Hallo Forum,
als Tip möchte ich hier den Abschluß einer Rechtschutzversicherung empfehlen, sofern eine solche noch nicht besteht.
Es kann durchaus sein, daß man gegen mehr als einen Bescheid Klage einreichen muß, und jedes Mal wird das
Verwaltungsgericht eine Gerichtsgebühr erheben, ohne deren Zahlung die Klage nicht bearbeitet werden wird. Die
Versicherung müßte neben den Anwaltshonoraren auch diese Gebühren übernhemen.
Für Neuversicherungen macht es Sinn, diese umgehend abzuschließen. Bei den meisten Versicherungen gibt es eine
Wartezeit von 3 Monaten, bovor bedingungsgenäß Rechtsschutz besteht. 3 Monate könnten wiederum auch ins Land
ziehen, bis die ersten rechtsmittelfähigen Bescheide zugestellt sind. Das Timing würde also genau passen.