Ich brauche ja nicht extra zu erwähnen dass Freiheit und Selbstbestimmung mit dem Zwangsgeld mit Füssen getreten werden, lässt sich drüber spekulieren ob da jemand unseren Freiheitlichen Statt zugrunde richten will. Die Dmark wurde ja schon abgeschaftt wo so schön in Schrift auf jeder Münze die Freiheit so schön zu lesen war ...
Aber nun zum meinem eigentlichen Text, lesenswert für alle die OHNE Staatliche Zuwendungen leben und leben WOLLEN.
Es gibt in Deutschland tausende von Menschen die weniger als Hartz4 oder Grundsicherung haben und auch mit den Behörden garnichts zu tun haben wollen,
lieber auf dem Flohmarkt ein paar Mark in die Hand verdienen möchten um damit ihr Zimmerchen unterm Dach bezahlen zu können und fertig ist.
Ich bin selber Jahrelang auf diese Art und Weise durchgekommen. Zum Glück gibt es ja keinen Zwang Sozialleistungen zu beantragen. (oder doch?)
Nun das Problem mit der neuen Freiheits-steuer,
Wie soll eine wie oben beschriebene Person ein Einkommen nachweisen. Sie (er) hat keinerlei Quittungen oder Rechnungen vorzuweisen, dies ist auf dem Flohmarkt nicht
üblich und auch nicht vorgeschrieben. Sozialleistungen werden nicht bezogen, also auch kein Beleg von Behördlicher Stelle über nicht vorhandene Einkünfte.
Eine Pflicht Sozialleistungen zu beantragen besteht nicht. Dasselbe gilt für Einkommensteuererklärungen.
Nach meiner Meinung bestünde für eine solche Person lediglich bei einem Freistellungsanstrag eidesstattlich zu versichern dass keine Einkünfte vorliegen und
auch keine nachgewiesen werden können. Andere Stellen wie zB. Sozialamt können nicht hinzugezogen werden da dort keine Meldepflicht besteht.
Würde ein solcher Antrag nicht anerkannt gäbe das ein richtiges Behördenschaupsiel. Der Person bliebe nach meiner Meinung nichts anderes übrig als Widerspruch einzulegen mit der Begründung dass keine Einkommensnachweise vorgelegt werden können und das Einkommen nur ungefähr angegeben werden kann bzw. erneut versichern dass nur geringe Beträge zur Sicherung des Dachgeschosszimmers monatlich zusammenkommen. - Für ein Gericht wird das ne interessante Aufgabe, es kann den betreffenden nicht dazu verpflichten nur aufgrund der Zwangsgeldforderung einen Soziahilfeantrag zu stellen da dies keine Pflicht ist, ebensowenig verlangen auf dem Flohmarkt Quittungen auszustellen um Einkünfte zu belegen. Letztendlich bliebe dem Gericht nur eine Recherche beim Finanzamt wo sich herausstellen wird dass die betreffende Person keine Lohn oder sonstige Steuer zahlt, bei der Krankenkasse wird sich heraustellen dass keine Beitrage gezahlt werden usw. - Ich schätze dass dem Zwangsgeldeintreiber dann nichts anderes übrig bleibt als die Person zu befreien da nämlich auch der Beweis über die Zahlungspflicht selbst per gerichtlicher Massnahmen nicht erbracht werden kann. - Was für ein Aufwand ! - Zeugen müssen gefunden werden und vor Gericht geladen, Behördendaten durchgeforstet ( ja jeder muss zu seinem Recht kommen KÖNNEN!)
Was denkt Ihr hierüber ?
Boston