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Autor Thema: Freiheit und Selbstbestimmung - Weniger als Harz4 oder Grundsicherung  (Gelesen 1954 mal)

B
  • Beiträge: 19
Ich brauche ja nicht extra zu erwähnen dass Freiheit und Selbstbestimmung mit dem Zwangsgeld mit Füssen getreten werden, lässt sich drüber spekulieren ob da jemand unseren Freiheitlichen Statt zugrunde richten will. Die Dmark wurde ja schon abgeschaftt wo so schön in Schrift auf jeder Münze die Freiheit so schön zu lesen war ...

Aber nun zum meinem eigentlichen Text, lesenswert für alle die OHNE Staatliche Zuwendungen leben und leben WOLLEN.

Es gibt in Deutschland tausende von Menschen die weniger als Hartz4 oder Grundsicherung haben und auch mit den Behörden garnichts zu tun haben wollen,
lieber auf dem Flohmarkt ein paar Mark in die Hand verdienen möchten um damit ihr Zimmerchen unterm Dach bezahlen zu können und fertig ist.
Ich bin selber Jahrelang auf diese Art und  Weise durchgekommen. Zum Glück gibt es ja keinen Zwang Sozialleistungen zu beantragen. (oder doch?)

Nun das Problem mit der neuen Freiheits-steuer,

Wie soll eine wie oben beschriebene Person ein Einkommen nachweisen. Sie (er) hat keinerlei Quittungen oder Rechnungen vorzuweisen, dies ist auf dem Flohmarkt nicht
üblich und auch nicht vorgeschrieben. Sozialleistungen werden nicht bezogen, also auch kein Beleg von Behördlicher Stelle über nicht vorhandene Einkünfte.
Eine Pflicht Sozialleistungen zu beantragen besteht nicht. Dasselbe gilt für Einkommensteuererklärungen.

Nach meiner Meinung bestünde für eine solche Person lediglich bei einem Freistellungsanstrag eidesstattlich zu versichern dass keine Einkünfte vorliegen und
auch keine nachgewiesen werden können. Andere Stellen wie zB. Sozialamt können nicht hinzugezogen werden da dort keine Meldepflicht besteht.
Würde ein solcher Antrag nicht anerkannt gäbe das ein richtiges Behördenschaupsiel. Der Person bliebe nach meiner Meinung nichts anderes übrig als Widerspruch einzulegen mit der Begründung dass keine Einkommensnachweise vorgelegt werden können und das Einkommen nur ungefähr angegeben werden kann bzw. erneut versichern dass nur geringe Beträge zur Sicherung des Dachgeschosszimmers monatlich zusammenkommen. - Für ein Gericht wird das ne interessante Aufgabe, es kann den betreffenden nicht dazu verpflichten nur aufgrund der Zwangsgeldforderung einen Soziahilfeantrag zu stellen da dies keine Pflicht ist, ebensowenig verlangen auf dem Flohmarkt Quittungen auszustellen um Einkünfte zu belegen. Letztendlich bliebe dem Gericht nur eine Recherche beim Finanzamt wo sich herausstellen wird dass die betreffende Person keine Lohn oder sonstige Steuer zahlt, bei der Krankenkasse wird sich heraustellen dass keine Beitrage gezahlt werden usw. - Ich schätze dass dem Zwangsgeldeintreiber dann nichts anderes übrig bleibt als die Person zu befreien da nämlich auch der Beweis über die Zahlungspflicht selbst per gerichtlicher Massnahmen nicht erbracht werden kann. - Was für ein Aufwand ! - Zeugen müssen gefunden werden und vor Gericht geladen, Behördendaten durchgeforstet ( ja jeder muss zu seinem Recht kommen KÖNNEN!)

Was denkt Ihr hierüber ?

Boston


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Lieber Boston!

Recht hast Du. Du schilderst ja genau, wie es ablaufen könnte, die Zwangsabgabe
bei Geringverdienern und "Freiheits-Menschen" einzutreiben. Leider hat der
Gesetzgeber Deinen Fall unberücksichtigt gelassen; es heißt da:


Zitat von:  "8. Rundfunkstaatsvertrag - gültig ab  01.04.2006 - ähnlich gültig ab 2013"
Mit den Regelvorschriften zur Gebührenbefreiung hat der Gesetzgeber die für diese Personenkreise typischen Lebenssachverhalte erfasst. Dies entspricht dem Umstand, dass es sich bei der Rundfunkgebührenbefreiung um ein Geschäft der Massenverwaltung handelt, welches auf generalisierende und pauschalierende Regelungen angewiesen ist. Im Interesse der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung sind pauschalierende Regelungen geschaffen, die naturgemäß nicht in jedem Fall Einzelfallgerechtigkeit herstellen, sondern lediglich Typengerechtigkeit erreichen.

Zu lesen hier.

Das heißt, Du gehörst also zu den Fällen, die so selten auftreten, dass sie als
Ausnahmen gelten. Diese Ausnahmen sind genau die, für die "Einzelfallgerechtigkeit"
nicht erreicht werden kann. 

Die tiefere Erklärung ist eher diese: Der Gesetzgeber (= die kungelnden Ministerpräsidenten
der Länder zusammen mit den Rechtsexperten der Rundfunkanstalten - alle wohlgenährt
an den Futtertrögen der Gebührenzahler) können sich gar nicht vortellen, dass jemand
der sonst üblichen Raffgier "adee" sagt und mit so wenig Geld überhaupt leben kann.
"Solche Menschen schlafen eigentlich nur unter Brücken oder es gibt sie gar nicht" denken
die Gesetzgebenden. Geringverdiener werden deshalb gar nicht berücksichtigt oder zu
"Einzelfällen" deklariert.

Dieses Denken lässt ein interessantes Licht auf die Gesinnung und gesellschaftliche
Integrität der Ministerpräsidenten und ÖRR-Funktionäre fallen.

Mit möglichst vielen "Zahlungseinstellungen" und Gerichtsverfahren können die Bürger
jetzt nachweisen, dass es keine Einzelfälle sind, sondern dass es für "Geringverdiener
ohne Sozial-sheet" unbedingt einer verträglichen Regelung bedarf.

Deshalb mein Rat hier: Sieh Dir unseren Musterbrief "Geringverdiener ohne Hartz-IV" an!

Grüsse, Syna.



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B
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Herzlichen Dank für die aufschlussreiche Antwort !

Habe den Musterbiref im Moment noch nicht gelesen, aber schön dass sich darüber schon andere Gedanken gemacht haben.

Im Übrigen steht jetzt schon das Unwort des Jahrs 2013 fest : Einzelfallgerechtigkeit

Zum Glück steht ja hier noch das Grundgesetz drüber.

PS: Jede(r) den(die) ich bis jetzt gefagt habe wird einem "Gebühren"-Bescheid widersprechen.

Grüsse
Boston


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B
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Wo findet man den Musterbrief???


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