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Autor Thema: Tip: Rechtschutzversicherung jetzt noch abschließen!  (Gelesen 6228 mal)

B

Beitragsverweigerer

Hallo Forum,

als Tip möchte ich hier den Abschluß einer Rechtschutzversicherung empfehlen, sofern eine solche noch nicht besteht.

Es kann durchaus sein, daß man gegen mehr als einen Bescheid Klage einreichen muß, und jedes Mal wird das
Verwaltungsgericht eine Gerichtsgebühr erheben, ohne deren Zahlung die Klage nicht bearbeitet werden wird. Die
Versicherung müßte neben den Anwaltshonoraren auch diese Gebühren übernhemen.

Für Neuversicherungen macht es Sinn, diese umgehend abzuschließen. Bei den meisten Versicherungen gibt es eine
Wartezeit von 3 Monaten, bovor bedingungsgenäß Rechtsschutz besteht. 3 Monate könnten wiederum auch ins Land
ziehen, bis die ersten rechtsmittelfähigen Bescheide zugestellt sind. Das Timing würde also genau passen.


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Danke für den Tipp ;)
Werde gleich mal nachschauen ob meine das abdeckt, ansonsten ggf. den Versicherungsschutz erweitern.


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B

Beitragsverweigerer

Werde gleich mal nachschauen ob meine das abdeckt, ansonsten ggf. den Versicherungsschutz erweitern.

Bei den gewöhnlichen Rundumsorglospaketen ist das eigentlich mit drin. Nach "Verwaltungsrecht" oder "Rechtsschutz vor
Verwaltungsgerichten" mußt Du schaun.


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Mein Versicherungsmann des Vertrauens sagte mir, dass der Rechtsschutz keine Kosten übernimmt, wenn man bewusst gegen geltendes Recht verstößt...!?


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vor dem Verwaltungsgericht ist kein Anwalt nötig.

das kann man mit relativ geringem Aufwand alles selber machen. Ich empfehle Google books: dort Bücher zu Verwaltungsrecht raussuchen und ein paar Minuten lesen.


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Beitragsverweigerer

Mein Versicherungsmann des Vertrauens sagte mir, dass der Rechtsschutz keine Kosten übernimmt, wenn man bewusst gegen geltendes Recht verstößt...!?

Ja und? Damit hat er ja auch Recht. Das nennt sich Vorsatz. Sowas übernimmt so gut wie keine Rechtschutzversicherung. Aber was willst Du uns damit sagen? Das ist doch nichts Neues!

vor dem Verwaltungsgericht ist kein Anwalt nötig.

das kann man mit relativ geringem Aufwand alles selber machen. Ich empfehle Google books: dort Bücher zu Verwaltungsrecht raussuchen und ein paar Minuten lesen.

Klar. Aver die Gerichtskosten fallen doch trotzdem an. Ohne Rechtschutzversicherung muß man die selbst zahlen. Und wenn man da schon einen Fall bei der Rechtschutzversicherung aufmacht, dann kann man das auch einen Anwalt machen lassen.


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bei dem geringen Streitwert fällt für einen Anwalt kaum etwas ab. Da fallen dann zusätzliche Kosten an, da ein Anwalt mehr verlangen wird als die Rechtsschutzversicherung auf Basis des Streitwerts bezahlen wird.

und die Gerichtskosten sind so gering, dass eine Rechtsschutzversicherung mehr kosten wird.

Ein Anwalt lohnt sich aber, wenn man darauf aus ist Rechtsmittel einzulegen (falls die Entscheidung nicht zu akzeptieren ist).


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Beitragsverweigerer

bei dem geringen Streitwert fällt für einen Anwalt kaum etwas ab. Da fallen dann zusätzliche Kosten an, da ein Anwalt mehr verlangen wird als die Rechtsschutzversicherung auf Basis des Streitwerts bezahlen wird.

