung habe ich auch das Schreiben igoriert und nie mehr was gehört.
Später erfahre ich, dass die HV meinen Teil der Daten ohne mein Einverständnis weitergegeben hat.

Ich möchte nur vorsorgen. Kann ich das?



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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#33: 04. Januar 2013, 08:58
Natürlich kannst Du das der Hausverwaltung rein formal untersagen. Die Frage ist aber ob es nicht ein übergeordnetes Recht gibt, nach dem die Hausverwaltung auch ohne deine Einwilligung Auskunft geben muss. Denn laut dem Rundfunkstaatsvertrag müssen auch sämtlichen vorhanden Angaben zur Lage der Wohnung gemacht werden.


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#34: 04. Januar 2013, 09:07
@Sunshine15041977: Meinte es so (nicht auf Deinen Fall bezogen): Es mag auch in einem Mehrfamilienhaus (z. B. Hochhaus) zwei nebeneinander liegende Wohnungstüren mit jwls. einer eigenen Klingel geben. Nur wer hinter die Tür schaut, könnte sicher sagen, ob es eine Verbindung zwischen den Wohnungen gibt.

Das ist nicht notwendig:

§3 Wohnung

(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich
abgeschlossene Raumeinheit die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder
von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Das heißt in deinem Beispiel, daß zwei Rundfunkbeiträge fällig werden. Eine Verbindungstür ist dabei irrelevant, d die Wohungen jeweils auch über eine eigene Einganstür betretbar sind. Für einen Rundfunkbeitrag müsste also eine Eingangtür zugemauert werden.

Gruß
Spokc


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#35: 04. Januar 2013, 09:35
Natürlich kannst Du das der Hausverwaltung rein formal untersagen. Die Frage ist aber ob es nicht ein übergeordnetes Recht gibt, nach dem die Hausverwaltung auch ohne deine Einwilligung Auskunft geben muss. Denn laut dem Rundfunkstaatsvertrag müssen auch sämtlichen vorhanden Angaben zur Lage der Wohnung gemacht werden.

Dann werde ich vielleicht darum bitten,
bei einer Datenanfrage bezüglich meiner Person/Wohnung mich umgehend zu informieren.
Dann muß man weitersehen ...


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#36: 05. Januar 2013, 12:19
Dieses könnte eine mögliche Vorgehensweise darstellen:

Übermittlungssperren beim Einwohnermeldeamt

Um zu vermeiden, dass öffentliche Vereinigungen wie öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien, Adressbuchverlage etc. Zugriff auf Ihre nach dem Meldegesetz gespeicherten Daten nehmen, haben Sie die Möglichkeit eine Übermittlungssperre für Ihre Daten in Ihrer zuständigen Pass- und Meldebehörde eintragen zu lassen. Dies kann in Form eines Widerspruchs schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist nur einmal erforderlich, da diese nicht automatisch, sondern erst bei einem von Ihnen zu erklärenden Widerruf aufgehoben wird.

Wobei ich die GEZ zu den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften zähle  ;)

Empfänger




               Erklärung

Hiermit möchte ich mein Recht auf Widerspruch gegen Datenübermittlungen entsprechend des Landesmeldegesetzes (jeweiliges Bundesland) in Anspruch nehmen.



Name

   Vorname   Geburtsdatum
Anschrift ( Straße, Hausnummer)


PLZ

   Ort


Ich bitte in den nachfolgend angekreuzten Fällen Daten künftig nicht zu übermitteln:

 
   Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 LMG)

Übermittlung zu Alters- und Ehejubiläen (§ 35 Abs. 2 LMG)

   Übermittlung an Parteien, Wählergruppen usw. (§ 35 Abs. 1 LMG)

   Widerspruch gegen Internetauskunft (§ 34 Abs. 1a LMG)

   Übermittlung an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG)

   Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 58 Abs. 1 WPflG)







______________   _____________________   _________________________
Datum         Ort            Unterschrift


Und hier mal der entsprechende §:

§32 Abs. 4 LMG (Landesmeldegesetz) iVm. Art. 19 GG

Ich werde es zumindest einmal versuchen.  ;D


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#37: 05. Januar 2013, 15:15
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Das ist nicht notwendig:

§3 Wohnung

(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich
abgeschlossene Raumeinheit die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder
von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Das heißt in deinem Beispiel, daß zwei Rundfunkbeiträge fällig werden. Eine Verbindungstür ist dabei irrelevant, d die Wohungen jeweils auch über eine eigene Einganstür betretbar sind. Für einen Rundfunkbeitrag müsste also eine Eingangtür zugemauert werden.

Gruß
Spokc

Ist Zumauerung erforderlich? Oder reicht es, wenn die zweite Tür durch Schrank/Regal/Panele von innen verstellt ist?


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#38: 05. Januar 2013, 16:49
Ist Zumauerung erforderlich? Oder reicht es, wenn die zweite Tür durch Schrank/Regal/Panele von innen verstellt ist?

Ich denke mal, daß die GEZstapo das in Analogie vor dem 01.01.2013 wie einen defekten TV auf dem Dachboden werten wird. Genaueres kann man aber erst sagen wenn entsprechende Fälle bekannt wrden.

Gruß
Spock


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Re: Die Jagd ist eröffnet!
#39: 05. Januar 2013, 18:50
@Braveheart_is_free
Von meiner Stadt gibt's im Netz einen Vordruck dafür.

Nun steht hier im Forum zu lesen,
dass die GEZ trotzdem die Daten vom Einwohneramt bekommt,
auch bei einer Übermittlungssperre.

Es gibt aber noch andere Datenhändler unter www.selbstauskunft.net zu finden ...


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