Wie kommst Du denn darauf? Klar kann ein Anwalt auch auf Honorarbasis abrechnen. Gewöhnlich macht er das aber nicht. Und wenn er das Mandat erstmal angenommen hat und dies gegenüber der Rechtschutzversicherung auch erklärt hat, dann kann er ohne Vorankündigung und Absprache mit dem Mandanten und der Rechtschutzversicherung auch keine höheren Kosten verlangen, als in den Bedingungen der Rechtschutzversicherung vereinbart ist.

und die Gerichtskosten sind so gering, dass eine Rechtsschutzversicherung mehr kosten wird.

Also zum Einen schließt man die RS ja nicht nur für die GEZ ab und zum Anderen wird es sicher nicht bei dem einen Bescheid bleiben.


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@ Beitragsverweigerer
Ich bezog mich auf den ersten Beitrag - wozu eine Rechtsschutz abschließen, wenn sie eh nicht zahlt:)


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Beitragsverweigerer

Ich bezog mich auf den ersten Beitrag - wozu eine Rechtsschutz abschließen, wenn sie eh nicht zahlt:)

Und warum soll die nicht zahlen, wenn das Risiko mit versichert ist und der Versicherungsfall eintritt?

Du hast irgendwas von bewußtem Verstoß gegen geltendes Recht geschrieben und keinen Bezug auf irgendeinen Beitrag genommen!

Eine Klage gegen einen in einem Verwaltungsvorgang erlassenen Bescheid ist kein Verstoß gegen irgend etwas! Das ist das gute Recht eines jeden mündigen Bürgers.


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wtfacow

Es sollte  noch erwähnt werden ,das die meisten Privatrechtschutzversicherungen nach kürzlichem Abschluß noch eine Zuzahlung pro R.Fall verlangen.
Ich habe meine auch erst seit ca. 9 Monaten,  und bei mir sind 150.- Euro Selbstbeteiligung Fällig.
Trotz allem zahle ich diese gerne , da das auch die einzigen Kosten sind die anfallen, und ich durch einen Anwalt vertreten werde.

Klage ich ohne Rechtschutzversicherung und verliere, zahle ich meinen Anwalt , den der GEZ und auch noch die Gerichtskosten.
Da bin ich dann mit Mahngebühren, Säumniszuschlägen ect.  bei  250-300.- Euro

Wer schon eine RV hat, sollte diese definitiv in Anspruch nehmen.
Alle anderen können den Weg der Klage natürlich auch ohne Anwalt  ect. beschreiten.


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Beitragsverweigerer

Okay, habe ich vergessen zu erwähnen. Natürlkich sollte eine Selbstbeteiligung ausgeschlossen werden.
Sowas ist zwar günstiger, macht aber in der heutigen Zeit keinen Sinn, da man in fast allen Lebensbereichen
seine Ansprüche und sien Recht einfordern muß.


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Okay, jetzt bin ich etwas schlauer. Soweit ich wusste, hilft einem der Rechtsschutz nicht, wenn man einfach nicht zahlt. Wenn man auf anderem Weg dagegen vorgeht, möglicherweise schon. Ich würde mich da auf jeen Fall vorab schlau machen:)

Guten Rutsch ins Jahr der Entscheidung:)


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Beitragsverweigerer

Soweit ich wusste, hilft einem der Rechtsschutz nicht, wenn man einfach nicht zahlt.

Auch das ist nicht ganz richtig. Wenn Du nicht zahlst und auch nicht dagegen vorgehst, dann könnte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet werden. Auch dieses Verfahren könntest Du mit Rechtsmitteln anfechten und wenn es in der Rechtschutz mit versichert ist, müßte diese auch hier zahlen. Klar, um die Beitragszahlung kämst Du dann nicht herum und erwähnen solltest Du in dem Fall auch nicht, daß das OWI-Verfahren eingeleitet wurde, weil Du einfach nicht gezahlt hast. Das könnte dann in der Tat als Vorsatz gewertet werden.


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Danke fürm den Tipp!


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